Japan ist einer von weltweit nur noch zwei hoch industrialisierten Staaten, in dem weiterhin Todesurteile vollstreckt werden (der andere sind die USA). Im Durchschnitt werden wenige Gefangene im Jahr hingerichtet. Seit 1992 blieben nur die Jahre 2011 und 2020 gänzlich ohne Hinrichtungen, möglicherweise auch das Jahr 2021. Die Haftbedingungen in den Todestrakten sind hart und geprägt von Isolation und strikter Disziplin. Todeskandidat_innen werden in Japan durch den Strang hingerichtet. Die Vollstreckung eines Todesurteils erfolgt überfallartig und üblicherweise im Geheimen.
Das japanische Recht sieht die Todesstrafe für 18 Straftaten vor. Seit 1967 ist die Todesstrafe ausschließlich für Mord, Raubmord und Sprengstoffanschläge mit Todesfolge ausgesprochen worden. Angeklagten wird häufig kein angemessener rechtlicher Beistand gewährt und es fehlt ein obligatorisches Rechtsmittelverfahren bei Kapitalverbrechen. Zudem sind mehrere Fälle bekannt, in denen Gefangene mit geistigen Behinderungen oder Einschränkungen hingerichtet wurden oder sich noch immer im Todestrakt befinden.
Geheime Vollstreckung
In Japan saßen zum Jahresende 2020 120 zum Tode Verurteilte in Haft, darunter sieben Frauen. Sie alle müssen damit rechnen, dass das Todesurteil an ihnen vollzogen wird, ohne zu wissen, wann ihr letzter Tag gekommen sein wird. In Japan werden Todesurteile durch Erhängen vollstreckt und finden meist unter Geheimhaltung statt. Den Verurteilten wird entweder erst einige Stunden vor der Exekution oder gar nicht im Vorhinein mitgeteilt, dass sie hingerichtet werden. Für Gefangene, die bereits alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben und keine Aussicht auf Begnadigung mehr haben, bedeutet dies, dass sie tagtäglich, also zu jedem Zeitpunkt, den sie in der Todeszelle verbringen, mit ihrer Hinrichtung rechnen müssen. Manche erfahren erst dann von der bevorstehenden Hinrichtung, wenn sie aus der Zelle zum Galgen geführt werden. Als Henker fungieren gewöhnliche Gefängnisaufseher. Die Familienangehörigen werden gewöhnlich erst nach der Exekution davon in Kenntnis gesetzt. Die Regierung sagt, das angewendete Verfahren solle verhindern, dass die Gefangenen vor ihrer Hinrichtung leiden. Das ist eine Begründung, die an Zynismus kaum zu überbieten ist.
Geheime Hinrichtungen verstoßen gegen das Völkerrecht und internationale Standards für die Anwendung der Todesstrafe. Verschiedene Gremien und Expert_innen der Vereinten Nationen haben dies und das Fehlen weiterer angemessener rechtlicher Schutzmaßnahmen, wie die obligatorische Möglichkeit zur Einlegung von Rechtsmitteln für die in Japan zum Tode verurteilten, wiederholt kritisiert.
Todeshäftlinge wehren sich jetzt gegen den „Sudden Death“
Beim Landgericht Osaka haben zwei zum Tode Verurteilte am 04. November 2021 rechtliche Schritte eingeleitet, nachdem ihnen mitgeteilt wurde, dass sie am selben Tag hingerichtet werden sollten – eine wie dargestellt für Japan typische Vorgehensweise. Die Männer beklagten, dass die kurze Benachrichtigung „extrem unmenschlich“ sei, die psychische Gesundheit erheblich beeinträchtigen würde und die schnelle Ankündigung ihnen keine Zeit lässt, über das Ende ihres Lebens nachzudenken. Die Entscheidung des Bezirksgerichts steht noch aus, die Hinrichtungen sind vorübergehend ausgesetzt.
Menschenunwürdige Haftbedingungen
Amnesty International hat immer wieder die menschenunwürdigen Haftbedingungen in den japanischen Todestrakten kritisch hinterfragt. Anlass hierzu geben die extrem harten und demütigenden disziplinarischen Regelungen, denen zum Tode verurteilte Gefangene unterworfen sind. Die Gefängnisvorschriften sehen unter anderem vor, dass Todeskandidaten in Einzelhaft gehalten werden, während des ganzen Tages in derselben Position sitzen oder knien müssen und nicht nach ihren Bedürfnissen umhergehen oder schlafen dürfen. Fernsehen ist verboten. Die Zellen werden ständig videoüberwacht, das Licht ist auch nachts nie ganz ausgeschaltet. Abgesehen von kurzen Hofgängen ist es Gefangenen weder erlaubt, einander anzuschauen noch miteinander zu sprechen, noch unaufgefordert das Wort an die Wärter zu richten. Jeder „Verstoß“ wird vom Gefängnispersonal streng bestraft. Zum anderen müssen sie willkürliche Einschränkungen in ihrem Recht auf Kontakt zur Außenwelt hinnehmen. Sie dürfen lediglich Besuch von engen Familienangehörigen und – sofern vorhanden – ihren Anwälten erhalten. Diese Besuche sind begrenzt und werden überwacht. Der Briefverkehr ist eingeschränkt. Eine medizinische Versorgung erfolgt nur in begrenztem Umfang. Die durchschnittliche Wartezeit im Todestrakt beträgt sechs Jahre. Einige Todeskandidaten sitzen bereits seit annähernd 50 Jahren in der Todeszelle ein. Die unmenschlichen Haftbedingungen und die jahrelange Ungewissheit führen nicht selten zu einer psychischen Erkrankung der Verurteilten.
Amnesty fordert ein Ende der Todesstrafe in Japan
Die Todesstrafe verletzt das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben und ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Genau aus diesem Grund fordert Amnesty Japan auf, die Todesstrafe abzuschaffen und als Vorstufe dazu unverzüglich einen verbindlichen Hinrichtungsstopp zu verfügen und keine neuen Todesurteile auszusprechen.
Todesstrafe in Japan erfährst du [hier].