Bahrain: Unmittelbar bevorstehende Hinrichtungen

Zwei Männer sind akut vom Vollzug der Todesstrafe bedroht. Bahrain, ein arabisches Königreich in einer Bucht im Persischen Golf, hat erneut die Todesurteile gegen sie bestätigt, obwohl Beweise dafür vorliegen, dass beide Männer bei den Vernehmungen gefoltert wurden.

Was ist geschehen?

Der Hotelangestellte Hussain ‘Ali Moosa Hussain Mohamed und der Flughafenbeschäftigte Mohamed Ramadhan ‘Issa ‘Ali Hussain wurden im Februar 2014 festgenommen und zur Kriminalpolizei gebracht, wo sie ihren Angaben zufolge bei den Vernehmungen gefoltert wurden. Mohamed Ramadhan weigerte sich, ein „Geständnis“ zu unterschreiben. Hussain ‘Ali Moosa gab an, er sei gezwungen worden, den Mord an einem Polizisten zu gestehen und Mohamed Ramadhan zu belasten, nachdem er an den Gliedmaßen aufgehängt und über mehrere Tage hinweg geschlagen worden sei. Der Polizist war bei einem Bombenanschlag am 14. Februar 2014 im Dorf al-Deir nordöstlich der Hauptstadt Manama getötet worden.

Gegen die beiden Männer erging am 29. Dezember 2014 das Todesurteil. Das erzwungene „Geständnis“ von Hussain ‘Ali Moosa wurde im Gerichtsverfahren als Hauptbeweismittel für die Schuld der beiden Männer herangezogen. Die Todesurteile wurden am 30. März 2015 vor dem Hohen Berufungsgericht für Strafsachen bestätigt und am 16. November 2015 auch vor dem Kassationsgericht aufrechterhalten. Im Jahr 2018 förderte die Sonderermittlungseinheit SIU jedoch Arztberichte zutage, die darauf hindeuten, dass die von den Männern erhobenen Foltervorwürfe berechtigt sind. Daraufhin hob das Kassationsgericht die Todesurteile am 22. Oktober 2018 wegen neuer Beweismittel auf und ordnete an, den Fall vor dem Hohen Berufungsgericht für Strafsachen von einem anderen Richtergremium abermals prüfen zu lassen. Trotz dieser neuen Beweismittel bestätigte jedoch das Hohe Berufungsgericht für Strafsachen am 8. Januar 2020 die Schuldsprüche und Todesurteile. Dem schloss sich am 13. Juli 2020 auch das Kassationsgericht zum zweiten Mal an. Der Fall wird nun dem König vorgelegt, der die Möglichkeit hat, das Urteil zu bestätigen, umzuwandeln oder eine Begnadigung auszusprechen. Die beiden zum Tode Verurteilten werden im Jaw-Gefängnis im Süden von Manama festgehalten. In der Regel nimmt ein Erschießungskommando die Exekution vor.

Foltervorwürfe wiegen schwer

„Die Todesstrafe ist unter allen Umständen abscheulich, aber sie ist noch entsetzlicher, wenn sie nach einem unfairen Verfahren ergeht“, sagt Lynn Maalouf, Nahost-Expertin bei Amnesty International und fordert die bahrainischen Behörden auf, die Todesurteile aufzuheben. „Anstatt die Opfer dieses irreparabel fehlerhaften Prozesses zum Tode zu verurteilen, müssen die für Folter Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und es muss garantiert werden, dass den Angeklagten Wiedergutmachung und Rehabilitation zuteilwird.“

Obwohl das Büro der bahrainischen Ombudsperson im Jahr 2014 Beschwerden von Mohamed Ramadhans Ehefrau und einer in den USA ansässigen NGO erhielt, nahm das Büro zwei Jahre lang keine Untersuchungen zu den erhobenen Foltervorwürfen auf. Im April 2016 informierte die Ombudsperson die britische Regierung fälschlicherweise, dass sie zu Mohamed Ramadhan „keine Misshandlungs- oder Foltervorwürfe“ erhalten habe. Erst nach internationalem Druck teilte die bahrainische Ombudsperson der britischen Regierung dann im Juli 2016 mit, dass sie eine „umfassende und unabhängige Untersuchung“ durchführen werde.

Amnesty International geht davon aus, dass die beiden Männer in einem Verfahren zum Tode verurteilt worden sind, das nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprach, da der Schuldspruch hauptsächlich auf einem durch Folter erlangten „Geständnis“ beruhte.

Bahrain ist Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, der das Recht auf Leben und das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren festschreibt. Dazu gehört auch das Recht auf Verweigerung der Aussage, wenn man sich selbst belasten bzw. die eigene Schuld gestehen müsste. Aussagen, die aufgrund von Folter, Misshandlung oder anderen Formen der Nötigung zustande gekommen sind, dürfen laut Völkerrecht in strafrechtlichen Verfahren nicht als Beweismaterial verwendet werden. Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen vertritt den Standpunkt, dass die Verhängung der Todesstrafe nach einem Verfahren, das nicht den Regeln des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte entspricht, eine Verletzung von Artikel 6 des Paktes (Recht auf Leben) ist. Am 14. Juli 2020 appellierte eine Sprecherin des Menschenrechtsbüros der Vereinten Nationen an die bahrainischen Behörden, die Hinrichtungen umgehend auszusetzen.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld der Person oder der gewählten Hinrichtungsmethode.

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28. Juli 2020