Der Kampf gegen die Todesstrafe bleibt unvermindert ein zentrales Anliegen der Vereinten Nationen. Die UN hat die weltweite Kampagne für Menschlichkeit und Achtung der Menschenrechte schon mehrmals mit einer Resolution für ein universales Aussetzen der Todesstrafe unterstützt. Am 17. Dezember stand eine erneute Abstimmung in der Generalversammlung auf der Tagesordnung. Mit überwältigender Mehrheit nahm das Gremium eine Entschließung an, die zu einem sofortigen weltweiten Hinrichtungsstopp (Moratorium) aufruft. Langfristiges Ziel ist die völlige Abschaffung des umstrittenen Rechtsinstruments. Von den 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen stimmten 121 Länder für ein Hinrichtungsmoratorium, 35 dagegen, 32 enthielten sich und fünf nahmen an der Abstimmung nicht teil.
Dies ist bereits die siebte Entschließung seit 2007 zu diesem Thema und sie stieß im Vergleich zu ihren Vorgängerinnen auf die stärkste Zustimmung. „Die Tatsache, dass mehr Länder als je zuvor für die Beendigung von Hinrichtungen gestimmt haben, zeigt, dass die weltweite Abschaffung der Todesstrafe zu einer unausweichlichen Realität wird. Eine Welt ohne Todesstrafe ist näher als je zuvor“, kommentierte die Amnesty-Expertin Chiara Sangiorgio. „Diese Abstimmung sendet ein weiteres wichtiges Signal, dass immer mehr Länder bereit sind, Schritte zu unternehmen, um diese grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe ein für alle Mal zu beenden. Das Ergebnis zeigt auch die zunehmende Isolation der 35 Länder, die gegen die Resolution gestimmt haben. Die Staaten, die immer noch an der Todesstrafe halten, sollten sofort ein Moratorium für Hinrichtungen als ersten Schritt auf dem Weg zur vollständigen Abschaffung einführen.“
Die Resolution wurde unter der Führung der Delegationen Brasiliens eingebracht. Sie fand nicht nur bei der EU, sondern auch bei insgesamt 83 Staaten rund um den Globus Unterstützung. Erstmals für die Resolution stimmten die Staaten Dominica, Libyen, Malaysia und Pakistan. Antigua und Barbuda, Guyana und Südsudan gaben ihre noch 2016 geäußerte ablehnende Haltung auf und enthielten sich bei dieser Abstimmung. Wie bei vorangegangenen Voten lehnten Staaten wie Ägypten, China, Iran, Saudi-Arabien und die USA die Resolution ab.
Auch wenn die Resolution rechtlich nicht bindend ist, hat sie doch ein starkes moralisches und politisches Gewicht. Sie erinnert die Staaten an ihre Zusage, die Abschaffung der Todesstrafe anzustreben. Als die Vereinten Nationen 1945 gegründet wurden, hatten nur acht der damals 51 Mitgliedstaaten die Todesstrafe abgeschafft. Heute haben 103 der 193 UN-Mitgliedstaaten die Todesstrafe für alle Verbrechen beseitigt, 139 Staaten haben sie in Gesetz oder Praxis beendet. Im Jahr 2017 fanden in 171 UN-Mitgliedsstaaten keine Hinrichtungen statt, was einem Anteil von immerhin fast 89 Prozent entspricht. Seit der Verabschiedung der letzten Resolution der UN-Generalversammlung im Jahr 2016 wurden in Gambia, Malaysia und Papua-Neuguinea unbefristete Hinrichtungsstopps verfügt und mehrere andere Länder haben wichtige Vorkehrungen zu einem solchen Schritt eingeleitet. 2017 schafften Guinea und die Mongolei die Todesstrafe für alle Verbrechen ab, im Juni 2018 folgte Burkina Faso.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 18. Dezember 2018