10. Oktober: Internationaler Tag gegen die Todesstrafe. Motto 2020: „Rechtsbeistand – eine Frage von Leben oder Tod“

Der 10. Oktober ist der Internationale Tag gegen die Todesstrafe, kurz Welttag gegen die Todesstrafe. Seit 2003 wird er jährlich von der „Weltkoalition gegen die Todesstrafe“ (World Coalition against the Death Penalty“ – WCADP) ausgerufen. Die WCADP ist ein Dachverband mit über 150 Mitgliedsorganisationen, darunter auch Amnesty International.

DER AKTIONSTAG

Ziel des Aktionstages ist es, auf die weltweite Anwendung der Todesstrafe aufmerksam zu machen und gegen diese Strafe zu mobilisieren. Der diesjährige Welttag konzentriert sich auf das Recht auf wirksame anwaltliche Vertretung.

Solange ein Staat die Todesstrafe beibehält, spielt die Frage, ob einer angeklagten Person, der das Todesurteil droht, ein fairer Prozess gemacht wird und ihr ein angemessener Rechtsbeistand zur Seite steht, eine entscheidende Rolle. Amnesty International hat drei Fälle aus Iran und Saudi-Arabien ausgewählt, die exemplarisch aufzeigen, welche verheerenden Auswirkungen der Mangel an anwaltlicher Vertretung hervorzurufen vermag. In der Praxis beobachtet Amnesty nämlich immer wieder, dass auch in Todesstrafenfällen der Zugang zu einem Rechtsbeistand eingeschränkt und bisweilen vollständig unterbunden wird. Eine effektive juristische Vertretung ist jedoch ein Schlüsselfaktor. Sie kann Entscheidungen über Leben oder Tod beeinflussen, und ist zugleich eine Schutzmaßnahme, um die Rechte der von der Todesstrafe Betroffenen zu gewährleisten. Insofern kommt der Einhaltung des Rechts auf eine wirksame anwaltliche Verteidigung – gerade wenn es um die Todesstrafe geht – besondere Bedeutung zu. Den allerbesten Schutz gegen ein Todesurteil bietet freilich noch immer die Abschaffung der Todesstrafe.

Jede Person, die der Begehung eines mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechens verdächtigt oder beschuldigt wird, hat das Recht auf angemessenen Rechtsbeistand in allen Stufen des Verfahrens. (Art. 14 UN-Zivilpakt, ECOSOC-Entschließung 1984/50)

Der UN-Menschenrechtsausschuss hat erklärt, dass die Verhängung der Todesstrafe nach einem Verfahren, das nicht den im UN-Zivilpakt dargelegten Standards für ein faires Verfahren entsprochen hat, einen Verstoß gegen das Recht auf Leben darstellt. Der UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen hat deutlich gemacht, dass “es Willkür entspricht, ein Todesurteil zu verhängen, wenn das Verfahren nicht den höchstmöglichen Standards für ein faires Verfahren entsprochen hat”.

DIE POSITION VON AMNESTY INTERNATIONAL

Amnesty International wendet sich ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften der verurteilten Person, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.

Die Todesstrafe ist niemals die Lösung. Sie ist nicht umkehrbar und wird von Justizsystemen verhängt und angewendet, die nicht gegen Diskriminierung und Irrtümer gefeit sind. Es gibt keinen Beweis für eine besondere abschreckende Wirkung der Todesstrafe. Alle Länder sollten sich der weltweiten Bewegung zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe anschließen, um auf diese Weise dem Recht auf Leben Achtung zu schenken und die Menschenwürde zu schützen.

Bis zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe müssen alle Länder, die diese grausame und unmenschliche Strafe noch vorsehen, das Recht von Todeskandidatinnen und -kandidaten auf ein faires Gerichtsverfahren respektieren. Dazu zählt insbesondere, dass der Zugang zu einer wirksamen anwaltlichen Vertretung bei Personen, denen das Todesurteil droht, uneingeschränkt gewährleistet ist.

UM KEINE MISSVERSTÄNDNISSE AUFKOMMEN ZU LASSEN:

Die Forderung, das Recht auf eine wirksame anwaltliche Vertretung einzuhalten, ist berechtigt, aber nur ein Minimalziel. Das ultimative Ziel von Amnesty International ist und bleibt die weltweite und vollständige Abschaffung der Todesstrafe. Die Bereitstellung einer wirksamen juristischen Vertretung kann weder Probleme eines ansonsten unfairen Gerichtsverfahren beseitigen noch beständig verhindern, dass ein Todesurteil ergeht. Die Verhängung der Todesstrafe ist auch dann nicht akzeptabel, wenn dies auf der Grundlage eines fairen Verfahrens geschieht. Faire Gerichtsverfahren und angemessene anwaltliche Vertretung können zwar dazu beitragen, Menschen vor dem Fällen eines Todesurteils zu bewahren, dies alles aber ersetzt nicht die Forderung von Amnesty, alle Hinrichtungen unverzüglich zu stoppen und die Todesstrafe im Gesetz vollständig zu streichen.

“Während des Prozesses hatte ich in der ersten Sitzung keinen Anwalt. In der zweiten Sitzung hatte ich einen Pflichtverteidiger, aber ich weiß nicht, ob sie ihn bezahlt haben oder nicht, ob sie mit ihm gesprochen haben oder nicht. Ich weiß es nicht. Ich habe ihn nirgendwo getroffen, nicht einmal im Gefängnis. Er tauchte einfach bei der zweiten Sitzung auf, hat ein bisschen geredet, und ich hatte das Gefühl, er sprach für die Richter. In meinem Namen hat er nichts gesagt.” Mohammadreza Haddadi, der 2003 im Alter von 15 Jahren zum Tode verurteilt wurde und immer noch in Iran inhaftiert ist.


MITMACHEN UND MEHR ERFAHREN ZUM THEMA:

Sendet bitte Appellbriefe [doc] . [pdf] an die Verantwortlichen in Iran und Saudi-Arabien. Fallbeschreibungen in deutscher Übersetzung findet ihr [hier].

Verseht bitte die Appelle mit eurem Namen, eurer Anschrift, einem aktuellen Datum und einer Unterschrift und sendet sie in den nächsten Tagen oder Wochen an die Adressaten. Das Porto für einen Brief International beträgt 1,10 €. Sendet Kopien eurer Schreiben zur Info an die Botschaften der Länder in Berlin.

Mehr zum 18. Internationalen Tag gegen die Todesstrafe

  • Öffentliche Erklärung von Amnesty (in Englisch)
  • Zahlreiches Infomaterial zum Download (u.a. in englischer, französischer, spanischer Sprache) findet ihr auf der Webseite der World Coalition against the Death Penalty [hier klicken].
  • Auswäriges Amt: Außenminister Heiko Maas zum Internationalen Tag gegen die Todesstrafe [Pressemitteilung]

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 08.10.2020

18. Oktober 2020