Seit rund zwei Wochen dürfen laut Medienberichten in Simbabwe keine Menschen mehr exekutiert werden. Die Vereinten Nationen haben die Abschaffung der Todesstrafe in Simbabwe begrüßt. Die Entscheidung gegen Hinrichtungen sei ein historischer Meilenstein für das südafrikanische Land. Bestätigt sich diese Nachricht, wäre Simbabwe der 113. Staat der Erde, der vollständig auf die Todesstrafe verzichtet. Simbabwe hat am 23. Dezember 2022 die Todesstrafe außer Kraft gesetzt. Die Regierung hatte diesen Schritt bereits im Mai 2022 angekündigt. In Subsahara-Afrika zeichnet sich ein Trend ab, dass viele Länder von dieser grausamen und unmenschlichen Form der Bestrafung abrücken. So hat eine überwältigende Mehrheit der Länder in der Region, die die Todesstrafe zwar noch nicht für alle Verbrechen abgeschafft haben, immerhin seit Jahren keine Hinrichtungen mehr vollzogen – darunter Kenia, Malawi, Uganda und Simbabwe.
In Simbabwe gab es mehrmals längere Phasen ohne Hinrichtungen. So sind zwischen 1988 und 1995 keine Todesurteile vollstreckt worden wie auch im Zeitraum zwischen April 1998 und September 2001. Anfang Oktober 2001 wurden drei, im Juni 2002 drei und im Juni 2003 vier wegen Mordes zum Tode verurteilte Männer exekutiert. Die Anti-Todesstrafen-Organisation “Hands off Cain” berichtet zudem, dass ein weiteres und damit letztes Todesurteil am 22. Juli 2005 vollstreckt worden sein soll. Hinrichtungen wurden in Simbabwe durch den Strang oder durch ein Erschießungskommando vorgenommen. Zwischen 1980 und 2003 sind mindestens 73 Hinrichtungen an ausschließlich männlichen Straftätern vollzogen worden.
Der Bericht von Amnesty International zur weltweiten Situation der Todesstrafe erwähnt, dass noch im Jahr 2021 in Simbabwe ein Todesurteil wegen Mordes erging und zum Jahresende 2021 dort 66 Häftlinge im Todestrakt einsaßen. Es waren ausschließlich Männer, die sich des Mordes schuldig gemacht hatten. Am 13. April 2011 ordnete Simbabwes Präsident Emmerson Mnangagwa an, alle Todesurteile in lebenslange Haftstrafen umzuwandeln, sofern es sich um Gefangene handelte, die mindestens acht Jahre in der Todeszelle zugebracht hatten. Der Gefängnis- und Justizvollzugsdienst von Simbabwe informierte Amnesty International, dass 23 zum Tode verurteilte Männer einen Strafnachlass erhielten.
Schrittweiser Rückzug
Die alte Verfassung Simbabwes garantierte zwar das Recht auf Leben, erlaubte allerdings auch die Todesstrafe. Im Jahr 1991 wurde der Anwendungsbereich der Todesstrafe von neun Straftatbeständen auf drei Delikte eingeschränkt: Mord, Hochverrat und Meuterei. Das damals geltende Strafgesetzbuch schrieb die Todesstrafe für Mord und Hochverrat zwingend vor. 1994 hob Simbabwe in der Strafprozessordnung das Mindestalter für die Verhängung der Todesstrafe auf 18 Jahre zum Zeitpunkt der Begehung der Tat an. Im Mai 2013 trat eine neue Verfassung in Kraft, die die Todesstrafe nur noch als mögliche Höchststrafe für Personen zuließ, die wegen Mordes „unter erschwerenden Tatumständen“ verurteilt worden waren. Von der Todesstrafe ausgenommen waren Frauen, Männer unter 21 Jahren zum Zeitpunkt der Begehung des Verbrechens, und über 70-Jährige. Die Verhängung der Todesstrafe als zwingend vorgeschriebene Strafe war laut neuer Verfassung ausdrücklich verboten.