Japan: Erste Hinrichtung des Jahres

Am 26. Juli 2022 exekutierte Japan den 39-jährigen Strafgefangenen Tomohiro Kato – landesüblich durch den Strang. Es war die erste Hinrichtung in dem ostasiatischen Land in diesem Jahr. Als Reaktion auf die Nachricht sagte Hideaki Nakagawa, Direktor von Amnesty International Japan:

„Das Erhängen von Tomohiro Kato ist ein gefühlloser Angriff auf das Recht auf Leben. Unabhängig von den Verbrechen, die er begangen hatte, hätte er niemals diese ultimativ grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung durch den Staat erleiden dürfen.“

Tomohiro Kato war im Jahr 2008 des Mordes für schuldig befunden und zum Tode verurteilt worden. Bei einem Amoklauf in der Hauptstadt Tokio hatte er sieben Menschen getötet und zehn weitere verletzt, bevor es gelang, ihn festzunehmen. Aktuell bemühte er sich mit seinen Anwälten darum, ein zweites Wiederaufnahmeverfahren gegen sein Todesurteil zu beantragen. Die Vollstreckung eines Todesurteils während eines Wiederaufnahmeverfahrens verstößt eindeutig gegen internationale Garantien zum Schutz der Rechte von Personen, denen die Todesstrafe droht.

Amnesty-Direktor Nakagawa fordert:

„Die japanischen Behörden sollten als ersten Schritt zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe unverzüglich ein Hinrichtungsmoratorium einführen – und alle Todesurteile in Haftstrafen umwandeln.“

Hintergrund

Am 21. Dezember 2021 ordnete Premierminister Fumio Kishida die ersten Hinrichtungen seiner Regierung an. Die Exekution von Tomohiro Kato markiert die vierte Vollstreckung eines Todesurteils seit Kishidas Amtsantritt im Oktober 2021. Im Jahr 2021 waren insgesamt drei Todesstrafen in Japan verhängt und drei Todesurteile vollstreckt worden. Damit endete eine zweijährige Hinrichtungsunterbrechung. Japan ist eine der wenigen Industrienationen, die noch an der Todesstrafe festhält. Zum Jahresende 2021 befanden sich dort 117 Personen unter sehr harten Haftbedingungen im Todestrakt. Todeskandidat*innen werden in Japan erst am Morgen ihres Hinrichtungstages von der unmittelbar bevorstehenden Vollstreckung in Kenntnis gesetzt – ohne Möglichkeit, sich von seinen Angehörigen zu verabschieden.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe in allen Fällen ausnahmslos ab, ungeachtet der Art oder Umstände des Verbrechens, der Schuld, Unschuld oder anderer Merkmale der Person oder der vom Staat angewandten Methode zur Durchführung der Hinrichtung.

27. Juli 2022