Die USA haben einen faktischen Hinrichtungsstopp beendet. Der Vollzug der Todesstrafe ruhte seit Anfang März 2020 landesweit, seit die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) zur Pandemie erklärt wurde.
Für den 19. Mai 2020 war die Hinrichtung von Walter A. Barton anberaumt worden. Der 64-Jährige befand sich seit 2006 in der Todeszelle im Bundesstaat Missouri. Gegen ihn erging das Todesurteil im Zusammenhang mit dem Mord an einer älteren Frau im Jahr 1991. Der Verurteilte beharrte stes darauf, unschuldig zu sein. Er musste sich über 15 Jahre hinweg insgesamt fünf Gerichtsverfahren stellen, bevor er schließlich zum Tode verurteilt wurde. Expertenmeinungen und Beweise, die nie von einer Jury gehört wurden, widersprachen Schlüsselelementen der Anklage der Staatsanwaltschaft, die schließlich zu Bartons Verurteilung führten. Die ersten beiden Gerichtsverfahren wurden zu fehlerhaften Verfahren erklärt und zwei weitere darauffolgende Schuldsprüche mussten im Berufungsverfahren wegen Fehlverhaltens der Strafverfolgungsbehörde aufgehoben werden.
Das Bezirksgericht von Kansas City hatte am Freitag, 15. Mai zunächst einen 30-tägigen Hinrichtungsaufschub verfügt, um dem Gericht mehr Zeit zu geben, die von der Verteidigung eingelegte Berufung zu prüfen. Der Generalstaatsanwalt legte gegen diese Entscheidung jedoch Berufung ein, der das Bundesgericht am 17. Mai stattgab und den Hinrichtungsaufschub für nichtig erklärte. Auch der Oberste Gerichtshof in Washington wies am 19. Mai einen letzten Eilantrag für den Stopp der Hinrichtung ab. Gouverneur Parson machte von seinem Recht, Walter A. Bartons Gnadengesuch anzunehmen und seine Hinrichtung zu stoppen, keinen Gebrauch. Das Todesurteil wurde wie geplant am 19. Mai abends durch die Giftspritze vollstreckt.
Die USA sind seit Jahren das einzige Land in ganz Nord- und Südamerika, das Gefangene zum Tode verurteilt und hinrichtet. Im vergangenen Jahr wurden 22 Personen exekutiert, in diesem Jahr bereits sechs. Seit 1973 mussten nicht weniger als 167 Menschen wegen erwiesener Unschuld oder erheblicher Zweifel an ihrer Schuld aus den Todestrakten entlassen werden. Missouri ist der einzige Bundesstaat, der nicht bereit ist, Hinrichtung wegen der Gefahren für die öffentliche Gesundheit im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zu verschieben.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe