40 Jahre erfolgreicher Kampf für die Abschaffung der #Todesstrafe – Teil 5

Am 11. Dezember 1977 veröffentlichten Amnesty International und die Teilnehmer einer Internationalen Konferenz über die Abschaffung der Todesstrafe die sogenannte Stockholmer Erklärung. Darin werden alle Regierungen auffordert, die sofortige und vollständige Abschaffung der Todesstrafe herbeizuführen. Dies war der Startschuss für Amnesty, gegen diese mittelalterliche Strafe weltweit mobil zu machen. Damals hatten erst 16 Länder die Todesstrafe abgeschafft. Vierzig Jahre später steht diese Zahl immerhin bei 105. Es ist also bereits viel geschafft aber längst noch nicht das Ziel erreicht worden: Eine Welt ohne Hinrichtungen.

In den nächsten Wochen möchten wir Bilanz ziehen und die 40 Jahre Einsatz gegen die Todesstrafe Revue passieren lassen. Diese Zeitspanne zeigt viel Licht, aber auch deutliche Schatten. In loser Reihenfolge stellen wir die Entwicklung in Sachen Todesstrafe in den verschiedenen Regionen der Erde vor.


EUROPA UND ZENTRALASIEN: DER ZIELGERADEN NAHE

Fast die Hälfte der 105 Länder, die die Todesstrafe abgeschafft haben, liegen in Europa und Zentralasien. Während einige Länder der Region bereits zu Zeiten der Gründung der Vereinten Nationen im Jahr 1945 Hinrichtungen gestoppt und die Strafe abgeschafft hatten, nahm die Bewegung in Richtung vollständiger Abschaffung in Westeuropa erst Ende der 1970er Jahre an Fahrt auf. Das erste Land, das die Todesstrafe in Osteuropa abschaffte, war die damalige Deutsche Demokratische Republik (DDR) im Jahr 1987. Dies war wegweisend auch für die ehemaligen Sowjetstaaten, die sich dem Trend im folgenden Jahrzehnt anschlossen.

Der Impuls für die Abschaffung entstand nicht allein aus der wachsenden Übereinkunft, dass die Todesstrafe eine Verletzung der Menschenrechte darstellt, was viele Länder der Region dazu veranlasste, ein Verbot der Todesstrafe in ihren Verfassungen zu verankern. Auch die Rolle, die regionale Gremien wie beispielsweise der Europarat, die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und die Europäische Union dabei spielten, die Abschaffung als einen ihrer Grundpfeiler zu fördern, war entscheidend.

Heute ist die Region Europa und Zentralasien fast frei von der Todesstrafe. Kasachstan, Russland und Tadschikistan sehen zwar weiterhin die Todesstrafe im Gesetz vor, halten aber offizielle Hinrichtungsmoratorien ein. Kasachstan, das die Todesstrafe für gewöhnliche Verbrechen wie Mord abgeschafft hat, ist der einzige der drei Staaten, der in vergangenen Jahren eine Todesstrafe verhängt hat.

Belarus (Weißrussland) verbleibt als einziger Staat der Region, der hinrichtet und die Todesstrafe für Mord beibehält. Hinrichtungen, die per Schuss in den Hinterkopf durchgeführt werden, sind oftmals Ergebnis von Gerichtsverfahren, die nicht den internationalen Standards für faire Prozesse entsprechen und hinter „geschlossenen Türen“ abgehalten werden. Einer der erschreckendsten Aspekte bei der Anwendung der Todesstrafe in Belarus ist die Geheimhaltung, die sie umgibt. Amnesty International erfährt oftmals erst, dass Hinrichtungen stattgefunden haben, wenn Verwandte ihre Liebsten im Gefängnis besuchen möchten und ihnen mitgeteilt wird, dass diese „verlegt“ oder hingerichtet wurden. Diese grausame Behandlung von Familienangehörigen setzt sich auch nach der Hinrichtung fort – weder wird der Leichnam des Hingerichteten den Familien übergeben, noch wird ihnen der Bestattungsort offenbart. Vor dem Hintergrund dieser Grausamkeiten fordern Organisationen im Land und außerhalb den weißrussischen Präsidenten auf, unverzüglich einen Hinrichtungsstopp zu verfügen, als ersten wichtigen Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe.

