Pakistan plant öffentliche Hinrichtungen

Der Staatsminister für parlamentarische Angelegenheiten, Ali Muhammad Khan, legte am 7. Februar 2020 in der pakistanischen Nationalversammlung eine Resolution vor. Danach soll zukünftig die Todesstrafe durch den Strang öffentlich an Personen vollzogen werden, die wegen sexuellen Missbrauchs und Mordes an Kindern verurteilt wurden.

Die Resolution wurde mit beachtlicher Mehrheit angenommen, aber von hochrangigen Ministern der Regierung bereits abgelehnt, darunter Shireen Mazari, die Menschenrechtsministerin, und Fawad Chaudhry, dem Minister für Wissenschaft und Technologie.

Omar Waraich, stellvertretender Südasien-Direktor von Amnesty International, kritisiert die Annahme der Resolution im pakistanischen Unterhaus mit deutlichen Worten: „Sexueller Missbrauch und Mord an Kindern gehören zu den schrecklichsten Verbrechen, aber die Todesstrafe ist keine Lösung. Öffentliche Hinrichtungen sind Handlungen von unbeschreiblicher Grausamkeit und haben keinen Platz in einer Gesellschaft, die die Menschenrechte achtet.

Die Behörden müssen ihre Kräfte darauf konzentrieren, Kindern in Pakistan den Schutz zu bieten, den sie dringend benötigen, indem sie strenge Schutzrichtlinien und -verfahren anwenden, bevor es zu Missbrauch kommt, Gesetze gegen sexuellen Missbrauch durchsetzen und die Missbrauchstäter durch faire Verfahren zur Rechenschaft ziehen, ohne dabei auf die Todesstrafe zurückzugreifen.

Hinrichtungen, ob öffentlich oder hinter Gefängnismauern durchgeführt, liefern keine Gerechtigkeit. Sie sind Racheakte und es gibt keine Beweise dafür, dass von ihnen ein besonderer Abschreckungseffekt ausgeht. Wenn man dem menschlichen Leben den höchsten Wert beimisst, dann ist das Auslöschen dieses Lebens der niedrigste Akt. Der Staat sollte den Kreislauf der Gewalt nicht fortsetzen, indem er Menschen tötet.“

Hintergrund

Amnesty International wendet sich in allen Fällen, weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere und der Umstände einer Tat, der Schuld, Unschuld oder besonderen Eigenschaften des Verurteilten, oder der vom Staat gewählten Hinrichtungsmethode, da sie das Recht auf Leben verletzt und die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt. Mehrere Gremien der Vereinten Nationen haben dazu aufgerufen, von öffentlichen oder erniedrigenden Hinrichtungen jeglicher Art abzusehen. Pakistan hat 2018 mindestens 14 Todesurteile vollstreckt und mehr als 250 Menschen zum Tode verurteilt.

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 20. Februar 2020

26. März 2020