In der Mongolei steht möglicherweise die Wiedereinführung der Todesstrafe bevor. Der seit 1. Juli 2017 amtierende Präsident des Landes, Khaltmaagiin Battulga, hatte in den letzten Wochen angekündigt, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag einbringen zu wollen. Offenbar geschieht dies als Reaktion auf einige aufsehenerregende Verbrechen, denen Kinder zum Opfer gefallen waren. Der Justizminister unterstützt diesen Gesetzesvorschlag ebenfalls, der noch im Parlament eingeführt werden muss.
Amnesty International zeigt sich sehr besorgt über dieses Vorhaben. Erst im Juli 2017 hatte die Mongolei mit der Einführung eines neuen Strafgesetzbuchs die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft. Amnesty International hatte diesen Schritt als historischen Meilenstein auf dem Weg des Landes zum vollen Schutz der Menschenrechte begrüßt. In einem offenen Brief, gezeichnet vom Generalsekretär, fordert die Organisation den Präsidenten auf, den Verpflichtungen seines Landes gemäß dem Völkerrecht nachzukommen und die Todesstrafe nicht wiedereinzuführen. 2012 trat die Mongolei dem Zweiten Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte bei, welches in Artikel 1 die Verhängung von Todesurteilen verbietet und die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, die Todesstrafe abzuschaffen und auch deren Wiedereinführung untersagt.
Amnesty International wendet sich in allen Fällen weltweit und ausnahmslos gegen die Todesstrafe, da sie die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt. Nicht nur gibt es keinen Beweis für eine besondere abschreckende Wirkung, sie ist außerdem keine angemessene Antwort auf Verbrechen, da sie den Teufelskreis der Gewalt nur aufrechterhält. Mittlerweile haben 142 Länder die Todesstrafe in Gesetz oder Praxis abgeschafft.
MEHR DAZU: Einen offenen Brief von Amnesty International an den Präsidenten der Mongolei zu Plänen, die Todesstrafe wiedereinzuführem, lesen Sie [hier].
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 18. Dezember 2017