Anderswo in der Region gibt es manchmal Rufe nach der Wiedereinführung der Todesstrafe, insbesondere in der Folge von Anschlägen, die Leben gekostet und das Gefühl von Unsicherheit erhöht haben. Aber ernsthaft ist der Status der Abschaffung nie ins Wanken geraten. Die Abschaffung der Todesstrafe in Belarus ist die letzte Hürde, die in der Region überwunden werden muss. Unterstützen Sie Amnesty International, Europa und Zentralasien zu einer „hinrichtungsfreien Zone“ zu machen.

© Amnesty International

Abschaffung der Todesstrafe über die Grenzen hinweg

Wenn es um die Todesstrafe geht, hat Europa als HBHochburg der Abschaffung globale Bedeutung errungen. Dies ist größtenteils auf den Fortschritt zurückzuführen, den die Region bei der fast völligen Abschaffung dieser Strafe in den vergangenen Jahrzehnten gesehen hat. Aber auch die Kampagnenarbeit für ein Ende der Todesstrafe außerhalb ihrer Grenzen spielt eine entscheidende Rolle.

Es war im Jahr 1989, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgelegte, dass die Europäischen Staaten dazu verpflichtet sind, Individuen vor Folter, erniedrigender Behandlung oder Strafe zu schützen, also auch Menschen, denen die Todesstrafe droht, wenn sie zwangsweise in ein anderes Land zurückgeschickt werden. Seitdem hat das Verbot, Menschen auszuliefern, die von der Todesstrafe bedroht sind (es sei denn, es liegen glaubhafte und verlässliche Zusicherungen vor, dass nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird), ein breites Echo gefunden, nicht nur außerhalb Europas wie beispielsweise in Südafrika, sondern auch bei internationalen Gremien wie dem UN-Menschenrechtsausschuss. Dies hat wiederum mehrere Länder dazu veranlasst, in etlichen Fällen die Todesstrafe als Sanktionsmöglichkeit auszuklammern, um so die Auslieferung von Straftatverdächtigen aus Ländern zu ermöglichen, die ihrerseits die Todesstrafe abgeschafft haben.

Europas prinzipielle Ablehnung der Todesstrafe hat auch zur Konsequenz, dass sich die Staatengemeinschaft nicht an der Anwendung der Todesstrafe anderswo in irgendeiner Weise beteiligt. So wurden in jüngerer Zeit die EU-Vorschriften für den Handel mit Gütern und Substanzen, die bei Hinrichtungen zum Einsatz kommen können, verschärft. Dies ist eine Initiative, die Amnesty auch in anderen Regionen verfolgen möchte.

Europäische Gremien und Akteure haben außerdem Plattformen für den kontinuierlichen Dialog zur Abschaffung der Todesstrafe geschaffen, technische Unterstützung und Ressourcen bereitgestellt, um Initiativen mit demselben Ziel zu unterstützen, und Best-Practice-Beispiele geteilt, um den Rückgriff auf die Todesstrafe weltweit zu minimieren. Die Welt bewegt sich weiter in Richtung Abschaffung der Todesstrafe. Die Anzahl der Länder, die sich von dieser Strafe verabschiedet haben, ist gewachsen und damit sind auch ihre Stimmen vielfältiger geworden. Auch wenn die Gemeinschaft der Länder ohne Todesstrafe im Ergebnis stärker geworden ist, bleibt die Herausforderung jedoch dieselbe – Akteure zu unterstützen und Stimmen zu stärken für die Abschaffung in den Ländern, die noch an der Todesstrafe festhalten.

INTERVIEW: IM FOKUS – BETRACHTUNGEN AUS MINSK

© Menschenrechtszentrum ViasnaAndrei Paluda (AP) ist der Koordinator der Kampagne „Menschrechtsverteidiger gegen die Todesstrafe in Belarus“ des Menschenrechtszentrums Viasna, eine in der Hauptstadt Minsk ansässige NGO.

       Andrei, erzähl uns über die nationale Kampagne gegen die Todesstrafe in Belarus. Wann hat sie begonnen? Was sind ihre Hauptziele und welche Widerstände begegnen dir?

