Pakistan: Hohes Gericht spricht Ehepaar frei.

Ein christliche Paar war 2014 zum Tode verurteilt worden, weil sie „blasphemische“ Textnachrichten an einen muslimischen Geistlichen geschickt haben sollen.

Dinushika Dissanayake, stellvertretende Südasien-Direktorin bei Amnesty International, sagte dazu:

„Der Gerichtsentscheid von Lahore beendet die siebenjährige Tortur des Ehepaars. Shafqat Emmanuel und Shagufta Kausar hätten nie schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt werden dürfen. Fälle der „Blasphemie“ (Gotteslästerung) basieren häufig auf haltlosen Anschuldigungen und finden in einem Kontext statt, der faire Gerichtsverfahren unmöglich macht. Deshalb ist dieses Urteil so bedeutsam. Die Behörden müssen nun umgehend dafür sorgen, dass Shafqat Emmanuel und Shagufta Kausar sowie ihre Familie und ihr Rechtsbeistand Saiful Malook angemessen geschützt werden.

Dieser Fall zeigt auf traurige Weise auf, wie Personen, denen „Blasphemie“ vorgeworfen wird, häufig schikaniert, eingeschüchtert und angegriffen werden. Und er macht deutlich, dass das Blasphemiegesetz dringend aufgehoben werden muss.“

Shagufta Kausar (52) und ihr Ehemann Shafqat Emmanuel (49) wurden 2014 zum Tode verurteilt, weil sie „blasphemische“ Textnachrichten an einen muslimischen Kleriker geschickt haben sollen. Die SIM-Karte des Telefons, von dem die Nachrichten verschickt worden waren, sei auf Shagufta Kausars Namen registriert gewesen. Das Ehepaar hat die letzten sieben Jahre in Haft verbracht, bis die von ihnen eingelegten Rechtsmittel nun endlich vor Gericht behandelt wurden und am 3. Juni 2021 zu ihrem Freispruch führten. Ihr Anwalt sprach von „verfälschten Beweisen und manipulierten Aussagen der Zeugen der Anklage“.

Laut pakistanischem Recht steht auf den Schuldspruch der „Blasphemie“ zwingend die Todesstrafe. Die Anti-Blasphemiegesetze des Landes sind vage und unverhältnismäßig streng und können daher leicht missbraucht werden. Sie stehen im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen Pakistans, Menschenrechte wie die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu achten und zu schützen. Diese Gesetze werden auch angewandt, um gegen religiöse Minderheiten vorzugehen, persönliche Rachefeldzüge auszutragen und Gewalt durch Milizen zu rechtfertigen. Auf der Grundlage dürftiger bzw. ohne stichhaltige Beweise müssen die Angeklagten ihre Unschuld beweisen, während aufgebrachte und gewalttätige Gruppen die Polizei, Zeug_innen, Rechtsbeistände und Richter_innen einschüchtern.

7. Juni 2021