Um Kriminalität vorzubeugen, ist die Todesstrafe fehl am Platz. Sie steht auch einer Reform der Strafjustizsysteme im Wege.
Die Vereinten Nationen (UN) lehnen die Todesstrafe eindeutig ab. Der Wirtschafts- und Sozialrat der UN (englisch abgekürzt ECOSOC) und seine Nebenorgane standen und stehen an vorderster Front, um die mit der Anwendung dieser Bestrafung verbundenen Menschenrechtsverletzungen einerseits hervorzuheben und andererseits Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass die Rechte derjenigen, denen die Todesstrafe droht, gewahrt bleiben.
Doch nach Beobachtung von Amnesty International und anderer Menschenrechtsorganisationen zeigt die Praxis eines sehr deutlich: Dort wo die Todesstrafe zur Anwendung kommt, werden internationale Schutzgarantien und Einschränkungen, die für die Todesstrafe gelten, verbreitet verletzt. So ist − trotz des anhaltenden globalen Trends weg von der Todesstrafe − diese Strafe bei ihrem Einsatz häufig begleitet von Verstößen gegen internationale Menschenrechtsgesetze und -standards. Hier sind einige Beispiele:
- Die Todesstrafe wird gegen Personen verhängt und an ihnen vollstreckt, die zum Zeitpunkt des Verbrechens unter 18 Jahre alt waren. Im Jahr 2019 traf dies auf Länder zu wie Iran, Malediven, Pakistan, Saudi-Arabien und Südsudan zu. Sie kam auch bei Menschen mit schweren psychosozialen Gesundheitsstörungen und intellektuellen Behinderungen zur Anwendung, wie zum Beispiel in den USA.
- Es ist bekannt, dass Todesurteile nach Verfahren verhängt wurden, die nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprachen, darunter in den letzten Jahren in Ägypten, Bahrain, Bangladesch, China, Irak, Iran, Jemen, Malaysia, Pakistan, Saudi-Arabien, Singapur und Vietnam. In mehreren Fällen stützten sich Todesurteile auf „Geständnisse“, die möglicherweise durch Folter oder andere Misshandlungen erlangt wurden, oder auf Aussagen, die während des Verhörs durch die Polizei ohne Anwesenheit eines Anwalts gemacht wurden.
- Todesurteile wurden als automatische und obligatorische Strafe für bestimmte Straftaten verhängt, so dass keine Möglichkeit bestand, mildernde Umstände in Bezug auf das Verbrechen oder die angeklagte Person zu berücksichtigen. In den letzten Jahren war dies in Ghana, Iran, Malaysia, Myanmar, Nigeria, Pakistan und Saudi-Arabien, Sierra Leone, Singapur und Trinidad und Tobago der Fall.
- Die Todesstrafe wurde zur Bestrafung von Straftaten eingesetzt, die nicht dem Standard der „schwersten Verbrechen“ entsprachen. So ergingen beispielsweise 2019 Todesurteile für Drogendelikte (Bahrain, Bangladesch, China, Indonesien, Iran, Malaysia, Saudi-Arabien, Singapur, Sri Lanka, Thailand und Vietnam), für Wirtschaftsverbrechen (China), für „Straftaten“ im Zusammenhang mit der Religion (Pakistan) sowie für verschiedene Formen des „Verrats“ und „Handlungen gegen die nationale Sicherheit“, oft vage formuliert (Pakistan und Saudi-Arabien).
- Die Diskriminierung aufgrund von Ethnie, Population, Religion, Geschlecht und sexueller Orientierung sowie aufgrund des sozioökonomischen Hintergrunds ist bei der Verhängung der Todesstrafe weit verbreitet.
- Die Haftbedingungen für Menschen in der Todeszelle entsprechen häufig nicht den internationalen Standards. Viele Todeskandidatinnen und Todeskandidaten werden unter Verstoß gegen die Nelson-Mandela-Regeln über längere Zeiträume in Einzelhaft gehalten.
Vom 7. bis 12. März 2021 findet der 14. Kongress der Vereinten Nationen für Kriminalprävention und Strafjustiz in Kyoto, Japan, statt. Amnesty und einigen andere Organisationen fordern in einer gemeinsamen öffentlichen Erklärung den Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) und seine Nebenorgane auf, darunter das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC), sowie alle UN-Mitgliedstaaten einschließlich des Kongress-Gastlandes Japan, die Abschaffung der Todesstrafe zu einem integralen Bestandteil von Programmen zur Verhütung von Kriminalität und zur Verbesserung der Strafjustizsysteme weltweit zu machen.
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