Die iranischen Behörden haben am 12. Dezember 2020 den regierungskritischen Journalisten Rouhollah Zam exekutiert. Das Todesurteil gegen den 47-Jährigen wurde mit dem Strang vollstreckt.
Von einem „tödlichen Schlag gegen die Meinungsfreiheit in Iran“ sprach Diana Eltahawy, stellvertretende Regionaldirektorin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International. Denn der Grund für dieses brutale und zudem völkerrechtswidrige Vorgehen der iranischen Behörden liegt einzig und allein in Zams journalistischer Tätigkeit: Über die Messenger-App Telegram hatte er einen Nachrichtenkanal betrieben, den die Behörden für die landesweiten Proteste im Januar 2018 verantwortlich machen. Damals gingen zahlreiche Menschen zunächst gegen gestiegene Lebensmittelpreise und schließlich auch gegen die Führung in Teheran auf die Straße.
Eilige Urteilsvollstreckung
Am 8. Dezember 2020 bestätigte der Oberste Gerichtshof das Todesurteil gegen Rouhollah Zam. Dass seine Hinrichtung nur vier Tage später erfolgte, war vermutlich ein verwerflicher Versuch der iranischen Behörden, eine internationale Kampagne zur Rettung seines Lebens zu vermeiden.
Hintergrund
Zam war infolge der Proteste nach der Präsidentschaftswahl 2009 aus Iran geflohen und hatte Asyl in Frankreich erhalten. Während eines Irakbesuchs im Oktober 2019 wurde er von iranischen Revolutionsgarden, anscheinend mit Unterstützung irakischer Sicherheitsbehörden, zurück nach Iran verschleppt. Nach Angaben seines Vaters war er neun Monate lang ohne Kontakt zu seiner Familie oder Anwälten inhaftiert. Nur in Gegenwart von Geheimdienst- und Sicherheitsbeamten durfte er seinen vom Gericht bestellten Anwalt treffen.
Unfaires Gerichtsverfahren
Im Juni 2019 war er von der Abteilung 15 des Revolutionsgerichts in Teheran nach einem grob unfairen Verfahren wegen „Verbreitung von Verdorbenheit auf Erden“ zum Tode verurteilt worden. Die Anklagen stehen im Zusammenhang mit dem von ihm betriebenen Telegram-Kanal AmadNews, auf dem Videos von Protesten und Informationen über die mutmaßliche Verwicklung von Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeitern in Korruptionsfälle veröffentlicht wurden. Außerdem warfen ihm die Behörden sowohl öffentlich als auch in Gerichtsdokumenten vor, seine journalistische Arbeit beinhalte „Spionage für Israel und Frankreich“, „Kooperation mit den verfeindeten Vereinigten Staaten“, „Verbrechen gegen die nationale Sicherheit“ und „Verbreitung von Propaganda gegen das System“. Die Todesstrafe darf laut Völkerrecht und internationaler Rechtsstandards nur für „schwerste Verbrechen“ verhängt werden, zu welchen ausschließlich vorsätzliche Tötungsdelikte zählen.
Im Juli 2020, kurz nachdem das Todesurteil gegen ihn ergangen war, strahlte das iranische Staatsfernsehen eine Propagandasendung mit einem „Geständnis“ des Journalisten aus.
Rouhollah Zams Familie hatte ihn noch am Vorabend seiner Hinrichtung im Gefängnis besucht und berichtet, dass weder sie noch er selbst über seine bevorstehende Hinrichtung informiert worden war.
„Die Welt darf nicht stillschweigend zusehen, wie die iranischen Behörden ihre ohnehin schon entsetzlichen Angriffe auf das Recht auf Leben und die Meinungsfreiheit auf eine noch nie dagewesene Stufe stellen. Wir appellieren an die internationale Gemeinschaft, darunter die Mitgliedsstaaten des UN-Menschenrechtsrats und der EU, unverzüglich Druck auf die iranischen Behörden auszuüben, ihre zunehmende Anwendung der Todesstrafe als Waffe zur politischen Unterdrückung zu stoppen“, kommentierte Frau Eltahawy.
Die Position von Amnesty International
Amnesty International wendet sich in ausnahmslos jedem Fall gegen die Todesstrafe, unabhängig von der Art und den Umständen des Verbrechens, der Schuld, Unschuld oder anderen Eigenschaften der Person oder der Methode, derer sich ein Staat bedient, um Hinrichtungen durchzuführen.
Mehr dazu
Zu einem Amnesty-Bericht in englischer Sprache geht es [hier].