Der Oberste Gerichtshof Kenias hat Mitte Dezember 2017 eine Grundsatzentscheidung getroffen: Er erklärte die zwingende Verhängung der Todesstrafe für verfassungswidrig.
Oluwatosin Popoola, Anti-Todesstrafenexperte von Amnesty International kommentiert: „Dieses bahnbrechende Urteil ist ein bedeutender Schritt zur vollständigen Abschaffung dieser ultimativ grausamen und unmenschlichen Form der Bestrafung. Es ist jetzt an der Zeit, dass die kenianischen Behörden die erforderlichen rechtlichen Schritte unternehmen, um die Todesstrafe vollständig abzuschaffen und sich zu den 105 Ländern gesellen, die die Todesstrafe bereits vollständig aufgegeben haben.“
Das Urteil erging auf Antrag von zwei Männern, die sich bereits seit 14 Jahren im Todestrakt befinden. Es bedeutet, dass die Richterinnen und Richter nun nicht mehr automatisch Menschen, die wegen Mordes oder bewaffneten Raubüberfalls verurteilt werden, zum Tode verurteilen müssen, sondern sie haben zukünftig einen Ermessensspielraum bei der Strafzumessung. Mord und bewaffneter Raubüberfall sind die einzigen beiden Verbrechen, die in Kenia noch immer unter Todesstrafe stehen.
Amnesty International wendet sich in allen Fällen und unter allen Umständen gegen die Todesstrafe, unabhängig von der Art der Straftat, der Persönlichkeit des Täters oder der Art und Weise, wie der Staat die Hinrichtung durchführt.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 15.12.2017