Israel setzt auf die Todesstrafe

In Israel plant die Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, zukünftig Terrorismus unter Todesstrafe zu stellen. Das entsprechende Gesetzesvorhaben richtet sich in erster Linie gegen Palästinenser, die wegen terroristischer Straftaten angeklagt wurden.

Ausweitung der Todesstrafe auf Terrorismus

Das israelische Parlament hat Anfang November 2025 in erster Lesung für einen Gesetzentwurf gestimmt, der die Einführung der Todesstrafe für verurteilte Terroristen vorsieht. In der Knesset stimmten 39 Abgeordnete mit Ja, 16 mit Nein. Große Teile der Opposition boykottierten das Votum. Eingebracht wurde der Gesetzentwurf von der rechtsextremen Partei Otzma Jehudit – Jüdische Stärke. Zur Begründung hieß es, lebenslange Haftstrafen reichten offensichtlich nicht aus, um Terroristen wirksam abzuschrecken. Der Minister für Nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, sagte, das Gesetz richte sich gegen „arabischen Terrorismus“. Terroristen würden, sobald die Regelung beschlossen sei, nur noch „in die Hölle entlassen“. Damit der Entwurf endgültig verabschiedet wird, sind Abstimmungen in zweiter und dritter Lesung nötig. Die palästinensische Autonomiebehörde verurteilte das Gesetzgebungsverfahren als neue Form von israelischem Extremismus.

Zwingende Todesstrafe im Schnellverfahren

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass gegen Personen, die wegen Terrorismus verurteilt werden, zwingend das Todesurteil verhängt wird muss. Militärgerichte sollen die Befugnis erhalten, mit einfacher Mehrheit die Todesstrafe auszusprechen. Ergeht ein solches Todesurteil, so muss es laut Gesetzgebungsvorschlag verpflichtend und nach spätestens 90 Tagen vollsteckt werden.

Nein zur Todesstrafe

Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich ab. Besonders besorgniserregend findet es die Organisation, dass das Gesetz Militärgerichte ermächtigen würde, Todesurteile gegen Zivilisten zu verhängen, die zudem obligatorisch sind und nicht umgewandelt werden können.

In Israel existiert die Todesstrafe bislang nur auf dem Papier

1954 wurde in Israel die Todesstrafe für Mord abgeschafft. Sie kann allerdings für besondere Tatbestände wie Hochverrat, Kriegsverbrechen oder Völkermord nach wie vor als Höchststrafe verhängt werden. Hinrichtungsmethode ist Erhängen. Seit der Gründung des Staates Israel im Jahre 1948 wurde die Todesstrafe lediglich einmal vollstreckt, und zwar im Jahr 1962 an dem NS-Kriegsverbrecher und Völkermörder Adolf Eichmann.

Pläne Israels wären ein Rückschritt

Weltweit haben aktuell 145 Staaten die Todesstrafe per Gesetz oder zumindest in der Praxis abgeschafft. Nur 54 Staaten halten weiterhin an ihr fest. Die Einführung einer neuen Todesstrafe in Israel wäre ein gefährlicher und dramatischer Rückschritt. Die Pläne zur Todesstrafe verstoßen gegen das Völkerrecht und verletzen das Recht auf Leben, das Folterverbot und das Recht auf einen fairen Prozess.

13. Januar 2026