Natrium-Pentobarbital ist eine chemische Substanz, die in den USA für Hinrichtungen verwendet wird. Der Export aus der EU ist deshalb reglementiert. Ein Pharmaunternehmen in Niedersachsen hielt sich nicht daran – was für drei Mitarbeiter nun Folgen hat. Das Landgericht Oldenburg wird den Prozess eröffnen.
In dem Fall geht es um den Export eines Tierarzneimittels in die USA und nach Japan durch eine Pharmafirma mit einer Niederlassung im niedersächsischen Landkreis Cloppenburg in den Jahren 2017 und 2018. Das Medikament enthält den Wirkstoff Natrium-Pentobarbital, der in der Humanmedizin als Schlafmittel verwendet und in der Tiermedizin zum Einschläfern eingesetzt wird. Bei hoher Dosierung wirkt es auch bei Menschen tödlich und kann daher für Hinrichtungen mit der Giftspritze eingesetzt werden. Deshalb ist ein Export in solchen Fällen reglementiert und laut Außenwirtschaftsgesetz nur mit Sondergenehmigung erlaubt. Diese lag aber laut Staatsanwaltschaft nicht vor.
Ursprünglich hatte das Landgericht Oldenburg es abgelehnt, Anklage gegen die drei Mitarbeiter zu erheben. Anfang Mai 2021 gab aber das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft recht und korrigierte nunmehr die Nichtzulassung der Anklage durch das Landgericht. Die drei Beschäftigten der Pharmafirma werden sich vor Gericht für das nicht genehmigte Exportgeschäft verantworten müssen.
Giftmangel blockiert Hinrichtungen in den USA
Die Gefängnisverwaltungen in den 27 Bundesstaaten der USA, in denen die Todesstrafe gilt, haben seit einigen Jahren Schwierigkeiten, die Giftstoffe für Hinrichtungen zu beschaffen. Immer mehr Pharmahersteller haben in den vergangenen Jahren beschlossen, keine Mittel mehr für Hinrichtungen zu liefern. Das sind eigentlich Medikamente, die von US-Gefängnissen zweckentfremdet werden, um verurteilte Straftäterinnen und Straftäter zu töten. Einige Bundesstaaten suchen, da ihre Lagerbestände aufgebraucht sind oder zur Neige gehen, auf zum Teil fragwürdige Weise nach Alternativen. Sie kaufen todbringende Medikamente von ausländischen Herstellern oder importierten die Substanzen über Dritthändler ohne Zertifizierung.