Der weltweite Trend, diese grausame, unmenschliche und wirkungslose Strafe abzuschaffen, wird durch die Tatsache bestätigt, dass die Zahl der Staaten, die die Todesstrafe immer noch vorsehen und auch tatsächlich anwenden, stetig abnimmt.
Kasachstan hat am 24. März 2022 das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert und somit – wie 89 weitere Staaten auch – das Ende der Todesstrafe besiegelt. Es handelt sich bei dem Zweiten Fakultativprotokoll um ein internationales Abkommen, das für die Vertragsstaaten eine völkerrechtliche Barriere gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe errichtet. Ein weiteres völkerrechtliches Abkommen auf europäischer Ebene feiert 2022 den 20. Jahrestag seiner Existenz. Gemeint ist das Protokoll Nr. 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe. 44 Mitgliedsstaaten des Europarats, und somit alle Mitgliedsstaaten der EU, sind diesem Protokoll beigetreten. Einzige Ausnahme bilden derzeit Armenien und Aserbaidschan. Die Europäische Union (EU) und der Europarat fordern beide Länder dazu auf, das Protokoll unverzüglich zu ratifizieren.
Schluss mit der Todesstrafe
Der globale Trend zur Überwindung der Todesstrafe ist ungebrochen. Drei Staaten haben im Laufe des Jahres 2022 die Todesstrafe abgeschafft: Papua-Neuguinea, die Zentralafrikanischen Republik und Äquatorialguinea. Somit stieg die Zahl der Staaten weltweit, die die Todesstrafe restlos aufgegeben haben, auf 112. Immer mehr Staaten sind offen für die Forderung, wenigstens ein Hinrichtungsmoratorium – als einen ersten Schritt hin zur Abschaffung der Todesstrafe – einzuführen. Nur eine Minderheit von 55 Ländern hat immer noch die Todesstrafe in ihrer jeweiligen Gesetzgebung verankert. Die Zahl der Staaten, die die Todesstrafe auch tatsächlich immer noch anwenden, nimmt weltweit stetig ab. In nur 18 Ländern, einer Minderheit von neun Prozent unter allen Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, wurden im Jahr 2021 noch Hinrichtungen vollzogen, unter anderem in den USA, China, Japan, Ägypten, Iran, Saudi-Arabien und Belarus. Dabei darf nicht übersehen werden, dass diese wenigen Staaten in jedem beliebigen Kalenderjahr für tausende vollstreckte Todesurteile verantwortlich sind und dass nicht selten Daten zur Todesstrafe als Staatsgeheimnis eingestuft und somit das wahre Ausmaß verschleiert wird.
Die Todestrafe ist unakzeptabel und ein “Auslaufmodell”
Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung sowie ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Sie dient nicht der besonderen Abschreckung vor Straftaten. Kein Rechtssystem ist gegen Irrtum gefeit, was dazu führen kann, dass unschuldige Menschen hingerichtet werden.
Die Haft im Todestrakt bedeutet eine Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Gesundheit einer Person über lange Zeit. Das seelische Leid angesichts der bevorstehenden Vollstreckung eines Todesurteils sowie brutale Hinrichtungsmethoden sind Verstöße gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention; was in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seit Langem anerkannt ist.
Amnesty International wird so lange nicht schweigen, bis keine Todesurteile mehr verhängt werden.