Anti-Drogen-Tag & Todesstrafe für Drogenvergehen – Wie passt das zusammen?

Der 26. Juni ist der Welt-Anti-Drogen-Tag, offiziell auch „Internationaler Tag gegen Drogenmissbrauch und unerlaubten Suchtstoffverkehr“ genannt. Dieser Aktionstag wurde im Dezember 1987 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen festgelegt und ist gegen den Missbrauch von Drogen gerichtet. Er ist jedes Jahr Anlass für Aktionen und Pressemitteilungen. Seitens der Vereinten Nationen ist das Büro der UN für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (englisch: United Nations Office on Drugs and Crime, UNODC) für den Welt-Drogen-Tag verantwortlich. In diesem Jahr stand der Aktionstag unter dem Motto „Teilt Fakten über Drogen. Rettet Leben“.

Auch der jüngste Anti-Drogen-Tag ging erneut mit öffentlich angekündigten Hinrichtungen zur vermeintlichen Bekämpfung der Drogenkriminalität einher. Amnesty International nahm den Tag zum Anlass, um die Vereinten Nationen und ihre Mitgliedstaaten erneut aufzufordern, die Verhängung der Todesstrafe für Drogendelikte zu beenden, und zwar als einen entscheidenden ersten Schritt, um sicherzustellen, dass jegliche Drogenpolitik wirksam auf den Schutz der Menschen ausgerichtet ist.

Todesstrafen für Drogenverbrechen

Amnesty International beobachtet, dass sich die Gesamtzahl der wegen Drogendelikten durchgeführten Hinrichtungen spürbar verringert hat. Obwohl die Zahl an Hinrichtungen in Zusammenhang mit Drogen innerhalb der letzten Jahre von 272 (im Jahr 2017) auf mindestens 30 (im Jahr 2020) abgenommen hat, machen sie noch immer sechs Prozent aller weltweit dokumentierten Hinrichtungen des Jahres 2020 aus. Die Hinrichtungen gingen im vergangenen Jahr auf das Konto von mindestens drei Ländern (China, Iran, Saudi-Arabien). Allerdings muss von einer Dunkelziffer ausgegangen werden, denn es handelt sich nur um die bekannt gewordenen Fälle. Hinzu kommt die Geheimhaltung, die die Todesstrafe unter anderem in Ländern wie China, Nordkorea und Vietnam umgibt. Sie macht es nahezu unmöglich, die tatsächliche Zahl an Todesurteilen und Hinrichtungen exakt einzuschätzen. Ursache für den Rückgang der globalen Gesamtzahl für dieses Delikt sind maßgeblich zwei Länder, die als große Befürworterinnen der Todesstrafe für Drogenstraftaten gelten: Iran und Saudi-Arabien. Beide Länder verabschiedeten Gesetzesänderungen, die dazu beitrugen, die Anwendung der Todesstrafe für diese Delikte zu reduzieren.

Die neu gefällten Todesurteile für Drogenstraftaten im Jahr 2020 lagen mit 179 an der Zahl auf alarmierend hohem Niveau und stellten immerhin 12 Prozent aller von Amnesty weltweit erfassten Todesstrafen dar. Verantwortlich dafür waren im vergangenen Jahr acht Länder (China, Indonesien, Laos, Malaysia, Singapur, Sri Lanka, Thailand, Vietnam). Gerade in den südostasiatischen Staaten ergeht ein großer Anteil der Todesurteile wegen Rauschgiftkriminalität. So entfielen vergangenes Jahr in Singapur 75% aller Todesstrafen auf Drogendelikte, in Indonesien waren es 86%, in Vietnam 87% und in Laos sogar 100%.

