Berlin, 29.01.2019 – Der Freispruch für die in Pakistan wegen angeblicher Blasphemie verurteilte Christin ist heute bestätigt worden. Dazu äußert sich Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland:
„Amnesty International begrüßt, dass Pakistans Oberster Gerichtshof den Freispruch für Asia Bibi bestätigt hat. Die Christin war wegen angeblicher Blasphemie zum Tode verurteilt worden und saß rund neun Jahre im Gefängnis. Die Regierung muss ihr jetzt erlauben, gemeinsam mit ihrer Familie in ein Land ihrer Wahl auszureisen.“
„Der Fall von Asia Bibi ist eines der bekanntesten Beispiele für das Unrecht, das mit den pakistanischen Blasphemie-Gesetzen einhergeht. Er zeigt die tödlichen Gefahren, denen sich Kritiker dieser Gesetze aussetzen. Die Blasphemie-Gesetze haben zu einem Klima religiös motivierter Gewalt beigetragen, in dem sowohl religiöse Minderheiten als auch Muslime verfolgt werden.“
„Asia Bibi hätte nie inhaftiert werden dürfen, denn die Blasphemie-Gesetze widersprechen den internationalen Verpflichtungen Pakistans, Menschenrechte wie Meinungs-, Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu schützen. Amnesty fordert die Regierung dazu auf, diese Gesetze schnellstmöglich abzuschaffen.”
Hintergrund:
Asia Bibi (auch unter dem Namen Aasia Bibi bekannt) ist eine in Armut lebende Landarbeiterin und Mutter von fünf Kindern. Sie kommt aus einem Dorf in der Nähe der Stadt Nankana Sahib in der pakistanischen Provinz Punjab.
Sie war im November 2010 von einem Gericht wegen Blasphemie-Vorwürfen zum Tode verurteilt worden, die ein Jahr zuvor gegen sie erhoben worden waren. Noch im gleichen Monat besuchte sie der Gouverneur von Punjab, Salmaan Taseer, im Gefängnis. Er bat sie, ein Gnadengesuch zu unterschreiben, das er an den pakistanischen Präsidenten weiterleitete. Wiederholt setzte sich der Gouverneur für ihre Freilassung ein. Im Oktober 2018 sprach der Oberste Gerichtshof sie frei und bestätigte dieses Urteil am 29. Januar 2019.
Pakistans Blasphemie-Gesetze werden oft gegen religiöse Minderheiten oder in persönlichen Rachefeldzügen eingesetzt; auch dienen sie bewaffneten Milizen zur Rechtfertigung ihrer Gewaltexzesse. Für die Angeklagten ist es schwierig, ihre Unschuld zu beweisen, da für eine Verurteilung nach dem Blasphemie-Gesetz keine Beweise notwendig sind. Außerdem kommt es häufig vor, dass ein aufgebrachter und gewalttätiger Mob versucht, Polizisten, Zeugen, Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft, Rechtsbeistände oder Richter einzuschüchtern – so auch im Prozess gegen Asia Bibi.
Für Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle (presse@amnesty.de).