AMNESTY INTERNATIONAL: 60 JAHRE EINSATZ FÜR DIE MENSCHENRECHTE

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International wird in diesen Tagen 60 Jahre alt. Genau genommen ist der Gründungstag der Bewegung der 28. Mai 1961. Seit sechs Jahrzehnten setzt sich Amnesty dafür ein, dass alle Menschen weltweit dieselben Rechte genießen können. Es ist ein langwieriger, oftmals beinahe zermürbender Kampf gegen Systeme und Regierungen, die positiver Veränderung widerstehen zu versuchen. Heute engagieren sich weltweit mehr als zehn Millionen Unterstützer_innen unterschiedlicher Nationalitäten und Kulturen im Einsatz für eine gerechtere Welt. Das macht Amnesty zur größten unabhängigen Menschenrechtsorganisation der Welt. Gemeinsam setzen sie Mut, Kraft und Fantasie für eine Welt ohne Menschenrechtsverletzungen ein.

Gegen die Todesstrafe – wie alles anfing

Der anfängliche Arbeitsschwerpunkt der Organisation – vergessene Gefangene – erweiterte sich allmählich. Der Einsatz gegen die Todesstrafe war zunächst nur auf solche Fälle beschränkt, in denen diese Strafe über gewaltlose poltische Gefangene verhängt wurde. Doch schon in den 1970er Jahren fiel der Entschluss, generell Front gegen die Todesstrafe zu machen. Eine internationale „Konferenz über die Abschaffung der Todesstrafe“ wurde vom 10. bis 11. Dezember 1977 in Stockholm, Schweden abgehalten. 200 Delegierte und Teilnehmende aus Afrika, Asien, Europa, dem Nahen Osten, Nord- und Südamerika und der Karibik versammelten sich in der schwedischen Hauptstadt und verabschiedeten das erste internationale Manifest zur Beendigung der Todesstrafe. Die „Erklärung von Stockholm“ bekräftigte die Position, dass Amnesty International die Todesstrafe uneingeschränkt ablehnt, versucht, Todesurteile und Hinrichtungen zu verhindern und für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe in der Gesetzgebung und in der Praxis kämpft. Amnesty ist zutiefst davon überzeugt, dass die Todesstrafe das Menschenrecht auf Leben und das Recht, keiner grausamen und unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden verletzt. Diese Rechte sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert.

„Wenn der Staat seine Macht dazu gebraucht, ein menschliches Leben zu beenden, dann bleiben wahrscheinlich auch andere Rechte nicht unangetastet. Der Staat kann kein Leben spenden, daher sollte er sich auch nicht anmaßen, ein Leben zu nehmen.“
Deklaration von Stockholm, 1977

Konferenz über die Abschaffung der Todesstrafe, Stockholm, Dezember 1977

Als die Bewegung Amnesty International 1961 gegründet wurde, hatten nur neun Länder weltweit staatliche Hinrichtungen aufgegeben. Als Amnesty 1977 die besagte „Erklärung von Stockholm“ beschloss und die systematische Arbeit gegen die Todesstrafe aufnahm, war die Zahl der Staaten ohne Todesstrafe auf 16 gestiegen – acht auf dem amerikanischen Kontinent und acht in Europa.

Am 26. September 1979 erschien der erste von Amnesty vorgelegte globale Bericht zur Todesstrafe. Er beschreibt die juristische Situation und Praxis in 134 Staaten und Territorien. Eine so umfassende Darstellung hatte es bis dahin nicht gegeben. Die Veröffentlichung dieses Berichts war zugleich Auftakt zur ersten weltweiten Kampagne von Amnesty gegen die Todesstrafe. Damals gab es gerade einmal 24 Staaten, die sie komplett aus ihren Rechtsordnungen verbannt hatten.

Die zweite weltweite Kampagne gegen die Todesstrafe schloss sich 1989 an. Wieder erschien ein umfassender Bericht, diesmal unter dem Titel “Wenn der Staat tötet – Todesstrafe contra Menschenrechte”. Er widerlegt detailliert die Argumente von Befüworter_innen der Todesstrafe und gibt eine Übersicht über die gesetzlichen Bestimmungen der Todesstrafe und deren Praxis in allen Staaten der Erde. Zum Start dieser zweiten Kampagne hatten sich bereits 35 Staaten vollständig von der Todesstrafe getrennt.

