Iran: Zwei Jugendlichen droht die Exekution

Die iranischen Behörden wollen erneut zwei wegen Mordes verurteilte junge Männer hinrichten lassen. Sie waren zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt. Die Urteile basieren zum Teil auf „Geständnissen“, die durch Folter erlangt wurden. Todesurteile für Straftäter_innen, die zur Tatzeit noch nicht 18 Jahre alt sind, sind gemäß internationalen Menschenrechtsabkommen verboten.

Hossein Shahbazi

Der junge Mann ist in unmittelbarer Gefahr. Die iranischen Behörden wollten ihn ursprünglich am 28. Juni hinrichten lassen. Er wurde wegen Mordes verurteilt, zum Tatzeitpunkt war er erst 17 Jahre alt. Das Urteil basiert zum Teil auf „Geständnissen“, die durch Folter erpresst wurden. Aktuell befindet er sich im Adelabad-Gefängnis in Shiraz. Am 28. Juni 2021 wurde bekannt, dass die geplante Hinrichtung zunächst gestoppt, dann aber für den 25. Juli 2021 erneut angesetzt wurde.

„Die Anwendung der Todesstrafe gegen jemanden, der zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, verstößt gegen internationale Menschenrechtsnormen und gegen die internationalen Verpflichtungen Irans. Der Vollzug dieses Todesurteils wäre ein Angriff auf die Rechte von Kindern und eine Verhöhnung der Gerechtigkeit“, sagt Diana Eltahawy, stellvertretende Regionaldirektorin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International.

„Die iranischen Behörden müssen die Verurteilung und die Strafe von Hossein Shahbazi aufheben und ihm ein faires Wiederaufnahmeverfahren in voller Übereinstimmung mit den Prinzipien der Jugendgerichtsbarkeit gewähren, und zwar unter Ausschluss erzwungener ‘Geständnisse’ und ohne Rückgriff auf die Todesstrafe“, so Diana Eltahawy.

Haft und Prozess

Nach seiner Festnahme am 30. Dezember 2018 wurde Hossein Shahbazi am 13. Januar 2020 nach einem grob unfairen Verfahren vor Abteilung 3 des Strafgerichts 1 der Provinz Fars zum Tode verurteilt. Nach seiner Festnahme wurde er elf Tage lang in der Ermittlungsabteilung der iranischen Polizei in Shiraz in der Provinz Fars festgehalten und verhört, ohne Zugang zu einem Rechtsbeistand oder seiner Familie. Als ihn dann seine Mutter besuchen durfte, hatte er laut zuverlässigen Quellen Verletzungen im Gesicht und schien an Gewicht verloren zu haben.

Sein Todesurteil wurde am 16. Juni 2020 durch den Obersten Gerichtshof bestätigt. Es argumentierte, dass der junge Mann, obwohl er zur Tatzeit noch keine 18 Jahre alt war, über die nötige geistige Reife verfügt habe, um die Schwere seiner Tat zu erkennen.

Arman Abdolali

Auch der 25-jährige Arman Abdolali war wegen eines Verbrechens zum Tode verurteilt worden, das sich ereignete, als er erst 17 Jahre alt war. Nachdem er zum zweiten Mal zum Tode verurteilt wurde, droht auch ihm unmittelbar die Hinrichtung. In seinem Fall war der Strafprozess ebenfalls durch schwere Verfahrensfehler beeinträchtigt, einschließlich der Verwendung von unter Folter erpressten „Geständnissen“.

Gerichte nahmen zwar die Aussagen von Arman Abdolali, dass er 76 Tage lang in Einzelhaft gehalten und wiederholt geschlagen wurde, um ein „Geständnis“ abzulegen, in ihren Urteilen zwar zur Kenntnis, ordneten aber keine Untersuchung an und bezeichneten die „Geständnisse“ als „eindeutig“. Im Februar 2020 gewährte der Oberste Gerichtshof Arman Abdolali eine Wiederaufnahme des Verfahrens, hauptsächlich aufgrund „möglicher Zweifel“ an seiner Reife. Im September 2020 verurteilte ihn das Strafgericht der Provinz Teheran erneut zum Tode, mit der Begründung, dass es unmöglich sei, seine Reife sieben Jahre nach dem Verbrechen zu beurteilen und daher die Vermutung der vollen strafrechtlichen Verantwortlichkeit aus dem ersten Verfahren bestehen bleibe. Im Februar 2021 bestätigte der Oberste Gerichtshof dieses Urteil. Arman Abdolali befindet sich im Raja’i Shahr Gefängnis in der iranischen Großstadt Karadsch in Einzelhaft. Gegen ihn ergingen bereits zwei Hinrichtungsbefehle – im Juli 2021 und im Januar 2020 – die jedoch nach einem internationalen Aufschrei beide Male gestoppt wurden.

Todesstrafe gegen Minderjährige

Iran wendet nach wie vor die Todesstrafe gegen jugendliche Straftäter_innen an und verstößt damit in inakzeptabler Weise gegen internationales Recht. Das absolute Verbot der Anwendung der Todesstrafe gegen Personen, die zum Zeitpunkt des Verbrechens unter 18 Jahre alt waren, ist im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und in der Konvention über die Rechte des Kindes enthalten, die beide von Iran ratifiziert wurden. Es ist auch als zwingende Norm des Völkergewohnheitsrechts anerkannt, was bedeutet, dass das Verbot von der internationalen Staatengemeinschaft als eine Norm akzeptiert und anerkannt wird, die für alle Staaten verbindlich ist und von der nicht abgewichen werden darf.

In einem Medieninterview am 30. Juni 2021 erklärte Majid Tafreshi, stellvertretender Vorsitzender des iranischen Hohen Rats für Menschenrechte: „Wenn wir über unter 18-Jährige sprechen, sprechen wir nicht von Sechs- oder Fünfjährigen. Die Rede ist von hauptsächlich 17 Jahre alten großen Jungs, bei denen das Gericht ihre Reife festgestellt hat“. Tafreshi führte weiter aus, die Anwendung der Todesstrafe gegen straffällige Personen, die Verbrechen als Minderjährige begangen haben, bedeute nicht, dass dies die Menschenrechte verletze.

Amnesty hat aufgezeichnet, dass die iranischen Behörden im Jahr 2020 mindestens drei jugendliche Straftäter_innen haben hinrichten lassen. Die Organisation hat außerdem über 80 weitere Personen im Todestrakt identifiziert, die zum Zeitpunkt der Tat unter 18 Jahre alt waren. Im Laufe des Jahres 2020 führte Iran insgesamt mindestens 246 Hinrichtungen durch.

Was tun?

Amnesty fordert die iranischen Behörden auf, in beiden Fällen Verurteilung und Strafe sofort aufzuheben und den Delinquenten ein faires Wiederaufnahmeverfahren zu ermöglichen. Die Organisation appelliert an die internationale Gemeinschaft, an die UN-Institutionen sowie die EU und ihre Mitgliedstaaten, zu intervenieren, um das Leben dieser beiden jungen Männer zu retten.

  • Beteilige dich bitte an dieser Eilaktion und richte einen (vorformulierten) Appell an die Oberste Justizautorität Irans.
16. Oktober 2021