Im Bundesstaat Florida (USA) ruhte seit 18 Monaten der Vollzug der Todesstrafe. Ein Rechtsstreit hatte die Vollstreckung von Todesurteilen im „Sonnenschein-Staat“ blockiert. Ein neues Gesetz hat nun den Weg für die Wiederaufnahme von Exekutionen freigemacht.
Die Zwangspause geht zurück auf einen Rechtsstreit zwischen dem Obersten Gerichtshof der USA und der Regierung Floridas. Nach Auffassung des Supreme Courts hat der Bundesstaat jahrzehntelang die Todesstrafe auf verfassungswidrige Art und Weise verhängt. In Florida konnten bislang die Geschworenen einer Jury mit einfacher Mehrheit (mindestens sieben von 12 Stimmen) eine Empfehlung aussprechen, ob die Todesstrafe gegen einen Angeklagten ausgesprochen werden soll. Ein Richter fällte schließlich das Urteil und entschied dabei, ob hinreichend erschwerende Tatumstände vorliegen, die die Verhängung der Todesstrafe rechtfertigten.
Der Supreme Court in Washington urteilte jedoch im Januar 2016, nicht der Richter, sondern die Jurymitglieder hätten auch die Strafzumessung vorzunehmen, also unter Berücksichtigung strafmildernder und strafverschärfender Umstände abzuwägen, ob ein Todesurteil ergeht. Eine bloße Empfehlung reiche nicht aus. Durch das höchstrichterliche Urteil stand die Rechtmäßigkeit von ca. 200 bereits verhängten Todesstrafen in Frage. Schließlich änderte Florida im März 2017 sein Strafgesetz. Ein Todesurteil kann zukünftig nur dann gefällt werden, wenn die Jury geschlossen dafür stimmt.
Unter dem republikanischen Gouverneur Rick Scott sind seit seinem Amtsantritt im Jahr 2011 insgesamt 24 Menschen hingerichtet worden, so viele wie unter keinem seiner Amtsvorgänger. Die jüngste Hinrichtung fand am 24. August statt. Exekutiert wurde der 53-jährige Mark Asay, der 1987 zwei Menschen ermordet hatte. Vollstreckt wurde das Todesurteil an ihm mit einer Überdosis eines Betäubungsmittels, welches noch nie zuvor bei Hinrichtungen eingesetzt worden war. Mark Asay saß seit 1988 und somit seit fast 30 Jahren in der Todeszelle.
Unterdessen verlautbarte Aramis Ayala, die erste afroamerikanische Staatsanwältin des Bundesstaates, sie wolle wegen nachweisbarer Mängel im System in ihr zugewiesen Fällen keine Todesstrafen mehr fordern. Daraufhin ließ Gouverneur Scott ihr offenbar 26 Mordfälle entziehen und sie anderen Staatsanwälten zuordnen.
Die erdrückenden Beweise, dass die Todesstrafe gescheitert ist, werden vom Gouverneur und einer Staatsanwältin völlig unterschiedlich bewertet. Die eine sagt, die Todesstrafe sei eine Verschwendung von Ressourcen, anfällig für Diskriminierung, Willkür und Irrtum und macht den Opferfamilien Versprechen, die sie nicht halten kann. Der andere sagt, kurbelt die Maschinerie des Todes an. Die eine orientiert sich konsequent an Menschenrechtsgrundsätzen. Der andere nicht.
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Bericht in englischer Sprache “USA: DEATH IN FLORIDA. Governor removes prosecutor for not seeking death sentences; first execution in 18 months looms” [klick hier]
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 25. August 2017