Hussein Abo al-Kheir, jordanischer Staatsangehöriger und Vater von acht Kindern, wurde am 12. März 2023 in Saudi-Arabien hingerichtet, nachdem er 2015 wegen mutmaßlichen Drogenschmuggels in einem grob unfairen Verfahren zum Tode verurteilt worden war.
Sachlage
Hussein Abo al-Kheir wurde am 18. Mai 2014 in Durra an der Grenze zwischen Jordanien und Saudi-Arabien wegen mutmaßlichen Drogenschmuggels von Zollbeamt*innen festgenommen. Nach der Festnahme wurde er zwölf Tage lang an einem unbekannten Ort in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Erst zwei Wochen nach seiner Festnahme erhielt er die Erlaubnis, Kontakt zu seiner Familie aufzunehmen. Während seiner Untersuchungshaft wurde er nach eigenen Angaben gefoltert und anderweitig misshandelt, um ihn zu einem „Geständnis“ zu zwingen. Hussein Abo al-Kheir widerrief dieses Geständnis vor dem Strafgericht Tabuk am 15. Dezember 2014 und noch einmal am 6. Juli 2017 und gab an, die Behörden hätten ihn gefoltert, damit er das „Geständnis“ mit seinem Fingerabdruck unterschreibe, weil er so schwer verprügelt worden sei, dass er keinen Stift mehr halten konnte. Während seiner Untersuchungshaft und dem Gerichtsverfahren hatte er weder Zugang zu einem Rechtsbeistand noch zu konsularischer Unterstützung durch die jordanischen Behörden.
Die Hinrichtung verstößt gegen einen Beschluss der UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen vom Oktober 2022, in dem festgestellt wurde, dass Hussein Abo al-Kheir willkürlich inhaftiert war, und in dem seine „sofortige und bedingungslose Freilassung“ gefordert wurde.
Amnesty International hatte den saudischen König Salman aufgefordert, das Todesurteil von Hussein Abo al-Kheir nicht zu ratifizieren und stattdessen die zuständige Justizstelle anzuweisen, seine Verurteilung aufzuheben. Hussein Abo al-Kheir hätte eine Neuverhandlung erhalten müssen, die den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren entspricht.
In Saudi-Arabien fand am 12. März 2022 die größte Massenexekution seit Jahrzehnten statt, bei der 81 Männer hingerichtet wurden. Außerdem wurden nach einem inoffiziellen fast zweijährigen Moratorium wieder Hinrichtungen wegen Drogendelikten aufgenommen.
Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld der Person oder der Hinrichtungsmethode. Die Organisation betont seit langem, dass die Todesstrafe das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt. Hussein Abo al-Kheir ist Opfer des fehlerhaften saudischen Justizsystems, in dem regelmäßig Menschen nach grob unfairen Verfahren auf der Grundlage von durch Folter erzwungenen „Geständnissen“ zum Tode verurteilt werden.