Iran schafft die Todesstrafe für einige Drogendelikte ab

Iran hat eines der härtesten Antidrogengesetze der Welt. Die Todesstrafe war bislang unabdingbar für den Besitz von oder den Handel mit mehr als 5 Kilogramm Haschisch oder Opium oder mehr als 30 Gramm harter Drogen wie Heroin, Morphium, Codein, Kokain oder Methadon.

Am 13. August 2017 billigte das Parlament eine Novelle zum Anti-Drogengesetz. Kleinere Drogendelikte sollen nicht mehr mit der Todesstrafe sondern mit Haft geahndet werden. Die Mengen wurden entsprechend angepasst. So soll die Kapitalstrafe für Rauschgift-Produzenten oder -Händler zukünftig erst ab einer Menge von mehr als zwei Kilo Heroin, Kokain und Amphetaminen ergehen. Bei Opium und Marihuana wurde der Grenzwert von fünf auf 50 Kilo erhöht. Dem neuen Gesetz stimmte schließlich auch der Wächterrat zu, ein geistliches Gremium, das alle Gesetzentwürfe billigen muss. Die Gesetzesänderungen traten am 14. November in Kraft.

Iran exekutierte 2016 mindestens 567 Personen. Die Mehrzahl der Hinrichtungen – mindestens 328 – wurde wegen Drogendelikten durchgeführt. Iran zählt somit zur kleinen Zahl von Staaten, die weltweit mit großem Abstand für die meisten Hinrichtungen verantwortlich sind. Insofern könnte die Gesetzesänderung zukünftig die Schwelle für die Verhängung der Todesstrafe erhöhen. Die politisch Verantwortlichen reagieren mit der Gesetzesnovelle auch auf Kritik aus dem eigenen Land, die Anwendung der Todesstrafe für Drogendelikte einzudämmen. Kritiker sagen, dass der exzessive Einsatz der Todesstrafe – einschließlich häufiger Massenhinrichtungen – nicht bewirkt hat, den Drogenkonsum und Drogenhandel im Land zu stoppen, das auf einer Haupttransitstrecke für Drogen aus Afghanistan liegt.

Im November 2016 hatte Hassan Nowruzi, ein Sprecher des Justizausschusses des Parlaments, mitgeteilt, dass 5.000 Menschen in Iran auf die Hinrichtung wegen Drogendelikten warten, die Mehrheit von ihnen ist 20 bis 30 Jahre alt. Er sagte, die meisten seien Ersttäter. Im Oktober 2016 riefen Parlamentsabgeordnete dazu auf, der Hinrichtung von Kleindealern ein Ende zu setzen. Sie schlugen auch vor, dass die Todesstrafe für diejenigen abgeschafft werden sollte, die aus Verzweiflung oder wegen Armut in den Drogenhandel verstrickt wurden.

Magdalena Mughrabi, stellvertretende Leiterin der Nahost und Nordafrika-Abteilung bei Amnesty International, kritisierte in einer Stellungnahme vom Juli 2017, „dass die Veränderungen, obwohl sie zu einem Rückgang der Hinrichtungen führen können, immer noch Dutzende von Menschen jedes Jahr an den Galgen bringen würden wegen Delikten, die nach internationalem Recht niemals die Todesstrafe nach sich ziehen dürften.“

Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 17. November 2017