Es folgten zahlreiche kleinere und größere Aktionen gegen die Todesstrafe, die bestimmte Länder in den Fokus nahmen oder sich Themen wie “Todesstrafe gegen Minderjährige” widmeten. Der Internationale “Tag gegen die Todesstrafe” konnte etabliert werden. Er findet jährlich am 10. Oktober statt und bietet Anlass, öffentlich gegen die Todesstrafe einzutreten.

Die Ächtung der Todesstrafe – eine Erfolgsgeschichte

Im Laufe der Jahre konnte Amnesty viele Menschen vor der Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe bewahren und auf diese Weise individuelle Menschenrechtsverletzungen verhindern. Mitglieder wie Unterstützer_innen zeichneten unzählige Petitionen, schrieben “Briefe gegen das Vergessen”, beteiligten sich an Eilaktionen oder versandten Appelle.

So auch im Fall von Moses Akatugba (Foto): 800.000 Briefe und Petitionsunterschriften von Amnesty-Engagierten bewegten den Gouverneur des Bundesstaates Delta in Nigeria im Mai 2015 dazu, Moses Akatugba zu begnadigen und aus der Haft entlassen. Als 16-Jähriger war Moses von Soldaten im Gefängnis unter massiver Folter dazu gezwungen worden, falsche “Geständnisse” zu unterschreiben. Später wurde er zum Tode verurteilt. Ursprünglich war seine Festnahme wegen eines mutmaßlichen Handy-Diebstahls erfolgt.

Mitmachen – Netzwerke zum Einsatz für Menschen in Gefahr
Wenn Amnesty von bevorstehenden Hinrichtungen erfährt, startet die Organisation eine Urgent Action (Eilaktion). Urgent Actions sind die denkbar schnellste und effektivste Form der Intervention, um das Leben akut bedrohter Menschen zu schützen. Zum Tode Verurteilte verschwinden oft für Jahre hinter Gittern – unter schwierigen Haftbedingungen. Die Gefahr, dass sie vergessen werden, ist groß. Mit unseren Briefen gegen das Vergessen setzen wir uns für diese Menschen ein.

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Aktuell haben 108 Länder die Todesstrafe vollständig abgeschafft. In 144 Ländern (mehr als zwei Drittel aller Staaten) ist die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis außer Vollzug gesetzt. Mittlerweile unterstützen von den 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen 123 Länder die Forderung der UN-Generalversammlung nach einem weltweiten Hinrichtungsstopp – das sind mehr Staaten als jemals zuvor. Damit wächst der Druck auf die Länder, die weiterhin auf die Todesstrafe setzen und jedes Jahr tausende Menschen zum Tode verurteilen und hinrichten.

Staaten, die uneingeschränkt an der Todesstrafe festhalten, sind inzwischen eine isolierte Minderheit. Dennoch braucht es weiter den entschlossenen Einsatz der internationalen Staatengemeinschaft, um die letzten Länder zu drängen, diese grausame unmenschliche Praxis zu beenden oder als Vorstufe, umgehend einen offiziellen Hinrichtungsstopp zu verfügen. Amnesty wird ihre Kampagne gegen die Todesstrafe so lange weiterführen, bis das Ziel erreicht ist: Eine Welt ohne Todesstrafe.

Demonstration von Amnesty International gegen die Todesstrafe in den USA, 1988

Gewichtige Argumente gegen die Todesstrafe

  • Die Todesstrafe verstößt gegen das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.
  • Es ist eine Anmaßung, wenn Staaten meinen, über Leben und Tod richten zu dürfen.
  • Die Todesstrafe ist unumkehrbar: Die Gefahr, einen unschuldigen Menschen hinzurichten, ist viel zu groß.
  • Wenn der Staat tötet, stellt er sich mit Mördern auf eine Stufe.
  • Todesurteile treffen überdurchschnittlich oft Menschen in Armut oder ethnische und religiöse Minderheiten.
  • Die Hinrichtung der Täter macht die Opfer nicht wieder lebendig. Auch viele Familien von Mordopfern lehnen die Todesstrafe ab, weil sie den Schmerz ihres Verlustes nicht heilt.
  • Die Todesstrafe macht die Welt nicht sicherer. Bis zum heutigen Tag hat keine wissenschaftliche Studie einen überzeugenden Beweis dafür erbracht, dass die Todesstrafe Menschen nachhaltiger und wirksamer von der Begehung von Straftaten abzuschrecken vermag als langjährige Haftstrafen.
  • Hinrichtungen sind grausam und entwürdigend. Sie senken den Respekt vor menschlichem Leben. Manches deutet darauf hin, dass die Hemmschwelle für Kapitalverbrechen dort niedriger ist, wo der Staat im Namen des Rechts selbst töten lässt.
9. Juni 2021