40 Jahre erfolgreicher Kampf für die Abschaffung der #Todesstrafe – Teil 2

Am 11. Dezember 1977 veröffentlichten Amnesty International und die Teilnehmer einer Internationalen Konferenz über die Abschaffung der Todesstrafe die sogenannte Stockholmer Erklärung. Darin werden alle Regierungen auffordert, die sofortige und vollständige Abschaffung der Todesstrafe herbeizuführen. Dies war der Startschuss für Amnesty, gegen diese mittelalterliche Strafe weltweit mobil zu machen. Damals hatten erst 16 Länder die Todesstrafe abgeschafft. Vierzig Jahre später steht diese Zahl immerhin bei 105. Es ist also bereits viel geschafft aber längst noch nicht das Ziel erreicht worden: Eine Welt ohne Hinrichtungen.

In den nächsten Wochen möchten wir Bilanz ziehen und die 40 Jahre Einsatz gegen die Todesstrafe Revue passieren lassen. Diese Zeitspanne zeigt viel Licht, aber auch deutliche Schatten. In loser Reihenfolge stellen wir die Entwicklung in Sachen Todesstrafe in den verschiedenen Regionen der Erde vor.

 

AFRIKA SÜDLICH DER SAHARA

Als Amnesty International im Dezember 1977 begann, sich für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen, hatte noch kein einziges afrikanisches Land südlich der Sahara diese Strafe komplett abgeschafft. 40 Jahre später gibt es ermutigende Fortschritte bei der Überwindung der Todesstrafe in der Region. 1987 hatte erst ein einziges Land – der kleine Inselstaat Kap Verde – die Todesstrafe komplett aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Im folgenden Jahrzehnt nahm der Fortschritt jedoch an Fahrt auf, als neun weitere Staaten diese grausame Strafe zur Geschichte erklärten.

Côte d’Ivoire (Elfenbeinküste) steht beispielhaft für den Weg, den viele afrikanische Staaten zur Abschaffung der Todesstrafe gegangen sind. Der Staat hatte die Todesstrafe bereits seit mehreren Jahrzehnten in der Praxis außer Vollzug gesetzt, obwohl sie dort weiterhin in den Gesetzbüchern stand. Der erste Präsident des Landes, Höuphouet Boigny, dessen Amtszeit von der Unabhängigkeit im Jahr 1960 bis 1993 währte, war ein Gegner der Todesstrafe und ließ auch niemals die Vollstreckung von Todesurteilen zu. Obwohl jahrelang weiterhin Todesurteile verhängt wurden, ist keines vollstreckt worden. Die Regierung wies 1995 sogar den Versuch zurück, den Anwendungsbereich der Todesstrafe zu erweitern.

Jahrelang hatten sich Amnesty-Gruppen in Côte d’Ivoire für die Abschaffung eingesetzt. Als die Regierung von General Robert Guei die Macht übernahm und beschloss, eine neue Verfassung zu entwerfen, sahen sie eine einmalige Chance. Während der Ausarbeitung der Verfassung drängte Amnesty International zur Abschaffung der Todesstrafe. Ihre harte Arbeit machte sich bezahlt: Im Jahr 2000 wurde per Volksentscheid eine neue Verfassung angenommen, welche in Artikel 2 ausdrücklich die Todesstrafe verbietet.

Gerichte spielten bei der Beseitigung der Todesstrafe eine Schlüsselrolle. 1995 erklärte beispielsweise das südafrikanische Verfassungsgericht die Todesstrafe für Mord als unvereinbar mit dem verfassungsgemäßen Verbot „grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung“. Auch befanden acht der elf Richter, dass die Todesstrafe das Recht auf Leben verletze. Das Urteil schaffte die Todesstrafe zunächst für Mord ab. Später, im Jahr 1998, strich das südafrikanische Parlament die Todesstrafe vollständig aus dem Gesetz. In jüngerer Zeit, im Jahr 2016, erging ein Urteil des Verfassungsgerichts von Benin, das die Todesstrafe für alle Verbrechen außer Kraft setzte.

Die Afrikanische Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker (Afrikanische Kommission) trat als starke Stimme gegen die Todesstrafe auf und fasste ihre erste Resolution gegen diese im Jahr 1999. Bis 2015 hatte sie ein Entwurfsprotokoll zur Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker zur Abschaffung der Todesstrafe in Afrika angenommen. Obwohl das Entwurfsprotokoll noch formal von der Afrikanischen Union gebilligt werden muss, ist bereits dessen Annahme durch die Afrikanische Kommission ein signifikanter Schritt in Richtung Abschaffung.

