Japan: Zwei Mörder gehängt

Erneut sind in Japan zwei verurteilte Mörder am Galgen hingerichtet worden. Den 60- und 67-jährigen Verurteilten war zur Last gelegt worden, zwei Geschäftsleute entführt, um Geld erpresst und getötet zu haben. Gegen beide Männer erging im Jahr 1988 wegen Raubmordes das Todesurteil, das jetzt in Osaka vollstreckt wurde. Japan gehört zu den ganz wenigen Industrieländern, die an der Todesstrafe festhalten.

In den vergangenen drei Jahrzehnten hat Japan jedes Jahr zwischen ein und 15 Todesurteile vollstreckt – mit Ausnahme von 2011, als niemand hingerichtet wurde. Mit der Hinrichtung der beiden Männer steigt die Zahl der in diesem Jahr in Japan vollstreckten Todesurteile auf 15. Eine so hohe Anzahl von Hinrichtungen hatte es zuletzt im Jahr 2008 gegeben, als ebenfalls fünfzehn Menschen innerhalb eines Jahres exekutiert wurden. Im vergangenen Juli hatten die Gefängnisbehörden 13 Angehörige der Sekte Aum Shinrikyo hinrichten lassen. Die 13 Männer waren in getrennten Verfahren zwischen 2006 und 2011 für schuldig befunden worden, 1995 einen Giftgasanschlag auf die U-Bahn in Tokio vorbereitet und verübt sowie weitere Straftaten begangen zu haben. Seit dem Amtsantritt von Regierungschef Shinzo Abe im Dezember 2012 sind damit inzwischen insgesamt 36 Menschen hingerichtet worden. Derzeit sitzen 109 Verurteilte in Japans Todeszellen.

Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld oder anderer Eigenschaften der Person oder der Hinrichtungsmethode. Die Todesstrafe verletzt das Recht auf Leben und ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Bis heute haben 106 Länder die Todesstrafe für alle Verbrechen abgeschafft und 142 Länder haben die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Japan gehört zu einer schrumpfenden Minderheit von Staaten, die an dieser grausamen Praxis festhalten. Besonders empörend sind der Umgang mit Hinrichtungen sowie die Haftbedingungen in Japan. Todeskandidaten wird der Zeitpunkt ihrer Hinrichtung nicht mitgeteilt. Die zum Tode Verurteilten leben oft jahrelang in Einzelhaft, ständig unter der Drohung, das Todesurteil könnte in jedem Augenblick vollstreckt werden.

Im Oktober 2016 hatte der Bund der japanischen Anwaltskammern ein Ende der Todesstrafe in dem ostasiatischen Staat bis 2020 verlangt. Zur Begründung führte der Verband der Rechtsanwälte auch das Risiko von Fehlurteilen und das Fehlen von Beweisen an, dass die Todesstrafe Verbrechen reduziert. Anlässlich der Bekanntgabe der jüngsten Hinrichtungen bekräftigte Justizminister Takashi Yamashita bei einer Pressekonferenz jedoch, Japan werde ungeachtet internationaler Kritik auch künftig nicht auf die Todesstrafe verzichten.

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 27. Dezember 2018