Am 31. Mai 2018 schaffte das Parlament des westafrikanischen Landes Burkina Faso die Todesstrafe aus dem Bereich des zivilen Strafrechts ab. Dazu wurde ein neues Strafgesetzbuch verabschiedet, das die Todesstrafe als mögliche Strafe für gewöhnliche Tatbestände nicht mehr vorsieht. Das überarbeitete Dokument wurde mit 83 zu 42 Stimmen angenommen. Es trat am 22. Juni 2018 in Kraft, nachdem es der Präsident am gleichen Tag verkündet hatte.
Die Todesstrafe war bis zur ihrer Abschaffung Bestandteil des Strafgesetzbuchs und für zahlreiche Vergehen sogar zwingend vorgeschrieben, darunter für Mord und Hochverrat, sofern keine mildernden Umstände vorlagen. Raubüberfall konnte ebenfalls mit dem Tode bestraft werden, wenn die für schuldig befundene Person zur Tatzeit bewaffnet war. Das Militärstrafgesetzbuch von 1974 (in seiner geänderten Fassung von 2017) sieht hingegen die Todesstrafe weiterhin für einige militärische Straftatbestände vor, beispielsweise für Fahnenflucht.
Obwohl in Burkina Faso seit Ende der 1980er Jahre keine Hinrichtungen mehr stattgefunden haben, verhängte die Justiz gelegentlich Todesurteile. Todesurteile wurden von Erschießungskommandos vollstreckt.
Burkina Faso gehört jetzt zu den 142 Staaten weltweit, die in Gesetz oder Praxis auf die Todesstrafe verzichten. Von den 54 Staaten Afrikas haben 20 die Todesstrafe vollständig und ein weiterer (Burkina Faso) hat sie für gewöhnliche Verbrechen abgeschafft. Hinzu kommen 17 afrikanische Länder, die trotz gesetzlicher Möglichkeit die Todesstrafe nicht mehr vollstrecken.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 10. August 2018