Das deutschsprachige Internetangebot des Senders Russia Today (RT DE) meldet, am 29. Dezember 2021 sei ein Gesetz in Kraft getreten, das die Todesstrafe endgültig abgeschafft habe. Unterzeichnet hatte es der Präsident Kasachstans, Qassym-Schomart Toqajew, bereits am 02. Januar 2021, nachdem es zuvor von beiden Kammern des Parlaments verabschiedet worden war. Alle noch anhängigen Todesurteile sollen nun automatisch durch lebenslange Haftstrafen ersetzt werden. Vollstreckt wurden Todesurteile in der ehemaligen Sowjetrepublik am Kaspischen Meer schon seit 2003 nicht mehr.
Nach Auflösung der Sowjetunion wurde Kasachstan, das im Dezember 1991 seine Unabhängigkeit erklärt hatte, international als eigenständiger Staat anerkannt. Der Binnenstaat in Zentralasien reduzierte mit Wirkung vom 1. Januar 1998 die in Friedenszeiten mit der Todesstrafe zu ahndenden Delikte von 18 auf drei. Die Todesstrafe konnte nun nur noch für vorsätzlichen schweren Mord, Völkermord und Sabotage verhängt werden. Darüber hinaus war sie für Verrat in Kriegszeiten sowie für weitere acht Delikte im Militärstrafrecht vorgesehen. Noch im Jahr 1995 hatte Amnesty International eine erschreckende Zahl von 110 Todesurteilen und 101 Hinrichtungen in Kasachstan ermittelt.
Hinrichtungen schon seit Ende 2003 nicht mehr
Ein Gesetz vom 29. Dezember 2003 führte die lebenslange Freiheitsstrafe als Alternative zur Todesstrafe ein. Am 18. Dezember 2003 gaben die Behörden bekannt, dass der kasachische Staatspräsident am Vorabend ein offizielles und unbefristetes Hinrichtungsmoratorium unterzeichnet habe, welches am 19. Dezember 2003 in Kraft trat. Exekutionen wurden in Kasachstan durch Erschießungskommandos in der Regel heimlich ausgeführt. Die letzten vier Todesurteile wurden noch vor Inkrafttreten des Hinrichtungsmoratoriums im November 2003 vollzogen.
Am 18. Mai 2007 wurde der Umfang der von der Verfassung zugelassenen Todesstrafe abermals reduziert und somit die Todesstrafe faktisch in Friedenszeiten abgeschafft. Nach einer Verfassungsänderung verblieb die Todesstrafe für zwei Straftatbereiche, nämlich terroristische Straftaten mit Todesfolge sowie weitere außergewöhnlich schwer wiegende militärische Verbrechen. Am 24. Juni 2009 nahm das Parlament eine Gesetzesänderung an, die die Todesstrafe durch die lebenslange Freiheitsstrafe mit den beiden genannten Ausnahmen ersetzte. Die Gerichte verurteilten Angeklagte bei besonders schweren Verbrechen weiterhin zum Tode. So wurde unter anderem gegen einen Amokläufer, der 2016 in Almaty, der größten Stadt des Landes, zehn Menschen tötete, die Todesstrafe verhängt. Am 23. September 2020 unterzeichnete Kasachstan das Zweite Fakultativprotokoll zum UN-Zivilpakt, ein Protokoll, das die Abschaffung der Todesstrafe zum Ziel hat. Seit 2008 stimmte Kasachstan stets für eine Resolution der Vereinten Nationen, die alle zwei Jahr die Forderung nach einem weltweiten Aussetzen der Todesstrafe bekräftigt.
Der weltweite Trend ist eindeutig
Von weltweit 198 international anerkannten Staaten haben 110 die Todesstrafe vollständig abgeschafft, sieben weitere beschränken die Anwendung auf Kriegszeiten. In 27 Staaten ist die Vollstreckung von Todesurteilen seit mehr als zehn Jahren und somit in der Praxis ausgesetzt. Lediglich 55 Staaten haben die Todesstrafe im alltäglichen Strafrecht und wenden sie auch an, darunter China, die USA, die meisten arabischen Länder und in Europa Weißrussland als einziges Land.