Amnesty International konnte 2020, wie in den vergangenen Jahren auch, sogar Hinrichtungen verzeichnen, die in Verbindung mit dem 26. Juni, dem Welt-Drogen-Tag, standen. So veröffentlichte der Oberste Volksgerichtshof Chinas im Jahr 2020 neue Richtlinien, in denen 10 „anschauliche Fälle“ im Zusammenhang mit Drogendelikten hervorgehoben wurden, die „schwere Strafen rechtfertigen“, darunter die Hinrichtung von vier Männern. Doch nicht nur in China gilt die Todesstrafe als vermeintlich probates Mittel gegen Verbrechen in Zusammenhang mit Drogen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt stehen Dogendelikte nach wie vor in über 30 Staaten unter Todesstrafe. Dies verstößt nicht nur gegen die allgemeine Erklärung der Menschenrechte, sondern auch maßgeblich gegen internationales Recht, wonach die Todesstrafe nur für die „schwerwiegendsten“ Verbrechen Anwendung finden darf. Zu dieser Kategorie gehören laut UN-Expert_innen ausschließlich Straftaten, die eine „vorsätzliche Tötung“ umfassen, drogenassoziierte Straftaten gehören explizit nicht dazu. Ein weiterer besorgniserregender Faktor in Sachen Todesstrafe und Drogengewalt stellen die Bestrebungen der philippinischen Regierung dar, die Todesstrafe wiedereinzuführen, um somit Oberhand im sogenannten „Krieg der Drogen“ zu gewinnen.

Betroffenheit diskriminierter Gruppen

Abgesehen von der offensichtlichen Missachtung der Menschenrechte, lässt sich auch bei der Verfolgung von Drogenkriminalität eine besondere Betroffenheit von marginalisierten sowie diskriminierten Gruppen feststellen. Dies ist der Fall, da diese Gruppen häufig einen schlechteren Zugang zu anwaltlichem Beistand haben, und dadurch häufiger unfairen Gerichtsverfahren ausgesetzt sind. Besonders betroffen sind hierbei Frauen. In Thailand beispielsweise waren 2020 sämtliche Frauen, die im Todestrakt einsaßen, einzig und allein wegen Drogendelikten für schuldig befunden und wegen dieser Verbrechen zum Tode verurteilt worden, während es bei den Männern nur 49% waren. Häufig gaben die Frauen an, zu dem Delikt gezwungen worden zu sein von beispielsweise ihrem Partner oder die Delikte aus einer finanziellen Notsituation heraus begangen zu haben.

Forderung von Amnesty International

In vielen Staaten der Welt verletzt die Anwendung der Todesstrafe weiterhin das Völkerrecht, weil die Todesstrafe – oft sogar als zwingend vorgeschriebenes Strafmaß – für nicht-tödliche Verbrechen wie Drogenschmuggel, handel, -herstellung, -erwerb und -besitz verhängt und vollstreckt wird. Das Völkerrecht jedoch beschränkt die Anwendung der Todesstrafe auf „schwerste Verbrechen“, wobei es sich hierbei ausschließlich um vorsätzliche Verbrechen mit tödlichem Ausgang handeln soll. Drogendelikte fallen nicht in diese Kategorie. Die Bemühungen, den Anwendungsbereich der Todesstrafe einzuschränken sollte als Teil eines weitergesteckten Ziels betrachtet werden: der völligen Abschaffung der Todesstrafe. So berechtigt die Bekämpfung der Drogenkriminalität auch ist, die Todesstrafe ist weder ein legitimes noch probates Mittel zur Erreichung dieses Ziels.

Aufgrund der immer noch unrechtmäßig anhaltenden Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe für Straftaten, die mit Drogen in Verbindung stehen, erneuert Amnesty International seine Forderungen an das UNODC, sowohl die Abschaffung der Todesstrafe mit in seine Agenda aufzunehmen und die Hinrichtungen im jährlichen Report auszuführen als auch eine Policy-Reform anzustreben, die auf eine Prävention von Straftaten abzielt und die Justizsysteme weltweit verbessert. Denn Leben zu retten und Menschen vor den Folgen und Risiken als Konsequenz von Drogenvergehen zu beschützen, bedeutet eben auch, die Todesstrafe als Mittel gegen den Drogenkampf aufzugeben.

Mehr dazu

Eine öffentliche Stellungnahme von Amnesty in englischer und französischer Sprache findest du [hier].

15. August 2021