In Israel hat die Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu beschlossen, zukünftig Terrorismus unter Todesstrafe zu stellen. Das entsprechende Gesetzesvorhaben richtet sich in erster Linie gegen Palästinenser*innen, die wegen terroristischer Straftaten angeklagt wurden.
Ausweitung der Todesstrafe auf Terrorismus
Das israelische Parlament hatte am 11. November 2025 in erster Lesung für einen Gesetzentwurf gestimmt, der die Einführung der Todesstrafe für verurteilte Terrorist*innen vorsieht (Gesetz Nr. 159 zur Änderung des Strafgesetzbuches). In der Knesset stimmten 39 Abgeordnete mit Ja, 16 mit Nein. Große Teile der Opposition boykottierten das Votum. Eingebracht worden war der Gesetzentwurf von der rechtsextremen Partei Otzma Jehudit – Jüdische Stärke. Zur Begründung hieß es, lebenslange Haftstrafen reichten offensichtlich nicht aus, um Terroristen wirksam abzuschrecken. Der Minister für Nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, erklärte, das Gesetz richte sich gegen „arabischen Terrorismus“. Terroristen würden, sobald die Regelung beschlossen sei, nur noch „in die Hölle entlassen“.
Damit der Entwurf endgültig verabschiedet werden konnte, waren Abstimmungen in zweiter und dritter Lesung nötig. Der Gesetzentwurf hatte den Verfassungs-, Rechts- und Justizausschuss der Knesset passiert und war am 24. März 2026 schließlich auch vom Nationalen Sicherheitsausschuss gebilligt worden. Die abschließende Plenardebatte und die Verabschiedung des Gesetzesvorschlags fanden am Montagabend, 30. März 2026 statt. In namentlicher Abstimmung votierten 62 Abgeordnete für und 48 dagegen. Die palästinensische Autonomiebehörde verurteilte das Gesetzgebungsverfahren als neue Form des israelischen Extremismusses.
Zwingende Todesstrafe im Schnellverfahren
Das jetzt beschlossene Gesetz weitet die Todesstrafe aus und erleichtert ihre Vollstreckung. In Israel selbst soll die Todesstrafe verhängt werden können, wenn jemand eine Person vorsätzlich tötet mit der Absicht, „die Existenz des Staates Israel zu negieren“. Im besetzten Palästinensischen Gebiet soll sie bei vorsätzlichen Tötungen angewandt werden, die als „terroristisch“ eingestuft werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass gegen Personen, die beschuldigt werden, vorsätzlich den Tod eines Menschen durch eine Handlung verursacht zu haben, die unter die israelische Definition von „Terrorismus“ gemäß dem Anti-Terror-Gesetz 5776-2016 fällt, zwingend das Todesurteil verhängt werden muss.
Darüber hinaus:
- Militärgerichte sollen die Befugnis erhalten, die Todesstrafe auszusprechen, und zwar unabhängig davon, ob die Staatsanwaltschaft sie beantragt oder befürwortet hat.
- Ein Todesurteil kann mit einfacher Mehrheit des Gerichts, bestehend aus drei Richter*innen mindestens im Range eines Oberstleutnants, verhängt werden.
- Ergeht ein solches Todesurteil und erlangt es Rechtskraft, so muss es laut Gesetzgebung verpflichtend und nach spätestens 90 Tagen durch Erhängen vollsteckt werden. Eine Revision ist ausgeschlossen, ebenso eine Begnadigung.
- Verurteilte sollen bis zu ihrer Exekution in Einzelhaft bleiben ohne Kontakt zu ihren Familien.
- Informationen über Haftbedingungen und Vollstreckung sollen geheim gehalten werden.
Gesetz richtet sich fast ausschließlich gegen Palästinenser*innen
Dieses Gesetz wird primär gegen palästinensische Staatsbürger*innen Israels, Einwohner*innen des besetzten Ostjerusalems und Palästinenser*innen aus dem besetzten Gazastreifen angewendet. Ausgenommen sind ausdrücklich Bewohner*innen israelischer Siedlungen, für die weiterhin zivile Gerichte zuständig sind.
