In Belarus (Weißrussland), dem einzigen europäischen Land, in welchem die Todesstrafe noch angewandt wird, droht zwei jungen Brüdern nun der Tod durch Erschießen.
Die beiden Brüder Stanislau (19 Jahre) und Illia Kostseu (21 Jahre) wurden am 10. Januar 2020 von einem Bezirksgericht für den Mord an ihrer ehemaligen Lehrerin zum Tode verurteilt. Zum Zeitpunkt der Tat im April 2019 waren die beiden erst 18 bzw. 20 Jahre alt und standen unter Alkohol.
Diese Tat und das damit verbundene Leid dürfen weder entschuldigt noch verharmlost werden und erfordern selbstverständlich eine angemessene Bestrafung. Die Todesstrafe jedoch ist niemals die Lösung und darf in einem modernen Justizsystem keinen Platz finden. Die Todesstrafe in Belarus ist oftmals von Geheimhaltung umgeben. So erfahren Angehörige meist erst im Nachhinein per Brief von der durchgeführten Hinrichtung. Auch Hanna, die Schwester von Stanislau und Illia, fürchtet sich vor diesem Tag: „Es ist absolut grausam, eines Tages einen Brief und kurz darauf ein Dokument von ihnen zu bekommen, aus dem hervorgeht, dass die Hinrichtung stattgefunden hat.
Am 22. Mai 2020 bestätigte der Oberste Gerichtshof Urteil und Strafmaß. Damit sind Stanislau und Illia Kostseu nun in unmittelbarer Gefahr, hingerichtet zu werden. Sie haben daraufhin ein Gnadengesuch gestellt, allerdings hat Präsident Lukaschenka seit Amtsantritt 1994 lediglich in einem einzigen Fall ein rechtskräftig verhängtes Todesurteil im Gnadenweg abgeändert. Die Brüder sind die jüngsten Gefangenen, die in Belarus seit über zehn Jahren zum Tode verurteilt wurden.
Amnesty International lehnt die Todesstrafe ausnahmslos ab. Jede Hinrichtung ist ein Verstoß gegen das Recht auf Leben, das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert ist.
Wir fordern, umgehend alle nötigen Schritte zu unternehmen, damit die verhängten Todesstrafen von Stanislau und Illias sowie alle anderen Todesurteile in Belarus in Haftstrafen umgewandelt werden. Des Weiteren fordern wir, dass Belarus ein offizielles Hinrichtungsmoratorium verhängt als ersten Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe.
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