Iran: Zwei Personen wegen Korruption hingerichtet

Die iranischen Behörden haben Vahid Mazloumin und Mohammad Esmail Ghasemi hingerichtet. Die beiden Männer wurden nach einem überaus unfairen Prozess wegen Wirtschaftsstraftaten verurteilt, sagte Philip Luther, der Abteilungsleiter für den Nahen Osten und Nordafrika von Amnesty International.

„Mit diesen schrecklichen Hinrichtungen haben die iranischen Behörden auf abscheuliche Weise internationales Recht verletzt und erneut ihre schamlose Missachtung des Rechts auf Leben demonstriert. Die Anwendung der Todesstrafe ist unter allen Umständen entsetzlich. Besonders schrecklich ist, dass die beiden Männer einen überaus unfairen Schauprozess hatten, der im Fernsehen übertragen wurde. Nach internationalen Menschenrechtsnormen ist die Todesstrafe bei nicht tödlich endenden Straftaten absolut verboten, und hier handelte es sich um Wirtschaftskriminalität.“

„Die scheußliche Art, in der der Prozess schnell durchgezogen wurde, erlaubte nicht einmal eine ordnungsgemäße Berufung. Sie zeigt erneut die schamlose Missachtung der iranischen Behörden gegenüber grundsätzlichen Rechten für den Verlauf eines Prozesses.“

Hintergrund
Mitten in einer tiefen Wirtschaftskrise haben die iranischen Behörden eine große Anzahl von Personen inhaftiert, die sie als „finanziell korrupt“ und als „Wirtschaftssaboteure“ bezeichnen. Sie verurteilten sie wegen wirtschaftlicher Straftaten z. B. zu Auspeitschungen, langen Haftstrafen und Todesstrafen. Die Prozesse entsprachen nicht den internationalen Standards.

Im August 2018 stimmte der religiöse Führer einer Anfrage des Chefs der Justiz zu, eigene Gerichte für Wirtschaftskriminalität einzurichten. Diese Gerichte haben mehrere Todesurteile verhängt. Vahid Mazloumin und Mohammad Esmail Ghasemi waren angeklagt wegen Manipulationen bei Gold- und Währungsgeschäften. Sie wurden im September 2018 wegen des Vorwurfs der „Verbreitung von Korruption auf Erden“ zum Tode verurteilt. Wegen ähnlicher Anklagen wurden Dutzende zu Haftstrafen verurteilt.

Amnesty International betrachtet diese besonderen Gerichte an sich schon als unfair, da den Angeklagten ein Verteidiger ihrer Wahl verweigert wird. Dann besteht bei Haftstrafen kein Recht auf Überprüfung und bei Todesurteilen nur eine Frist von zehn Tagen, um Berufung einzulegen.

Amnesty International, Koordinationsgruppe Iran, 14. November 2018