Beklagenswert: Thailand nimmt Hinrichtungen wieder auf

Am 18. Juni wurde das Todesurteil an einem 26-jährigen Mann wegen Mordes vollstreckt, die erste Hinrichtung in Thailand seit August 2009. Amnesty International hat Informationen erhalten, wonach der Königspalast jüngst mehrere weitere Anträge auf Begnadigung abgelehnt haben soll. Es wäre dies das erste Mal seit vielen Jahren, dass Gnadengesuchen nicht stattgegeben wird. Amnesty befürchtet daher, dass weitere Hinrichtungen in Kürze folgen könnten.

„Dies ist eine beklagenswerte Verletzung des Rechts auf Leben“, moniert Katherine Gerson, die in der Zentrale von Amnesty International in London für Thailand zuständig ist. „Thailand handelt seiner Selbstverpflichtung, die Abschaffung der Todesstrafe voranzutreiben, zuwider. Das Land stellt sich gegen den globalen Trend für ein Ende der Todesstrafe. Es gibt keine Beweise dafür, dass diese äußerste Strafe eine einzigartige abschreckende Wirkung hat. Daher hoffen die thailändischen Behörden vergeblich, dass diese Maßnahme die Kriminalität reduzieren wird. Die Todesstrafe ist die ultimativ grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe und bietet keine schnellen Lösungen für Probleme, mit denen sich die Behörden konfrontiert sehen. Nach fast zehn Jahren ohne Hinrichtung bedeutet dieser Schritt einen großen Rückschlag für eine Abkehr des Landes von der Todesstrafe. Die thailändische Regierung muss sofort jegliche Pläne zur Durchführung weiterer Hinrichtungen einstellen und ein Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe einführen.“

Vor der jüngsten Hinrichtung in Thailand waren im August 2009 zwei Männer durch eine Todesspritze exekutiert worden. Auch davor hatten sechs Jahre lang keine Hinrichtungen stattgefunden. Aus den vom Justizministerium im März 2018 vorgelegten Zahlen geht hervor, dass sich 510 Personen, darunter 94 Frauen, im Todestrakt befinden. 193 Gefangene haben alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Mehr als die Hälfte ist wegen Drogenstraftaten zum Tode verurteilt (gegen 108 Personen erging das Todesurteil wegen Tötungsdelikten und gegen 85 wegen Drogenstraftaten). Völkerrechtswidrig ist die Todesstrafe in Thailand für eine Reihe von Straftaten einschließlich Mord zwingend vorgeschrieben. Viele der Straftaten, für die die Todesstrafe verhängt werden kann, liegen unterhalb der Schwelle der „schwersten Verbrechen“, auf die die Todesstrafe in Ländern, in denen sie noch nicht abgeschafft wurde, nach dem Völkerrecht beschränkt sein muss.

Bis heute haben 142 Länder die Todesstrafe in Gesetz oder Praxis abgeschafft.

AKTIV WERDEN!
Richten Sie bitte einen Appell an den Premierminister Thailands und fordern Sie, alle weiteren Hinrichtungsvorhaben umgehend zu stoppen. Zum Online-Appell [klick hier].

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 20. Juni 2018