Am 21. April 2021 ist es wieder soweit: Amnesty International stellt ihren jährlichen Bericht zur Todesstrafe auf der Welt vor. Und wie immer werden Licht und Schatten eng beieinander liegen. Zur Veröffentlichung des Reports wird Amnesty auch eine Pressemitteilung herausgeben.
Die Todesstrafe ist mit grundlegenden Menschenrechten unvereinbar und für die Verbrechensbekämpfung weder notwendig noch nützlich. Der weltweite Konsens wächst, dass die Todesstrafe in die Geschichtsbücher verbannt werden sollte. Immer mehr Staaten setzen Hinrichtungen aus oder schaffen die Todesstrafe per Gesetz ab. Dennoch hält eine zunehmend isolierte Minderheit an Staaten stoisch an ihr fest. Eine Handvoll „Hardliner“ unter ihnen ist für das Gros der jährlich registrierten Hinrichtungen und Todesurteilen verantwortlich.
Mit dem vorgelegten Bericht soll eine umfassende Bestandsaufnahme in Sachen Todesstrafe weltweit vorgenommen werden. Die jüngsten Recherchen von Amnesty werden zeigen, ob die Zahl der bekannt gewordenen Hinrichtungen und Todesurteile des Jahres 2020 im Vergleich zum Vorjahr rückläufig oder gar angestiegen sind. Einmal mehr wird der Bericht auch detailliert und anhand von Einzelschicksalen einen eklatanten Makel beleuchten: Dort, wo die Todesstrafe zur Anwendung kommt, wird verbreitet gegen internationale Menschenrechtsgesetze und -standards verstoßen, Schutzgarantien und Einschränkungen missachtet. So wird die Todesstrafe gegen Jugendliche und Menschen mit mentalen oder intellektuellen Behinderungen verhängt. Todesurteile ergehen oft nach grob unfairen Verfahren. Die Todesstrafe bleibt nicht nur auf „schwerste Verbrechen“ beschränkt, manchmal ist sie sogar zwingend vorgeschrieben, häufig lässt sich in ihrer Anwendung ein Muster von Diskriminierung erkennen.
Stay tuned!