Mauretanien ist ein Staat im nordwestlichen Afrika am Atlantik. Die Nationalversammlung des Landes verabschiedete am 27. April 2018 ein Gesetz, das die Bestrafung von Verbrechen im Zusammenhang mit Apostasie (Abfall vom Glauben) neu regelt. Das Gesetz ersetzt den Paragrafen 306 des Strafgesetzbuchs. Es schreibt nun die Todesstrafe für „gotteslästerliche Äußerungen“ und „frevlerische Handlungen“ zwingend vor.
Das neue Gesetz schließt im Unterschied zum alten Artikel 306 die Möglichkeit aus, für bestimmte Apostasie-Straftaten die Todesstrafe durch eine Haftstrafe zu ersetzen, wenn die Täterin oder der Täter sofort bereut. Das Gesetz erweitert auch den Anwendungsbereich der Todesstrafe auf „abtrünnige Taten“. Die Strafrechtsänderung sieht außerdem eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe von bis zu 600.000 Ouguiyas (etwa 13.804 EUR) vor für das „Begehen unsittlicher Handlungen in der Öffentlichkeit“, den „Verstoß gegen islamische Werte“ und für die „Missachtung Allahs Verbote“ sowie für die Unterstützung bei deren Verletzung.
Die Nationalversammlung verabschiedete dieses Gesetz, während die Afrikanische Kommission für Menschenrechte und Rechte der Völker (ACHPR) ihre 62. ordentliche Sitzung in Nouakchott, der Hauptstadt Mauretaniens, abhielt. Die ACHPR hat wiederholt an Länder appelliert, die Todesstrafe abzuschaffen oder ein Hinrichtungsmoratorium einzuführen. Die ACHPR betonte insbesondere: „In den Staaten, in denen die Todesstrafe noch nicht abgeschafft wurde, ist es unerlässlich, dass sie nur bei schwersten Verbrechen angewendet wird, zu verstehen als Straftaten, die vorsätzliches Töten beinhalten. (…) Diejenigen, die zum Tode verurteilt wurden, haben das Recht, in einem transparenten und rechtsstaatlichen Verfahren um Milde, Begnadigung oder Strafumwandlung nachzusuchen.“ Darüber hinaus haben die Vereinten Nationen wiederholt erklärt, dass die obligatorische Verhängung der Todesstrafe, selbst für schwerste Verbrechen, nach internationalem Menschenrechtsrecht verboten ist. Die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Todesstrafe steht zudem im Widerspruch zu internationaler Standards.
Mauretanien hat seit 1987 keine Hinrichtung mehr durchgeführt. Das Land hat zahlreiche internationale Menschenrechtsverträge ratifiziert, darunter den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, das Übereinkommen gegen Folter und die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker, die das Recht auf Leben schützen. Die Verabschiedung des Gesetzes, das die Todesstrafe für bestimmte Verbrechen im Zusammenhang mit Apostasie verpflichtend macht, ist ein großer Rückschritt im Bemühen, die Todesstrafe abzuschaffen.
21 nationale und internationale Nichtregierungsorganisationen forderten in einem gemeinsamen Appell die mauretanischen Behörden auf, das kürzlich verabschiedete Gesetz über Verbrechen im Zusammenhang mit Apostasie aufheben. Sie verlangten auch von den Behörden, die willkürliche Inhaftierung des Bloggers Mohamed Cheikh Ould Mkhaïtir zu beenden. Mkhaïtir war im Dezember 2014 wegen Apostasie zum Tode verurteilt worden. Er hatte einen Artikel veröffentlicht, in dem er den Gebrauch der Religion zur Legitimierung diskriminierender Praktiken in Mauretanien angeprangerte. Ein Gericht reduzierte später seine Strafe auf zwei Jahre Gefängnis und eine Geldstrafe. Obwohl er seine Haftstrafe inzwischen verbüßt hat, wird er weiterhin von den Behörden festgehalten. Die mauretanischen Behörden sagen, dass sich Mkhaïtir zu seiner eigenen Sicherheit in „Verwaltungshaft“ befinde. Während des Gerichtsverfahrens gegen Mkhaïtir gingen Tausende von Demonstranten in mehreren Städten auf die Straße und verlangten, dass Mkhaïtir zum Tode verurteilt und hingerichtet werden sollte. Er, seine Verwandten, Freunde und Unterstützer erhielten Morddrohungen.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 10. Mai 2018.