Die Republik Guinea, ein in Westafrika gelegener Staat, hat die Todesstrafe vollständig aufgegeben. Bereits seit 2002 ruhte dort der Vollzug der Todesstrafe, nachdem ein Hinrichtungsmoratorium in Kraft gesetzt worden war. Todesurteile wurden bis dahin von einem Erschießungskommando im Gefängnis nichtöffentlich vollstreckt. Die letzten Hinrichtungen wurden im Jahr 2001 vollzogen. Guinea ist nun der 20. Staat Afrikas, der völlig auf die Todesstrafe verzichtet und weltweit der 106. Staat, der diese äußerste Strafe gesetzlich nicht mehr vorsieht.
Am 4. Juli 2016 verabschiedete das Parlament in Guinea ein neues Strafgesetz und eine neue Strafprozessordnung, die die Todesstrafe für gewöhnliche Verbrechen abgeschafften. Die Strafrechtsänderung wurde am 27. Oktober 2016 in Kraft gesetzt. An die Stelle der Todesstrafe trat eine Haftstrafe, die bis zu 30 Jahren betragen kann. Das Militärstrafrecht sah die Todesstrafe für bestimmte Straftaten, darunter Verrat und Rebellion in Kriegszeiten oder während eines Ausnahmezustandes, zunächst weiterhin vor. In der Nationalversammlung wurde jedoch unverzüglich ein Gesetzentwurf zur Beratung eingebracht, mit dem nach seiner Annahme im Februar 2018 auch diese letzten Todesstrafen-Bestimmungen abgeschafft wurden.
Für Justizminister Cheik Sako, der die Gesetzesänderungen verkündete, war die totale Abschaffung der Todesstrafe auch deshalb notwendig, um die Rechtsvorschriften des Landes in Einklang mit den internationalen Verträgen zu bringen, die Guinea zuvor ratifiziert hatte, darunter das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs von 1998.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 02. März 2018