Clarence Wayne Dixon wurde 2008 im US-Bundesstaat Arizona für den Mord an einer 21-Jährigen zum Tode verurteilt. Am 11. Mai 2022 erfolgte die Hinrichtung – 44 Jahre nach der Tat. Der Todeskandidat wurde vor die schreckliche Wahl gestellt, welche Hinrichtungsmethode angewendet werden soll, entweder der Tod per Giftspritze oder in der Gaskammer. Der 66-Jährige entschied für Gift.
Es war die erste Hinrichtung in dem im Südwesten der USA gelegenen Bundesstaat seit fast acht Jahren, denn in Arizona ruhte seit Juli 2014 der Vollzug. Grund dafür war eine „verpfuschte“ Hinrichtung. Damals erstreckte sich die Vollstreckung des Todesurteils mit Gift an dem Todeskandidaten Joseph Wood über fast zwei Stunden. Zeugen berichteten, dass der Häftling mehr als 600 Mal nach Luft schnappte, schnaubte und um sein Leben rang. Die letzte Hinrichtung mit tödlichem Gas in Arizona liegt sogar mehr als zwei Jahrzehnte zurück. 1999 wurde der Deutsche Walter LaGrand als (vorerst) letzter Mensch mit Giftgas exekutiert, was fast 18 Minuten dauerte, und Zeugen berichteten, dass es ein qualvoller Tod war. Deshalb wird diese grausame Art der Hinrichtung in den Vereinigten Staaten eigentlich abgelehnt, doch der Bundesstaat Arizona hat seine Gaskammer Ende 2020 reaktiviert und möchte ausgerechnet Zyanidgas – bekannt als „Zyklon B“ – einsetzen, jenes Gas, das während des Holocausts traurige Berühmtheit erlangt hat.
Was war geschehen?
Dixon wurde 2008 für den Mord an einer jungen Frau verurteilt. Deana Bowdoin, eine Studentin der Universität von Arizona, wurde 1978 tot in ihrer Wohnung gefunden – mit einem Gürtel um den Hals. Ihr Fall blieb viele Jahre lang ungeklärt, bis die Ermittler mithilfe der damals neuen DNS-Technologie einen Verdächtigen identifizieren konnten: Clarence Wayne Dixon.
Der jetzt hingerichtete 66-Jährige war erblindet und litt an schweren Geisteskrankheiten, darunter Schizophrenie. Dixon war Angehöriger des indianischen Volks der Navajo, das sich seit langem gegen die Todesstrafe ausspricht, da sie mit ihrer Kultur und ihren Werten unvereinbar ist. In seinem Mordprozess wurde die Jury nicht davon in Kenntnis gesetzt, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt des Verbrechens rechtlich als geisteskrank eingestuft war. Am 8. April reichten Dixons Anwälte einen Antrag ein, von der Hinrichtung wegen seiner durch medizinische Untersuchung dokumentierten psychischen Erkrankungen abzusehen. Sie argumentieren, dass die US-Verfassung die Hinrichtung von Dixon verbietet, weil er den Grund für seine Hinrichtung nicht rational versteht. Gerichte wiesen jedoch Einwand, er sei geistig nicht in der Lage, hingerichtet zu werden, als unbegründet zurück.
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No-Go
Der Fall mobilisierte auch außerhalb Arizonas Gegnerinnen und Gegner der Todesstrafe, die die Hinrichtung von Menschen mit schweren geistigen Schäden für unmoralisch und rechtswidrig halten. Sie berufen sich dabei auch auf den Obersten Gerichtshof der USA, der entschieden hat, dass Todesurteile gegen Menschen mit geistiger Behinderung nicht anzuwenden seien.
Überdies verbieten völkerrechtliche Normen die Anwendung der Todesstrafe bei geistig und psychisch behinderten Menschen. Das ist ein wichtiger Schutzmechanismus für besonders verletzliche Personen. Es geht nicht darum, entsetzliche Verbrechen zu entschuldigen – es geht um die Art der Strafe, die zur Anwendung kommen darf. Deshalb fordert Amnesty von denjenigen Staaten, die die Todesstrafe noch immer anwenden, im Mindesten die Einhaltung internationaler Standards. Dazu gehört namentlich das Verbot der Kapitalstrafe für bestimmte verletzliche Gruppen.
Die Todesstrafe
Jedes Jahr werden weltweit mehrere Tausend Menschen hingerichtet. Die Todesstrafe ist eine vorsätzliche Tötung von Menschen durch den Staat. Sie verstößt gegen das Recht auf Leben und gegen das Verbot der Folter. Amnesty setzt sich für eine Welt ohne Todesstrafe ein. Die USA haben in diesem Jahr bereits sechs Gefangene exekutiert, weitere sieben Hinrichtungen sind aktuell anberaumt (Stand 11. Mai 2022).