Nein zur Todesstrafe
Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich ab. Besonders besorgniserregend findet es die Organisation, dass das Gesetz Militärgerichte ermächtigt, Todesurteile gegen Zivilisten zu verhängen, die zudem obligatorisch sind und nicht umgewandelt werden können. Die diskriminierende Anwendung der Todesstrafe stellt überdies eine Verletzung des Rechts auf Leben dar.
In Israel existierte die Todesstrafe bislang nur auf dem Papier
1954 wurde in Israel die Todesstrafe für gewöhnliche Verbrechen wie Mord abgeschafft. Sie kann allerdings für besondere Tatbestände wie Hochverrat, Kriegsverbrechen oder Völkermord nach wie vor als Höchststrafe verhängt werden. Hinrichtungsmethode ist Erhängen. Seit der Gründung des Staates Israel im Jahre 1948 wurde die Todesstrafe lediglich einmal vollstreckt, und zwar im Jahr 1962 an dem NS-Kriegsverbrecher und Völkermörder Adolf Eichmann, danach ruhte der Vollzug.
Pläne Israels sind ein Rückschritt
Weltweit haben aktuell 145 Staaten die Todesstrafe per Gesetz oder zumindest in der Praxis abgeschafft. Nur 54 Staaten halten weiterhin an ihr fest. Die Einführung einer neuen Todesstrafe in Israel ist ein gefährlicher und dramatischer Rückschritt. Die beschlossene Ausweitung der Todesstrafe verstößt gegen das Völkerrecht und verletzt das Recht auf Leben, das Folterverbot und das Recht auf einen fairen Prozess. Todesurteile, die infolge unfairer Verfahren durch Militärgerichte gegen Palästinenser*innen verhängt werden, können auch Kriegsverbrechen darstellen. Allzu offensichtlich ist der diskriminierende und damit rechtsstaatswidrige Charakter mancher der jetzt beschlossenen Regelungen. Damit wird erneut eine „rote Linie“ überschritten.
Den Knesset-Abgeordneten wäre zu raten gewesen, sich für die vollständige Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen, nicht für deren Ausweitung. Gemeinsam mit Organisationen wie Human Rights Watch, Oxfam und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteur*innen hatte Amnesty International deshalb einen offenen Brief an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag gerichtet. Doch der maximale Druck, den die internationale Gemeinschaft auf die israelische Regierung ausübte, vermochte nicht zu erreichen, dieses Gesetz unverzüglich zurückzuziehen und alle Gesetze und Praktiken abzuschaffen, die zum Apartheid-System gegen die Palästinenser beitragen.
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hatte am 11. Februar 2026, dem zweiten Tag ihrer Israelreise, die Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem besucht. Die CDU-Politikerin wurde vom Präsidenten des israelischen Parlaments, Amir Ohana, begleitet. Nach einer Unterredung mit ihm sprach sich Klöckner gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe in Israel aus und warnte davor, die Errungenschaft eines langen Verzichts auf die Höchststrafe aufs Spiel zu setzen.
Die EU-Kommission nannte das beschlossene Gesetz „äußerst besorgniserregend“ und die Bundesregierung brachte ihre „große Sorge“ zum Ausdruck. Die Ablehnung der Todesstrafe sei ein grundsätzliches Merkmal der deutschen Politik, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius.
Es sei nicht unwahrscheinlich, dass der Oberste Gerichtshof das Gesetz annullieren werde, hoffen israelische Menschenrechtsorganisationen. Die Vereinigung für Bürgerrechte in Israel legte noch am Tag der Parlamentsabstimmung dem Obersten Gericht eine Petition vor, das Gesetz für nichtig zu erklären.
Mehr dazu
Amnesty International hat am 03. Februar 2026 eine Pressemitteilung [klick], eine öffentliche Stellungnahme [klick] und am 30. März erneut eine Pressemitteiling [klick] herausgegeben, mit denen die Organisation ihre Ablehnung und Kritik hinsichtlich der israelischen Gesetzesinitiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe zum Ausdruck bringt.
Mehrere UN-Expert*innen haben ebenfalls eine Stellungnahme veröffentlicht, die unter diesem [Link] zu finden ist.
Was kannst du tun?
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