Nigeria: Drohende Hinrichtung eines Sängers

Dem nigerianischen Sänger Yahaya Sharif-Aminu droht unverändert der Tod durch Erhängen. Der Grund: Im Februar/März 2020 hatte der damals 22-Jährige ein selbst komponiertes Lied über WhatsApp verbreitet, das abwertende Äußerungen gegen den Propheten Mohammed enthalten soll. Im gleichen Monat wurde er festgenommen und am 10. August 2020 vor einem Obersten Scharia-Gericht im Bundesstaat Kano angeklagt und der Gotteslästerung für schuldig befunden. Kano ist einer von 12 Bundesstaaten im überwiegend muslimischen Norden Nigerias, in dem das islamische Recht der Scharia Anwendung findet. Blasphemie, also Gotteslästerung, kann diesem zufolge mit dem Tode bestraft werden. In Paragraf 210 des Strafgesetzbuchs des Bundesstaats Kano heißt es: „Wer auf irgendeine Art eine Religion öffentlich beleidigt oder auf eine Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, versucht, Verachtung für eine Religion zu schüren, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft.“ Obwohl das Strafgesetzbuch also eine Haftstrafe für derartige Verstöße vorsieht, verurteilten Scharia-Gerichte in der Vergangenheit wiederholt Männer und Frauen wegen Gotteslästerung zum Tode.

Das Völkerrecht schränkt die Todesstrafe ein

Die Todesstrafe darf laut Völkerrecht und internationaler Rechtsstandards nur für „schwerste Verbrechen“ verhängt werden, zu welchen ausschließlich Tötungsdelikte, nicht aber Straftatbestände wie Gotteslästerung zu zählen sind. Blasphemie-Gesetze widersprechen zudem den internationalen Verpflichtungen Nigerias, Menschenrechte wie Meinungs-, Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu schützen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird durch Artikel 38 der nigerianischen Verfassung von 1999 (überarbeitete Fassung) geschützt.

Yahaya Sharif-Aminu wehrt sich

Gegen seine Verurteilung hat der Musiker Rechtsmittel eingelegt. Am 21. Januar 2021 ordnete ein Berufungsgericht an, den Fall des damals 22-Jährigen von einem anderen Richter neu zu verhandeln, da er während des gesamten Prozesses nicht von einem Rechtsbeistand vertreten wurde. Auch ein Jahr danach haben die nigerianischen Behörden immer noch keinen Termin für die Wiederaufnahme des Verfahrens festgelegt. Yahaya Sharif-Aminu befindet sich weiterhin in Isolationshaft, ohne Zugang zu seinen Rechtsbeiständen, seiner Familie oder medizinischer Versorgung.

Was tun?

Amnesty International fordert den Gouverneur des Bundesstaates Kano auf, Yahaya umgehend und bedingungslos freizulassen und alle Anklagen gegen ihn fallenzulassen. Darüber hinaus hat Amnesty eine Solidaritätsaktion für den Sänger gestartet, die sich vor allem an junge Musiker richtet, an der ihr euch aber alle beteiligen könnt: Setzt euch mit einem Lied für Yahaya ein. Zeigt ihm auf diese Weise eure Solidarität und fordert seine Freilassung.

2. Februar 2022