Der südostasiatische Stadtstaat Singapur gilt eines der modernsten Länder der Erde. Nicht zu diesem Image passt jedoch sein Festhalten an der Todesstrafe. Und in Singapur steigt die Zahl der Hinrichtungen: Nach einer kurzzeitigen Unterbrechung wurden 2016 vier Todesstrafen vollstreckt, 2017 waren es bereits acht, in diesem Jahr sechs. Weitere Hinrichtungen drohen: Ein 31-jähriger malaysischer Staatsangehöriger und ein anderer Mann, dessen Name noch nicht veröffentlicht wurde, sind akut von der Vollstreckung der Todesstrafe bedroht. Beide Häftlinge wurden wegen wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln zwingend zum Tode verurteilt. In Singapur ergeht ab einer gewissen Schwere des Drogendelikts die Todesstrafe automatisch. Das bedeutet, wird bei einem Delinquent eine Menge des Stoffs gefunden, die eine im Gesetz festgelegte Grenze übersteigt, kann der Richter oder die Richterin nicht mehr von der Verhängung der Todesstrafe abrücken. Die Anwendung der Todesstrafe und insbesondere ihre Auferlegung für Drogendelikte verstoßen gegen internationales Recht und internationale Standards.
„Die Behörden in Singapur müssen die Pläne, diese zwei Männer zu töten, sofort stoppen“, sagte Rachel Chhoa-Howard, die für Singapur zuständige Rechercheurin von Amnesty International. „Es ist an der Zeit, dass Singapur sein Moratorium für die Todesstrafe wieder einführt und dem Beispiel der Regierung Malaysias folgt, die alle Hinrichtungen ausgesetzt und Pläne angekündigt hat, diese grausame Strafe für alle Verbrechen abzuschaffen. Die Tatsache, dass die Familie des malaysischen Todeskandidaten über seine bevorstehende Hinrichtung benachrichtigt wurde, während ihre eigene Regierung gerade beschlossen hat, diese verabscheuungswürdige Praxis zu beenden, macht diesen Fall noch beunruhigender“, fügte sie hinzu. „Diese grausame und unumkehrbare Strafe hat in keiner Gesellschaft ihren Platz, wie mehr als zwei Drittel der Länder der Welt erkannt haben.“
Hintergrund
Amnesty International wendet sich in allen Fällen ausnahmslos gegen die Todesstrafe, unabhängig von der Art oder den Umständen des Verbrechens, der Schuld, der Unschuld oder anderen Eigenschaften des Täters oder der vom Staat angewandten Methode zur Vollstreckung der Todesstrafe. Die Todesstrafe verletzt das Recht auf Leben und ist die ultimativ grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe. Bis heute haben 106 Länder die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft und insgesamt 142 haben sie in Gesetz oder Praxis beendet.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 28. Oktober 2018