In Israel plant die Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, zukünftig Terrorismus unter Todesstrafe zu stellen. Das entsprechende Gesetzesvorhaben richtet sich in erster Linie gegen Palästinenser*innen, die wegen terroristischer Straftaten angeklagt wurden.
Ausweitung der Todesstrafe auf Terrorismus
Das israelische Parlament hat am 11. November 2025 in erster Lesung für einen Gesetzentwurf gestimmt, der die Einführung der Todesstrafe für verurteilte Terrorist*innen vorsieht (Gesetz Nr. 159 zur Änderung des Strafgesetzbuches). In der Knesset stimmten 39 Abgeordnete mit Ja, 16 mit Nein. Große Teile der Opposition boykottierten das Votum. Eingebracht wurde der Gesetzentwurf von der rechtsextremen Partei Otzma Jehudit – Jüdische Stärke. Zur Begründung hieß es, lebenslange Haftstrafen reichten offensichtlich nicht aus, um Terroristen wirksam abzuschrecken. Der Minister für Nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir, sagte, das Gesetz richte sich gegen „arabischen Terrorismus“. Terroristen würden, sobald die Regelung beschlossen sei, nur noch „in die Hölle entlassen“. Damit der Entwurf endgültig verabschiedet wird, sind Abstimmungen in zweiter und dritter Lesung nötig. Der Gesetzentwurf hat den Verfassungs-, Rechts- und Justizausschuss der Knesset passiert und liegt derzeit dem Ausschuss für Nationale Sicherheit zur weiteren Beratung vor. Die palästinensische Autonomiebehörde verurteilte das Gesetzgebungsverfahren als neue Form des israelischen Extremismusses.
Zwingende Todesstrafe im Schnellverfahren
Die bewusste und gewollte Tötung einer Person mit dem Ziel, israelischen Staatsbürger*innen zu schaden, könnte künftig mit der Todesstrafe bestraft werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass gegen Personen, die beschuldigt werden, vorsätzlich den Tod eines Menschen durch eine Handlung verursacht zu haben, die unter die israelische Definition von „Terrorismus“ gemäß dem Anti-Terror-Gesetz 5776-2016 fällt, zwingend das Todesurteil verhängt wird muss. Militärgerichte sollen die Befugnis erhalten, die Todesstrafe auszusprechen, und zwar unabhängig davon, ob die Staatsanwaltschaft sie beantragt oder befürwortet hat. Ein Todesurteil kann mit einfacher Mehrheit des Gerichts, bestehend aus drei Richtern mindestens im Range eines Oberstleutnants, verhängt werden. Ergeht ein solches Todesurteil und erlangt es Rechtskraft, so muss es laut Gesetzgebungsvorschlag verpflichtend und nach spätestens 90 Tagen durch Erhängen vollsteckt werden. Eine Revision ist ausgeschlossen, ebenso eine Begnadigung. Dieses Gesetz wird primär gegen palästinensische Staatsbürger*innen Israels, Einwohner*innen des besetzten Ostjerusalems und Palästinenser*innen aus dem besetzten Gazastreifen angewendet. Ausgenommen sind ausdrücklich Bewohner*innen israelischer Siedlungen, für die weiterhin zivile Gerichte zuständig sind.
Nein zur Todesstrafe
Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich ab. Besonders besorgniserregend findet es die Organisation, dass das Gesetz Militärgerichte ermächtigen würde, Todesurteile gegen Zivilisten zu verhängen, die zudem obligatorisch sind und nicht umgewandelt werden können. Die diskriminierende Anwendung der Todesstrafe stellt zudem eine Verletzung des Rechts auf Leben dar.
In Israel existiert die Todesstrafe bislang nur auf dem Papier
1954 wurde in Israel die Todesstrafe für gewöhnliche Verbrechen wie Mord abgeschafft. Sie kann allerdings für besondere Tatbestände wie Hochverrat, Kriegsverbrechen oder Völkermord nach wie vor als Höchststrafe verhängt werden. Hinrichtungsmethode ist Erhängen. Seit der Gründung des Staates Israel im Jahre 1948 wurde die Todesstrafe lediglich einmal vollstreckt, und zwar im Jahr 1962 an dem NS-Kriegsverbrecher und Völkermörder Adolf Eichmann.
Pläne Israels wären ein Rückschritt
Weltweit haben aktuell 145 Staaten die Todesstrafe per Gesetz oder zumindest in der Praxis abgeschafft. Nur 54 Staaten halten weiterhin an ihr fest. Die Einführung einer neuen Todesstrafe in Israel wäre ein gefährlicher und dramatischer Rückschritt. Die Pläne zur Todesstrafe verstoßen gegen das Völkerrecht und verletzen das Recht auf Leben, das Folterverbot und das Recht auf einen fairen Prozess. Todesurteile, die infolge unfairer Verfahren durch Militärgerichte gegen Palästinenser*innen verhängt werden, können auch Kriegsverbrechen darstellen. Die Knesset-Abgeordneten sollten sich für die vollständige Abschaffung der Todesstrafe einsetzen, nicht für deren Ausweitung. Die internationale Gemeinschaft muss maximalen Druck auf die israelische Regierung ausüben, dieses Gesetz unverzüglich zurückzuziehen und alle Gesetze und Praktiken abzuschaffen, die zum Apartheid-System gegen die Palästinenser beitragen.
Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hat am 11. Februar 2026, dem zweiten Tag ihrer Israelreise, die Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem besucht. Die CDU-Politikerin wurde vom Präsidenten des israelischen Parlaments, Amir Ohana, begleitet. Nach einem Gespräch mit ihm sprach sich Klöckner gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe in Israel aus und warnte davor, die Errungenschaft eines langen Verzichts auf die Todesstrafe aufs Spiel zu setzen.
Mehr dazu
Amnesty International hat am 03. Februar 2026 eine Pressemitteilung [klick] und eine öffentliche Stellungnahme [klick] herausgegeben, mit denen wir unsere Bedenken hinsichtlich der israelischen Gesetzesentwürfe zur Wiedereinführung der Todesstrafe zum Ausdruck bringen.
Mehrere UN-Expert*innen haben ebenfalls eine Stellungnahme veröffentlicht, die unter diesem [Link] zu finden ist.
