Libanon: Abschaffung der Todesstrafe ist ein Sieg für die Menschenrechte

Es ist ein historischer Schritt: Als erstes Land im Nahen Osten hat Libanon die Todesstrafe abgeschafft. Am 11. August 2026 verabschiedete das libanesische Parlament ein Gesetz, das der Todesstrafe ein Ende setzt und Todesurteile durch lebenslange Freiheitsstrafen, in schweren Fällen verbunden mit Zwangsarbeit, ersetzt.

Heba Morayef, die Regionaldirektorin von Amnesty International für den Nahen Osten und Nordafrika, erklärte dazu:

„Die Entscheidung Libanons, die Todesstrafe abzuschaffen, ist ein wichtiger Meilenstein und ein Sieg für die Menschenrechte im Land. Gerechtigkeit muss auf Grundlage der Menschenrechte erzielt werden, nicht in Form einer unwiderruflichen und grausamen Strafe. Nach mehr als zwei Jahrzehnten ohne Hinrichtungen verwandelt dieser Schritt eine vorübergehende Aussetzung von Hinrichtungen in einen dauerhaften Rechtsschutz, der das Recht auf Leben wahrt und Libanon mit dem weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe in Einklang bringt.

Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist das Ergebnis jahrzehntelangen unermüdlichen Engagements von libanesischen Menschenrechtsverteidiger*innen und Menschenrechtsorganisationen. Entscheidend war auch der Einsatz einflussreicher Behördenvertreter*innen, die die Todesstrafe als grausame und unmenschliche Strafe erkannt haben, die oft nach unfairen Verfahren gegen stark benachteiligte Menschen verhängt wird.“

Der Schritt Libanons ist insofern bemerkenswert als alle Nachbarländer auf die Todesstrafe setzen und regelmäßig Hinrichtungen vollziehen. In einer Region also, in der viel Unrecht geschieht, setzt Libanon mit dem Aus der Todesstrafe ein starkes Symbol der Menschlichkeit und eines humanitären Verständnisses von Strafe. UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk rief die anderen Länder in der Region auf, dem Beispiel Libanons zu folgen und die Todesstrafe ebenfalls abzuschaffen.

Was fordert Amnesty International?

„Um dieses Gesetz von der Theorie in die Praxis umzusetzen, müssen die libanesischen Behörden nun sicherstellen, dass alle Todesurteile umgewandelt werden“, so Morayef. „Außerdem müssen sie das internationale Abkommen zur Abschaffung der Todesstrafe ratifizieren und gleichzeitig umfassendere Reformen vorantreiben, um ein Justizsystem zu schaffen, das auf Würde, Fairness und der Achtung der Menschenrechte basiert. Die Behörden müssen dieses Gesetz mit einer umfassenderen Rechtsreform einhergehen lassen, unter anderem um sicherzustellen, dass alle strafrechtlichen Sanktionen mit den Menschenrechtsgrundsätzen im Einklang stehen.“

Hintergrundinformationen

Seit dem 17. Januar 2004 hat Libanon keine Hinrichtungen mehr vollzogen. Gerichte verhängten zwar weiterhin Todesurteile, diese wurden später jedoch ausgesetzt oder in andere Strafen umgewandelt. Nach Angaben der Gefängnisbehörde im Justizministerium befanden sich Ende Januar 2026 noch 85 Personen im Todestrakt. Ihnen bleibt nun die Vollstreckung der Todesstrafe erspart. Wie genau die als Ersatz vorgesehene Zwangsarbeit umgesetzt werden soll, ist noch unklar.

Die Verabschiedung des Gesetzes ist das Ergebnis langjähriger Bemühungen der libanesischen und internationalen Zivilgesellschaft. An der Spitze der Lobbyarbeit für die Abschaffung der Todesstrafe standen die Lebanese Association for Civil Rights (LACR), die National Campaign for the Abolition of the Death Penalty in Lebanon und die Association Justice and Mercy (AJEM). Das Gesetz muss noch dem Präsidenten zur endgültigen Unterzeichnung vorgelegt und im Amtsblatt veröffentlicht werden, bevor es in Kraft tritt.

Um die Abschaffung der Todesstrafe im Rahmen der internationalen Menschenrechtsnormen unumkehrbar zu machen, müssen die libanesischen Behörden das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifizieren, das auf die Abschaffung der Todesstrafe abzielt.

Sobald das neue Gesetz in Kraft tritt, wird Libanon das 114. Land sein, das die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft hat. Insgesamt haben 145 Länder weltweit die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis außer Kraft gesetzt, während 54 Länder sie weiterhin beibehalten.

Nein zur Todesstrafe

Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen ausnahmslos ab, unabhängig von der Art des Verbrechens, den persönlichen Merkmalen der Verurteilten oder der vom Staat angewandten Hinrichtungsmethode.

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15. September 2026