Todesstrafe für Attentäter des Boston Marathons bestätigt

Demonstration gegen die Todesstrafe vor dem Gerichtsgebäude in Boston, Massachusetts, während der Verurteilung des Boston-Marathon-Bombers Dschochar Zarnajew. (Foto von Scott Eisen/Getty Images)

Am 04. März 2022 ging vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika das nun fast zehnjährige Verfahren gegen Dschochar Zarnajew, einen der beiden Haupttäter des Anschlags auf den Boston Marathon 2013, zu Ende – erneut mit der Todesstrafe. Das Gericht folgte der Rechtsauffassung des unteren Gerichts und kassierte damit das Urteil des Berufungsgerichts, welches eine neue Beweisaufnahme angeordnet hatte

Was war gesehen?

Am 15. April 2013 ließen die Brüder Dschochar und Tamerlan Zarnajew zwei selbstgebaute Bomben in der Nähe der Ziellinie des zeitgleich stattfindenden Boston Marathons detonieren. Die Bombe tötete drei Zuschauer und verletzte hunderte weitere. Im Zuge ihrer Flucht drei Tage später töteten sie einen Polizisten auf dem Campus des Massachusetts Institute of Technology, raubten ein Fahrzeug und lieferten sich einen Straßenkampf mit der Polizei, in dessen Verlauf Dschochar versehentlich seinen Bruder überfuhr, woran dieser dann auch verstarb. Dschochar Zarnajew versteckte sich daraufhin in einem nahegelegenen Boot und wurde am darauffolgenden Tag verhaftet.

Der gebürtige Tschetschene Dschochar Zarnajew wurde erstinstanzlich vom US-Bezirksgericht Massachusetts sechsmal zum Tode und zu mehreren lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Gegen Zarnajew konnte das Todesurteil verhängt werden, obwohl Massachusetts die Todesstrafe bereits in den frühen Achtzigerjahren abgeschafft hatte, weil er nach Bundesrecht vor Gericht gestellt worden war. Das Berufungsgericht hob nach seiner Beschwerde aufgrund von Verfahrensfehlern das Urteil des Bezirksgerichts auf und ordnete eine neue Beweisaufnahme an. Der Oberste Gerichtshof setzte nun in seiner Entscheidung das Urteil des Berufungsgerichts außer Kraft, erklärte das Todesurteil für rechtmäßig und bestätigte somit die erstinstanzliche Entscheidung des Bezirksgerichts.

Trotz Todesurteils möglicherweise keine Vollstreckung

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs im Fall US v. Zarnajew setzt den Schlusspunkt hinter das möglicherweise letzte Todesurteil nach US-Bundesstrafrecht, denn Anfang Juli 2021 hatte die US-Regierung unter Joe Biden Hinrichtungen auf Bundesebene ausgesetzt und ein entsprechendes Moratorium beschlossen. Präsident Bidens Vorgänger Donald Trump hingegen hatte nach einer fast zwanzigjährigen Pause Hinrichtungen auf Bundesebene wieder durchführen lassen und ab Juli 2020 insgesamt 13 nach Bundesrecht verurteilte Straftäter per Giftspritze exekutieren lassen.

Aufgrund dieses neuerlichen Hinrichtungsstopps auf Bundesebene wird das Todesurteil an Dschochar Zarnajew aller Voraussicht nach nicht vollstreckt werden. Auch wenn er nicht für seine Taten mit seinem Leben büßen muss, so dürfte Dschochar Zarnajew aber für den Rest seines Lebens im Gefängnis bleiben.

Die Position von Amnesty International

Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe. Amnesty begrüßt das landesweite Hinrichtungsmoratorium der Biden Administration sowie die derzeitigen Anstrengungen, die Todesstrafe auf Bundesebene auszusetzen. Insbesondere öffentlichkeitswirksame Verfahren tendieren zu einer voreingenommenen Berichterstattung und Urteilsfindung, was insbesondere, wenn die Todesstrafe als Strafform in Frage kommen kann, für die Angeklagten besonders bedrohlich ist.

In den USA haben die einzelnen Bundesstaaten zusätzlich ihre eigenen Strafgesetze und entscheiden souverän darüber, ob sie die Todesstrafe in ihrem jeweiligen Bundesstaat anwenden, aussetzen oder gar aufgeben. Der US-Präsident hat auf die Todesstrafen-Gesetzgebung der Bundesstaaten keinen Einfluss. Aktuell haben 23 der 50 US-Bundesstaaten die Todesstrafe abgeschafft.

Mehr dazu

Eine ausführliche Urteilsbesprechung findest du [hier].

20. März 2022