Ende 2021 wurde in der Republik Kasachstan am Kaspischen Meer die Todesstrafe abgeschafft, doch diese Nachricht fand aufgrund der Unruhen im Land kaum Beachtung.
Das Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe war am 29. Dezember 2021 von Präsident Kassym-Jomart Tokajew unterzeichnet worden. Damit wurde die Todesstrafe offiziell beendet und die lebenslange Freiheitsstrafe als höchstes Strafmaß in der Republik anerkannt.
Seit 1990 mehr als 500 Todesurteile vollstreckt
In Kasachstan sind seit 1990 insgesamt mindestens 536 Todesurteile vollstreckt worden. Denn die Todesstrafe wurde in den ersten 13 Jahren der Geschichte des unabhängigen Kasachstan noch tatsächlich angewandt, wobei das letzte Todesurteil im Jahr 2003 vollstreckt wurde. Für Entsetzen sorgten die von Amnesty International publik gemachten Zahlen von 110 Todesurteilen und 101 Hinrichtungen, die aus dem zentralasiatischen Land im Jahr 1995 bekannt wurden. Die Todesstrafe war in Kasachstan lange Zeit als Staatsgeheimnis eingestuft. Angesichts des Fehlens in sich schlüssiger, veröffentlichter amtlicher Daten über die Anwendung der Todesstrafe waren auch die Amnesty International zur Verfügung stehenden Angaben unvollständig. Es ist davon auszugehen, dass die tatsächlichen Zahlen weit höher lagen. Exekutionen wurden in Kasachstan durch Erschießungskommandos in der Regel heimlich ausgeführt.
Todesstrafe nach langem Einsatz peu à peu abgeschafft
Jahrelang hatte sich in der zentralasiatischen Republik auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion in der Frage der Todesstrafe wenig bewegt. Im Juli 1997 unterzeichnete der damalige Präsident ein neues Strafgesetzbuch, das am 1. Januar 1998 in Kraft trat, in dem die in Friedenszeiten mit der Todesstrafe zu ahndenden Delikte von 18 auf drei reduziert wurden. Die Todesstrafe konnte nun nur noch für vorsätzlichen schweren Mord, Völkermord und Sabotage verhängt werden. Darüber hinaus war sie für Verrat in Kriegszeiten sowie für weitere acht Delikte im Militärstrafrecht vorgesehen. Am 19. Dezember 2003 trat dann ein unbefristetes Moratorium für die Vollstreckung von Todesurteilen in Kraft, das vom ersten Präsidenten Nursultan Nasarbajew unterzeichnet wurde. Im April 2004 paraphierte Kasachstan das erste gegenseitige Kooperationsabkommen mit dem Europarat und verpflichtete sich damit, die vollständige Abschaffung der Todesstrafe voranzubringen.
Am 18. Mai 2007 wurde der Umfang der von der Verfassung zugelassenen Todesstrafe auf zwei extrem schwer wiegende Straftatbereiche beschränkt, nämlich terroristische Straftaten mit Todesfolge sowie weitere außergewöhnlich schwer wiegende militärische Verbrechen. Dieser Schritt kam einer faktischen Abschaffung der Todesstrafe für gewöhnliche Verbrechen in Friedenszeiten gleich. Amnesty International erfuhr, dass im Laufe des Jahres 2007 die Urteile gegen 31 Gefangene, die sich noch im Todes¬trakt befanden, in lebenslange Haftstrafen umgewandelt wurden. Das Parlament nahm am 24. Juni 2009 eine Gesetzesänderung an, die die Todesstrafe durch die lebenslange Freiheitsstrafe mit den beiden oben genannten Ausnahmen ersetzte. Am 23. September 2020 unterzeichnete Kasachstan das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, ein völkerrechtliches Abkommen, das die vollständige Abschaffung der Todesstrafe zum Ziel hat.