AP: Die Kampagne Menschrechtsverteidiger gegen die Todesstrafe wurde am 26. Januar 2009 von zwei weißrussischen Menschenrechtsgruppen gegründet – dem Menschenrechtszentrum Viasna und dem Weißrussischen Helsinki-Komitee. Das Ziel der Kampagne ist es, ein Hinrichtungsmoratorium sicherzustellen als ersten Schritt zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe und außerdem Belarus mit den allgemeinen Europäischen Werten bekannt zu machen. Das ist ein aktuelles Thema für unser Land – das einzige in Europa und der ehemaligen Sowjetunion, das die Todesstrafe in Recht und Praxis beibehält. Es wird geschätzt, dass Belarus seit seiner Unabhängigkeit etwa 400 Gefangene hingerichtet hat, laut den besten verfügbaren, unbestätigten Daten. Es ist unmöglich, über eine exakte Zahl zu sprechen, da Informationen hinsichtlich der Todesstrafe strikter Geheimhaltung unterliegen. Die Leichname von Hingerichteten werden ihren Verwandten nicht übergeben und weder Zeit noch Ort der Exekution preisgegeben. Die Hauptprobleme, denen wir derzeit begegnen, stehen im Zusammenhang mit der allgemeinen Lage im Land, nämlich dass die Behörden politische Gegner, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger sowie jegliche abweichende Meinung unterdrücken.

Aber es gibt auch spezifische Umstände wie beispielsweise die Politisierung der Todesstrafe in Belarus und dass Menschenrechtsverteidiger keinen Zugang zu Massenmedien haben, um ihre Meinung zu vertreten und zu argumentieren. Die persönliche Ansicht des Präsidenten zur Todesstrafe ist eindeutig und explizit, er unterstützt diese Art der Strafe und zieht hierfür auch die vorherrschende Zustimmung der Öffentlichkeit heran.

       Hat es aus deiner Sicht irgendeinen Fortschritt in Richtung Abschaffung der Todesstrafe in Belarus gegeben? Kannst du Veränderungen in der Haltung der weißrussischen Behörden und / oder Bevölkerung feststellen?

AP: Es ist sehr schwierig, hierauf eine definitive Antwort zu geben. Wenn wir beispielsweise von der öffentlichen Meinung sprechen, schwankt sie, da das Thema Todesstrafe ein hochemotionales ist. Sobald es eine Schlagzeile zu einem abscheulichen Verbrechen gibt, bewegt sich die öffentliche Meinung direkt in Richtung Befürwortung der Todesstrafe und es werden Bestrafung, Vergeltung und Repressalien verlangt. Dies geschieht oftmals ohne ein vollständiges Verständnis für die Situation, ohne eine Analyse der Ermittlungen oder ohne Beachtung von Menschenrechtsverletzungen. Ob die beschuldigte Person tatsächlich das Verbrechen begangen hat, daran wird kein Gedanke verschwendet. Wenn auf der anderen Seite Menschenrechtsverteidiger Justizirrtümer aufarbeiten und vorstellen und Verletzungen von Rechten von Gefangenen und Verurteilten enthüllen, verändert sich die öffentliche Meinung oftmals hin zur Befürwortung der Abschaffung. Ein sehr gutes Beispiel ist die Explosion in der Minsker Metro im Jahr 2011. Mit dem Misstrauen gegenüber dem Justizwesen, dem Bewusstsein, dass die Personen auf der Anklagebank nicht direkt mit dem Vorfall in Verbindung gebracht werden konnten und der Schnelligkeit des Verfahrens sowie der Vollstreckung der Strafe wurde zum ersten Mal dokumentiert, dass laut unseren Informationen und den Ergebnissen der Umfragen die Mehrheit im Land für die Abschaffung der Todesstrafe ist.

Die Haltung der Behörden ist vorhersehbar. Wie ich bereits erwähnte, das Thema ist politisiert und die Abschaffung ist zum Gegenstand politischer Verhandlungen geworden. Wenn sich die Beziehungen zwischen unserem Land und Europa verbessern, landet das Thema Todesstrafe auf der Agenda und wird zum Gegenstand aktiver Diskussionen und Verhandlungen zwischen Politikern. Wenn sich die Beziehungen abkühlen, wird diese Debatte beendet.

Auf der anderen Seite kann ich mit Sicherheit sagen, dass die Todesstrafe und ihre Beibehaltung in unserem Land eines der Topthemen in den Medien geworden ist und ich halte dies für einen Erfolg unserer Kampagne Menschrechtsverteidiger gegen die Todesstrafe in Belarus. Als die Kampagne startete, wurden jedes Jahr Dutzende Menschen zum Tode verurteilt. Die Gesellschaft zeigte daran kein großes Interesse und die Medien berichteten nicht darüber. Nun, dank Menschenrechtsverteidigern und Journalisten, die sich des Themas annehmen, gibt es eine ausgedehnte Berichterstattung, was zu einer kontinuierlichen Debatte in der Gesellschaft beiträgt. Für und Wider werden betrachtet, die Gesellschaft reift und ist mehr und mehr bereit, entschieden NEIN zur Todesstrafe zu sagen, um diese Todesmaschinerie im Herzen Europas zu stoppen.

       Wir wissen, dass du und Viasna eng mit Familien von Todestraktinsassen zusammenarbeiten. Aus deiner Erfahrung: Wie beeinflusst die Todesstrafe diese und ihre Familien?

AP: Unsere Kampagne Menschrechtsverteidiger gegen die Todesstrafe in Belarus arbeitet in zwei bestimmten Bereichen: Einer ist das Schaffen von Bewusstsein, hierauf bin ich schon kurz eingegangen. Diese Arbeit konzentriert sich hauptsächlich auf das Schaffen von öffentlichem Bewusstsein durch verschiedene Veranstaltungen wie zum Beispiel öffentliche Diskussionen, offene Lesungen, Präsentationen, Debatten, Musikfestivals und Rockkonzerte, Publikationen und Ausstellungen. Wir stellen eine große Anzahl von Medienprodukten, Dokumentationen, Animationsfilmen und Videos her und wir haben außerdem ein Buch veröffentlicht mit dem Titel „Todesstrafe in Belarus“. Des Weiteren haben wir zusammen mit Kollegen von Amnesty International und FIDH (Fédération internationale des ligues des droits de l’Homme) Forschungsarbeit betrieben und Berichte zur Todesstrafe in Belarus ausgearbeitet.

Der andere, ebenso wichtige Bereich ist die Rechtsanwaltstätigkeit, wobei wir Rechtshilfe für Opfer von Menschenrechtsverletzungen – zum Tode Verurteilte und ihre Familien – bereitstellen.

Solidarische Briefe, empfangen von Lubou Kavalyoua, Mutter von Uladzslau Kavalyou, der wegen seiner angeblichen Beteiligung am Anschlag auf die Minsker Metro hingerichtet wurde. © PrivatDie Geheimhaltung rund um die Todesstrafe – einschließlich der Zustände im Todestrakt, dem Datum und Ort der Hinrichtung und der Begräbnisstätte – steht im Kontrast dazu, wie frei die Medien und Amtsträger Informationen zu den Ermittlungen veröffentlichen, Häftlinge im Fernsehen zeigen und diese als Kriminelle betiteln, noch bevor das Gericht das Urteil gefällt hat und auf diese Weise die Unschuldsvermutung und die Standards für faire Gerichtsverfahren verletzen. All das führt zu einem starken öffentlichen Druck auf Angehörige der Verurteilten, insbesondere wenn diese in kleinen Städten leben. Und das kommt noch zum Nichtwissen um die Liebsten und zur Machtlosigkeit hinzu, angesichts der blinden, gleichgültigen, aber keinesfalls unabhängigen weißrussischen Justiz sowie zur vollständigen Isolation von ihren Liebsten, wenn diese wissen, dass ihre Tage gezählt sind. Sogar die Korrespondenz mit Todestraktinsassen ist schwierig und oftmals unmöglich. Nach der Hinrichtung wird der Leichnam den Familien nicht übergeben, die somit keine Möglichkeit haben, sich gemäß Familientradition zu verabschieden. Oftmals wissen sie noch nicht mal das Todesdatum ihrer Liebsten.

All das ist wirklich schrecklich. Es gab Fälle, in denen Menschenrechtsverteidiger von Hinrichtungen erfahren haben und die Mütter der Gefangenen informieren mussten und so durch eine Fügung des Schicksals zum Bote des Todes wurden. Wir arbeiten und werden weiterhin mit Familien von zum Tode Verurteilten arbeiten, da sie nicht nur rechtlich entmachtet, sondern auch Opfer von öffentlichem Druck seitens des Staates sind. In gewisser Weise macht sie das zu Ausgegrenzten der Gesellschaft.

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♦   Amerika − Teil 1   [klick hier]

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♦   Bewegung für die Abschaffung der Todesstrafe − Teil 4   [klick hier]

♦   Naher Osten und Nordafrika – Teil 6   [klick hier]

26. Dezember 2019