Kasachstan und Papua-Neuguinea machen Schluss mit der Todesstrafe

Im Jahr 2021 hat sich der globale Trend weg von der Todesstrafe unverkennbar fortgesetzt: Kasachstan und Papua-Neuguinea schafften die Todesstrafe für alle Verbrechen ab.

Kasachstan

Die Todesstrafe war in Kasachstan als Staatsgeheimnis eingestuft. Die letzten von Amnesty International aufgezeichneten Hinrichtungen in dem zentralasiatischen Staat wurden im Jahr 2003 durchgeführt, als fünf Männer exekutiert wurden. Todesurteile wurden durch Erschießungskommandos in der Regel heimlich vollstreckt.

Am 29. Dezember 2021 unterzeichnete der Präsident von Kasachstan, Qassym-Schomart Toqajew, ein Gesetz, mit dem die Todesstrafe aus der Liste der anwendbaren Strafen aus dem Strafgesetzbuch und allen anderen relevanten Gesetzen gestrichen wurde. Das Gesetz Nr. 89-VII „Über Änderungen und Ergänzungen bestimmter Rechtsakte der Republik Kasachstan zur Frage der Abschaffung der Todesstrafe“ trat im Januar 2022 in Kraft. Es strich auch Artikel 47, der früher die Todesstrafe vorsah für in Kriegszeiten begangene terroristische Straftaten. Alle noch anhängigen Todesurteile sollen nun automatisch durch lebenslange Haftstrafen ersetzt werden. Am 24. März 2022 ratifizierte Kasachstan das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das die Abschaffung der Todesstrafe zum Inhalt hat.

Papua-Neuguinea

In Papua-Neuguinea fand die letzte Hinrichtung in den 1950er Jahren statt. Sie wurde traditionell durch den Strang vollzogen. Die letzten Todesurteile wurden im Juli und November 2018 gefällt, als Gerichte insgesamt neun Männer des Mordes für schuldig befanden und zum Tode verurteilten.

Am 20. Januar 2022 hat das Parlament des Südpazifik-Staats einen Gesetzentwurf zur völligen Abschaffung der Todesstrafe aus dem Strafgesetzbuch geprüft und verabschiedet. Das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs wurde gemäß Artikel 110 der Verfassung am selben Tag vom Parlament verabschiedet, am 12. April 2022 vom Sprecher des Nationalparlaments als Gesetz Nr. 10 (2022) bestätigt und in der zweiten Maihälfte 2022 veröffentlicht. Die Todesstrafe wird ersetzt durch eine lebenslange Haftstrafe, für bestimmte Tatbestände wie Landesverrat und Mord ohne Möglichkeit der Begnadigung. Papua-Neuguinea hat das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das die Abschaffung der Todesstrafe zum Inhalt hat, weder gezeichnet noch ratifiziert. Amnesty International dringt darauf, das Ende der Todesstrafe in der Verfassung zu verankern und die Abschaffung durch die Ratifizierung des 2. Fakultativprotokolls unumkehrbar zu machen.

Weltweite Bilanz

Die aktualisierten Zahlen lauten wie folgt:

110  Staaten haben die Todesstrafe vollständig abgeschafft.

   7  Staaten sehen die Todesstrafe nur noch für außergewöhnliche Straftaten wie etwa Kriegsver­brechen oder Vergehen nach Militärrecht vor.

  27  Staaten haben die Todesstrafe in der Praxis, aber nicht im Gesetz außer Vollzug gesetzt.

Somit wenden momentan insgesamt 144 Staaten die Todesstrafe nicht mehr an.

  55  Staaten halten weiterhin an der Todesstrafe fest.

12. Juni 2022