Der 10. Oktober ist der Internationale und Europäische Tag gegen die Todesstrafe, kurz Welttag gegen die Todesstrafe. Seit 2003 wird er jährlich von der „Weltkoalition gegen die Todesstrafe“ (World Coalition against the Death Penalty − WCADP) ausgerufen, in diesem Jahr also bereits zum 20. Mal.
Ziel des Aktionstages ist es, das Bewusstsein für die Anwendung der Todesstrafe zu schärfen, Aktivitäten gegen diese Strafe zu unterstützen und Maßnahmen zu ergreifen, um das Endziel zu erreichen: Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe.
EU und Europarat fahren klaren Kurs gegen die Todesstrafe
Anlässlich des Europäischen Tages und Welttages gegen die Todesstrafe bekräftigten die Europäische Union (EU) und der Europarat erneut entschieden ihre klare Haltung gegen die Todesstrafe, zu jeder Zeit, an jedem Ort und unter allen Umständen.
2022 markiert den 20. Jahrestag des Protokolls Nr. 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe. EU und Europarat sprachen all jenen Mitgliedsstaaten des Europarats, die die Todesstrafe bereits vollständig abgeschafft haben – zu diesen zählen alle Mitgliedstaaten der EU – ihre Anerkennung aus und forderten die beiden letzten Mitgliedsstaaten des Europarats, die diesem Protokoll noch nicht beigetreten sind, Armenien und Aserbaidschan, dazu auf, dies unverzüglich zu tun.
EU und Europarat sehen den weltweiten Trend, diese grausame, unmenschliche und wirkungslose Strafe abzuschaffen, durch die Tatsache bestätigt, dass die Zahl der Staaten, die die Todesstrafe immer noch anwenden, weltweit stetig abnimmt. In 18 Staaten, einer Minderheit von 9 Prozent unter allen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, wurden im Jahr 2021 noch Hinrichtungen vollzogen. Beide Staatenbünde fordern diese Anwenderstaaten nachdrücklich auf, ein Moratorium für die Todesstrafe – als einen ersten Schritt hin zur Abschaffung der Todesstrafe – einzuführen.
Todesstrafe & Folter
Das Thema des diesjährigen Welttages ist die Anwendung der Todesstrafe und der Folter sowie anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Der anhaltende Gebrauch der Todesstrafe in der Welt ist besorgniserregend und wird oft durch den Einsatz von Folter und anderen Misshandlungen noch verschlimmert.
Folter und andere Formen der Misshandlung sind nach dem Völkerrecht ausnahmslos verboten und stellen Verbrechen dar. Das Völkerrecht lässt hingegen den Gebrauch der Todesstrafe noch zu, beschränkt sie aber auf die Bestrafung schwerster Verbrechen mit vorsätzlicher Tötung. Amnesty geht in dieser Frage noch weiter und lehnt die Todesstrafe ausnahmslos in allen Fällen ab.
Alle Länder, die die Todesstrafe noch in ihren Gesetzen vorsehen, müssen Schritte zu ihrer Abschaffung unternehmen. Bis zu ihrer Beseitigung müssen sie das Recht aller respektieren, nicht gefoltert oder einer anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe ausgesetzt zu werden. Ferner müssen Staaten sicherstellen, dass Beweise, die durch Folter oder andere Misshandlungen erlangt wurden, in keinem Gerichtsverfahren verwendet werden.
Sulaimon Olufemi
Die Hauptaktion des diesjährigen Welttags beschäftigt sich mit dem Fall von Sulaimon Olufemi. Der nigerianische Staatsangehörige wurde im Mai 2005 nach einem grob unfairen Gerichtsverfahren der Tötung eines Polizeibeamten für schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Er schmachtet seit 20 Jahren in einem saudi-arabischen Gefängnis und ist in höchster Gefahr, hingerichtet zu werden. [Hier] haben wir ihn und seinen Leidensweg porträtiert.
Was könnt ihr tun?
Sendet bitte einen Appell an den Präsidenten Nigerias und fordert ihn höflich auf, sich für die Begnadigung von Sulaimon Olufemi einzusetzen. Einen Musterbrief könnt ihr [hier] downloaden.
Danke für eure wertvolle Unterstützung!