Malaysia: Reformeifer verpufft?

Warnung vor der Todestrafe für Drogenhandel

Beitragsbild: Amnesty International

In dem südostasiatischen Staat Malaysia stehen wichtige Reformbestrebungen zur Einschränkung der Todesstrafe im Land auf der Kippe.

Am 10. Oktober 2018 kündigte die seit Mai 2018 im Amt befindliche Regierung Malaysias ihre Absicht an, die Todesstrafe für alle Straftaten abschaffen zu wollen. Bereits im Juli 2018 war ein Hin­richtungsstopp für alle Todeskandidatinnen und -kandidaten verfügt worden. Im Dezember 2018 gab Malaysia ihre bislang ab­leh­nende Haltung auf und stimmte für eine Resolution der UN-Generalver­samm­lung, die Staaten, deren Rechtssystem die Todesstrafe noch vorsieht, zu einem Hinrichtungs­stopp auffordert. Die Regierung setzte sich zudem für mehr Transparenz bei der Anwendung der Todesstrafe im Land ein. Diese Schritte fanden einerseits internationale Anerkennung und Unter­stüt­zung in der malaysischen Zivilgesellschaft, andererseits stießen sie aber auch auf anhaltende negative Reaktionen von verschiedenen Gruppen innerhalb des Landes sowie von mehreren politischen Parteien.

Die Aufhebung der Todesstrafe kommt nicht voran

Der anfängliche Elan für einen grundsätzlichen Wandel in Sachen Todesstrafe kam jedoch peu à peu abhanden. Eine Spaltung innerhalb des Kabi­netts in dieser Frage trat immer deutlicher zu Tage und führte zu Verzögerungen bei der Einbringung der Gesetzentwürfe im Parlament. Im März 2019 folgte schließlich eine scharfe Kehrtwende, denn die Regierung erklärte, dass sie nur die Aufhebung der verpflichtenden Todesstrafe anstrebe, Hinrichtungen jedoch als eine rechtliche Option beibehalten wolle. Die Todesstrafe wird in Malaysia in neun Gesetzen für insgesamt 33 Straftatbestände vorgesehen, da­von 12, für die sie als zwingende Strafe verhängt wird. In den letzten Jahren erging sie hauptsächlich wegen Mordes, Drogenhandels und einiger Straftaten im Zusammenhang mit Schusswaffen.

Die Todesstrafe ist ein dunkler Fleck im Justizsystem Malaysias

Mit Enttäuschung hat Amnesty International die Entscheidung der malaysischen Regie­rung vom 13. März 2019 zur Kenntnis genommen, diese Strafe (zunächst) nicht vollständig aufzuhe­ben. In anderen Ländern hat jedoch Amnesty immer wieder festgestellt, dass die Abschaffung der obliga­torischen, also zwingenden Todesstrafe zur Umwandlung vieler bestehender Todesurteile und zu einer erheblichen Verringerung der Zahl künftiger Todesurteile führen kann. Die Aufgabe der zwingenden Todesstrafe könnte also ein erster Schritt auf dem Weg zu ihrer völligen Abschaffung sein. Wie nötig Reformen in Malaysia sind, zeigen die nüchternen Zahlen: Im Jahr 2018 wurden 190 Menschen zum Tode verurteilt, 2019 waren es mindestens 26. Dass Malaysia im Jahr 2019 keine offiziellen Zahlen über verhängte Todesurteile vorlegte, ist kein gutes Zeichen. Im Juli 2019 waren im Land 1.290 Menschen zum Tode verurteilt, fast drei Viertel davon we­gen Drogendelikten, darunter viele Ausländerinnen und Ausländer. Ein großer Teil der Menschen in der Todeszelle stammen aus benachteiligten Milieus. Einige der ethnischen Minderheiten Malaysias sind im Todestrakt überrepräsentiert. Ein jüngster Amnesty-Bericht enthüllt schwerwiegende Verstöße gegen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren, die Menschen in die Gefahr gebracht haben, hinge­richtet zu werden. Es herrscht zudem mangelnde Transparenz um die Todesstrafe in Malaysia.

Regierungswechsel

Am 24. Februar trat Premierminister Dr. Mahathir bin Mohamad zurück, nachdem seine Regierungskoalition ihre gesetzgeberische Mehrheit verloren hatte. Am 1. März 2020 wurde er von Muhyiddin Yassin als neuer Premierminister abgelöst. Amnesty ist in Sorge, dass der Regierungswechsel die Menschenrechtsreformen zum Scheitern bringt. Nicholas Bequelin, Regionaldirektor von Amnesty International mahnt: „Der Regierungswechsel in Malaysia darf nicht wichtige Menschenrechtsreformen aufhalten. Bisher war das Engagement der Regierung in Sachen Förderung der Menschenrechte langsamer als gewünscht, dennoch waren es erste lobenswerte Schritte. Ankündigungen wie die Absicht, die Anwendung der Todesstrafe einzuschränken, […] waren ermutigend. Es wäre katastrophal, wenn die neue Regierung diese Reformagenda umkehren würde. Jede neue Führung im Land muss sich verpflichten, alle Menschenrechte uneingeschränkt zu respektieren, zu schützen und zu verwirklichen.“ Nicholas Bequelin bezeichnete die Abschaffung der obligatorischen Todesstrafe als einen Lackmustest für das Voranschreiten der Reformprozesse. Deshalb ist es auch wichtig, Malaysia darin zu bestärken, den verfügten Hinrichtungsstopp aufrechtzuerhalten.

Ein Todesurteil wegen Drogenbesitzes

Hoo Yew Wah © Christine Hoo

Hoo Yew Wah, ein Malaysier mit chinesischer Herkunft, wurde im März 2005 verhaftet. Er war 20 Jahre alt und hatte knapp 200 Gramm Methamphetamin (Crystal Meth) bei sich, was ihm wegen der Menge automatisch den Tatvorwurf des Drogen­han­dels einbrachte. Am 12. Mai 2011 wurde zwingend die Todesstrafe über ihn verhängt. Grundlage für die Verurteilung war seine Aussage, die er bei der Verhaftung in Manda­rin, seiner Muttersprache, abgegeben hatte, die aber von der Polizei auf Malaysisch protokolliert worden war. Er sagte später im Prozess und in der Berufung, die Aussage, die er unterzeichnen musste, sei nicht korrekt gewesen, die Polizei habe ihm einen Finger während des Verhörs gebrochen, und damit gedroht, seine Freundin zu verprügeln, falls er nicht unterschreibe. Ihm stand kein Anwalt während dieser Zeit zur Verfügung. Gerichte gingen diesen Anschuldigungen nicht nach und bestätigten sein Urteil und Strafmaß. Er ist jetzt 35 Jahre alt und bereut nach eigenen Aussagen sein Vergehen.

Was tun?

Amnesty International ruft die zuständigen Behörden dazu auf, das Todesurteil von Hoo Yew Wah umzuwandeln. Unterstützt bitte diese Forderung und beteiligt euch sich an einer Online-Aktion von Amnesty-Australien für Hoo Yew Wah.

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe

1. Mai 2020