Jalal Labbad ist am 21. August 2025 hingerichtet worden. Der Oberste Gerichtshof Saudi-Arabiens hatte zuvor sein Todesurteil im Geheimen bestätigt, ohne seine Familie oder Rechtsbeistände zu informieren. Das Empörende: Jalal Labbad war zum Zeitpunkt seiner mutmaßlichen Straftaten noch keine 18 Jahre alt, also minderjährig und hätte somit gar nicht zum Tode verurteilt werden dürfen.
Jalal Labbad war als Jugendlicher festgenommen worden, weil er in den Jahren 2011 und 2012 als Mitglied der schiitischen Gemeinschaft an Protesten gegen die diskriminierende Behandlung der schiitischen Minderheit in Saudi-Arabien teilgenommen hatte. Er war zum Zeitpunkt seiner angeblichen Verbrechen zwischen 16 und 17 Jahre alt. Nach einem grob unfairen Verfahren, das sich vor allem auf durch Folter erpresste „Geständnisse“ stützte, verhängte das Sonderstrafgericht (SCC) am 1. August 2022 das Todesurteil gegen ihn. Jalal Labbad war fast drei Jahre lang in Untersuchungshaft gehalten worden. Während dieser Zeit hatte er keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand und ist gefoltert, geschlagen und durch Stromschläge misshandelt worden, um ein „Geständnis“ zu erlangen. Gerichte stellten wegen der Foltervorwürfe keine Nachforschungen an. Nach Ausschöpfung aller Rechtsmittel hat König Salman nun offenkundig sein Todesurteil ratifiziert.
Hintergrund
Saudi-Arabien hat eine der höchsten Hinrichtungsraten weltweit (mindestens 345 Exekutionen in 2024). Mit der Verurteilung zum Tode und der Hinrichtung von Jalal Labbad sowie weiterer junger Männer haben die saudischen Behörden ihr eigenes Versprechen, die Todesstrafe für Verbrechen, die von Personen unter achtzehn Jahren begangen wurden, nicht mehr anzuwenden, gebrochen.
Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen und unter allen Umständen ab, da sie eine Verletzung des Rechts auf Leben und die ultimativ grausame, unmenschliche und erniedrigende Bestrafung darstellt.
Das Verbot der Todesstrafe gegen Personen, die wegen Straftaten verurteilt wurden, die sie im Alter von unter 18 Jahren begangen haben, ist in mehreren völkerrechtlichen Verträgen verankert, darunter in der Kinderrechtskonvention und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Minderjährige von der Verhängung der Todesstrafe auszunehmen, ist zudem Völkergewohnheitsrecht. Keine Todesstrafe für unter 18-Jährige gilt als zwingende Norm des allgemeinen Völkerrechts (ius cogens).
Nach der Hinrichtung von Jalal Labbad ist Amnesty International zutiefst besorgt um das Leben anderer junger Männer in der Todeszelle. Es ist höchste Zeit, dass Saudi-Arabien seine skandalöse Anwendung der Todesstrafe beendet.
Mehr dazu
In einem [Medienbericht] in englischer Sprache verurteilt Amnesty International die Hinrichtung des jungen Mannes in Saudi-Arabien.