Der Präsident von Äquatorialguinea, Teodoro Obiang Nguema, kündigte an, er werde dem Parlament seines Landes in Kürze einen Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe vorschlagen. Dieses Versprechen gab er am 15. April am Rande eines Besuchs in Kap Verde. Er reagierte damit auf eine Forderung der Gemeinschaft der portugiesischsprachigen Länder (CPLP), die das Mitgliedsland Äquatorialguinea aufgefordert hatte, die Todesstrafe zu beenden.
Die Republik Äquatorialguinea liegt in Zentralafrika und besteht aus der Insel Bioko mit der Hauptstadt Malabo im Golf von Guinea sowie dem Festlandsteil Rio Muní. Das Strafgesetzbuch des Landes sieht die Todesstrafe vor für Mord, bewaffneten Raubüberfall, Verrat sowie verschiedene Verbrechen gegen das Staatsoberhaupt, bewaffnete Rebellion, Aufruhr, Spionage, Piraterie, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord sowie verschiedene nicht tödliche militärische Straftaten. Für eine Reihe von Straftaten ist die Todesstrafe zwingend vorgeschrieben. Die letzten in Äquatorialguinea aufgezeichneten Hinrichtungen fanden im Januar 2014 statt. Damals wurden neun wegen Mordes verurteilten Personen exekutiert. Die Hinrichtungen erfolgten einige Tage bevor ein vorläufiges Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe eingerichtet wurde.
Marie-Evelyne Petrus Barry, Direktorin von Amnesty International für West- und Zentralafrika begrüßte diesen Schritt ausdrücklich: „Wenn die Todesstrafe in Äquatorialguinea abgeschafft ist, wird das Land zu jener Mehrheit von Staaten gehören, die diese grausame Strafe in die Geschichte verbannt haben – dort, wo sie hingehört.“ Sie gab ihrer Hoffnung Ausdruck, dass Präsident Teodoro Obiang Nguema nun unverzüglich die notwendigen Schritte einleitet, um sicherzustellen, dass seine Ankündigung umgesetzt wird. Die Abschaffung der Todesstrafe wäre ein positiver Schritt zur Verbesserung der Menschenrechtsbilanz von Äquatorialguinea, insbesondere was den Schutz des Rechts auf Leben betrifft.
Amnesty international widerspricht der Todesstrafe ausnahmslos, unabhängig von der Art der Straftat. Die Todesstrafe ist eine Verletzung des Rechts auf Leben. Es gibt keinen glaubwürdigen Beweis dafür, dass die Todesstrafe besser vor Verbrechen abschreckt als dies Gefängnisstrafen vermögen.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 18. April 2019