Meriam Yehya Ibrahim, Sudan

„Zu wissen, dass die Welt bei mir war, gab mir Hoffnung.“

Im Jahr 2013 wurde Meriam Yehya Ibrahim wegen Ehebruchs angeklagt, nachdem Verwandte ihre Ehe mit einem christlichen Mann den Behörden gemeldet hatten. Unter der im Sudan praktizierten Scharia darf eine muslimische Frau keinen nichtmuslimischen Mann heiraten, und jede solche Hochzeit wird als ehebrecherisch betrachtet. Nachdem Meriam Yehya Ibrahim das Gericht informiert hatte, dass ihre Mutter sie als orthodoxe Christin erzogen hatte, fügte dieses noch eine Anklage wegen Abfalls vom Glauben (Apostasie) hinzu und ließ sie im Februar 2014 in Haft nehmen. Im Mai 2014 gab das Gericht ihr drei Tage, um ihrem christlichen Glauben abzuschwören, um ein Todesurteil abzuwenden, was sie jedoch ablehnte. In der Folge wurde sie wegen Abfalls vom Glauben zum Tode verurteilt und wegen Ehebruchs zusätzlich zu Peitschenhieben. Während ihres Gerichtsverfahrens war Meriam Yehya Ibrahim im achten Monat schwanger. Im Mai 2014 brachte sie im Omdurman-Frauengefängnis ihr zweites Kind zur Welt. Ihr Kind wurde mit ihr inhaftiert.

Amnesty International setzte sich energisch für sie ein und forderte ihre sofortige und bedingungslose Freilassung. Ihr Fall erregte international breite Aufmerksamkeit. Über eine Million Menschen schlossen sich Amnestys Appell an und forderten die sudanesischen Behörden auf, sie freizulassen. Am 23. Juni 2014 wurde Meriam Yehya Ibrahim aus dem Gefängnis entlassen, nachdem ein Berufungsgericht ihr Urteil aufgehoben hatte. Apostasie kann in Sudan weiterhin mit dem Tod bestraft werden.

Moses Akatugba, Nigeria

„Dieser Ort [der Todestrakt] ist die Hölle für einen Menschen… Ich bin überwältigt, ich danke Amnesty International und deren Aktivisten für die großartige Unterstützung, die mich zum Sieger in dieser Situation gemacht hat.“

Moses Akatugba war 16 Jahre alt und wartete gerade auf die Ergebnisse seiner schulischen Abschlussprüfungen, als er 2005 wegen eines bewaffneten Raubüberfalls festgenommen wurde, den er, wie er sagt, jedoch nicht begangen hatte. Er berichtete Amnesty International, Polizeibeamte hätten ihn wiederholt mit Macheten und Knüppeln geschlagen, ihn gefesselt und mehrere Stunden von der Decke aufgehängt und dann mit einer Zange seine Zehen- und Fingernägel ausgerissen. Anschließend wurde er gezwungen, zwei vorgefertigte „Geständnisse“ zu unterschreiben. Nach acht Jahren Untersuchungshaft im Gefängnis wurde er im November 2013 zum Tod durch Erhängen verurteilt. Internationale Menschenrechtsnormen verbieten strikt die Anwendung der Todesstrafe gegen Personen, die zur Tatzeit unter 18 Jahren alt waren.

Amnesty International nahm Moses Akatugbas Fall auf und appellierte an die nigerianischen Behörden, sein Todesurteil umzuwandeln und seine Foltervorwürfe durch die Polizei zu untersuchen. Mehr als 35.000 Aktivistinnen und Aktivisten von Amnesty setzten sich für Moses ein. Am 28. Mai 2015, dem Vorabend seines Amtsaustritts, begnadigte ihn der damalige Gouverneur des Bundesstaates Delta, Emmanuel Uduaghan, vollständig.

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♦   Amerika – Teil 1   [klick hier]

♦   Asien-Pazifik – Teil 3   [klick hier]

♦   Die Bewegung zur Abschaffung der Todesstrafe – Teil 4   [klick hier]

♦   Europa und Zentralasien – Teil 5   [klick hier]

♦   Naher Osten und Nordafrika – Teil 6   [klick hier]

26. Dezember 2019