Malawi: Oberstes Berufungsgericht stuft Todesstrafe als verfassungswidrig ein

Gute Nachrichten aus Malawi: Das Oberste Berufungsgericht hat die Todesstrafe für unvereinbar mit der Verfassung des Landes erklärt. Das Gericht in dem südostafrikanischen Land entschied, dass die Strafe das Recht auf Leben verletze.

Deprose Muchena, Regionaldirektor für das östliche und südliche Afrika bei Amnesty International, sagte dazu: „Wir begrüßen die Entscheidung des Obersten Berufungsgerichts, dass die Todesstrafe in Malawi verfassungswidrig ist. Das ist ein entscheidender Sieg gegen die Todesstrafe und stärkt das Recht auf Leben in dem Land.“

Ein 2003 wegen Mordes verurteilter Mann hatte gegen seine Verurteilung zum Tode geklagt und nach einem jahrelangen juristischen Streit am 28. April 2021 schließlich Recht bekommen. Das Oberste Gericht Malawis befand, dass das Recht auf Leben das höchste aller Rechte sei, von dem die Verfassung keine Abweichung erlaube. Mit der Todesstrafe werde dieses Recht nicht nur missachtet, sondern quasi außer Kraft gesetzt.

Zum Hintergrund

Seit 1975 ist die Todesstrafe in Malawi nicht mehr vollstreckt worden. Andere Quellen nennen den 26. September 1992 als das Datum, an dem die letzte Hinrichtung stattfand.

Am 21. April 2021 hat Amnesty International den Bericht zur weltweiten Anwendung der Todesstrafe für das Jahr 2020 vorgelegt. Er dokumentiert, dass in Malawi aktuell 27 Personen auf die Vollstreckung ihres Todesurteils warten. Noch im vergangenen Jahr wurden mindestens zwei Todesstrafen dort verhängt. Die Todesstrafe steht in Malawi auf Mord, Vergewaltigung, schwerer Raub, Hauseinbruch und Hochverrat. Bis Ende April 2007 war die Todesstrafe für Mord zwingend vorgeschrieben.

Der Amnesty-Report zur Todesstrafe im Jahr 2020 weist aus, dass die Zahl der Hinrichtungen in afrikanischen Ländern südlich der Sahara im vergangenen Jahr von 25 auf 16 Fälle zurückging und auch die Zahl der neu gefällten Todesurteile binnen Jahresfrist sank. Derzeit ist noch nicht klar, ob das Gerichtsurteil gleichbedeutend mit der Abschaffung der Todesstrafe in Malawi ist. Das Land wäre der 22. Staat in Subsahara-Afrika, das die Todesstrafe aufgibt. An die Stelle der Todesstrafe würde als neue Höchststrafe in Zukunft die lebenslange Haftstrafe treten. Zuletzt wurde in dieser Erdregion im Mai 2020 die Todesstrafe in der Republik Tschad abgeschafft.

Zeit für ein Ende der Todesstrafe

Amnesty-Direktor Deprose Muchena unterstreicht, dass „die Todesstrafe die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Strafe ist und keinen Platz auf dieser Welt hat. Die Todesstrafe ist eine Verletzung des Rechts auf Leben und ein Angriff auf die Menschenrechte. Es ist an der Zeit, dass die Todesstrafe Geschichte wird. Mit Partnern überall auf der Welt wird Amnesty die weltweite Kampagne gegen die Todesstrafe so lange fortsetzen, bis sie überall vollständig abgeschafft ist.“

2. Mai 2021