UN fordert weltweiten Hinrichtungsstopp

Der Kampf gegen die Todesstrafe bleibt unvermindert ein zentrales Anliegen der Vereinten Nationen. Die UN hat die weltweite Kampagne für Menschlichkeit und Achtung der Menschenrechte schon mehrmals mit einer Resolution für ein globales Aussetzen der Todesstrafe unterstützt. Am 15. Dezember 2022 stand eine erneute Abstimmung in der Generalversammlung auf der Tagesordnung. Mit überwältigender Mehrheit nahm das Gremium eine Entschließung an, die zu einem sofortigen weltweiten Hinrichtungsstopp (Moratorium) aufruft. Langfristiges Ziel ist die völlige Abschaffung des umstrittenen Rechtsinstruments. Von den 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen stimmten 125 Länder für ein Hinrichtungsmoratorium, 37 dagegen, 22 enthielten sich und neun nahmen an der Abstimmung nicht teil.

Dies ist bereits die neunte Entschließung seit 2007 zu diesem Thema und sie stieß im Vergleich zu ihren Vorgängerinnen auf die stärkste Zustimmung. Der vorangegangenen Resolution im Dezember 2020 stimmten 123 Staaten zu, was bedeutet, dass nun zwei Pro-Stimmen mehr zu verzeichnen sind. Die Tatsache, dass mehr Länder als je zuvor für die Beendigung von Hinrichtungen gestimmt haben, zeigt, dass die weltweite Abschaffung der Todesstrafe zu einer unausweichlichen Realität wird. Eine Welt ohne Todesstrafe ist aus Sicht von Amnesty International näher als je zuvor. Diese Abstimmung sendet ein weiteres wichtiges Signal, dass immer mehr Länder bereit sind, Schritte zu unternehmen, um diese grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe ein für alle Mal zu beenden. Das Ergebnis macht auch die zunehmende Isolation der 37 Länder deutlich, die gegen die Resolution gestimmt haben. Die Staaten, die immer noch an der Todesstrafe festhalten, sollten sofort ein Moratorium für Hinrichtungen als ersten Schritt auf dem Weg zur vollständigen Abschaffung einführen.

Zu den bemerkenswerten Änderungen im Vergleich zur Vorgängerresolution von Dezember 2020 zählen, dass Uganda sein Abstimmungsverhalten von „Nein“ zu „Ja“ wechselte, während Ghana, Liberia und Myanmar von „Enthaltung“ zu „Ja“ übergingen. Palau und die Salomonen, die 2020 nicht anwesend waren, nahmen diesmal an der Abstimmung teil und votierten mit „Ja“. Der Staat Papua-Neuguinea stimmte bei diesem Votum mit „Enthaltung“ und gab seine noch 2020 geäußerte ablehnende Haltung auf. Wie bei vorangegangenen Abstimmungen lehnten Staaten wie Ägypten, China, Iran, Saudi-Arabien und die USA die Resolution ab.

Auch wenn die Resolution rechtlich nicht bindend ist, hat sie doch ein starkes moralisches und politisches Gewicht. Sie erinnert die Staaten an ihre Zusage, die Abschaffung der Todesstrafe anzustreben. Als die Vereinten Nationen 1945 gegründet wurden, hatten nur acht der damals 51 Mitgliedstaaten die Todesstrafe abgeschafft. Heute haben 111 der 193 UN-Mitgliedstaaten die Todesstrafe für alle Verbrechen beseitigt, 143 Staaten haben sie in Gesetz oder Praxis beendet. Im Jahr 2021 fanden in 175 UN-Mitgliedsstaaten keine Hinrichtungen statt, was einem Anteil von immerhin fast 91 Prozent entspricht. Seit der Verabschiedung der letzten Resolution der UN-Generalversammlung im Jahr 2020 schafften Sierra Leone, Kasachstan, Papua-Neuguinea und die Zentralafrikanische Republik die Todesstrafe für alle Verbrechen ab.

Mehr dazu

In einer [öffentlichen Stellungnahme] bewertet Amnesty International das Abstimmungsergebnis.

23. Dezember 2022