Indonesien: Hinrichtungsstopp nach Verfahrensfehlern gefordert

Mehrere Nichtregierungsorganisationen (NGO), darunter Amnesty International, fordern die indonesische Regierung dazu auf, ein offizielles Hinrichtungsmoratorium zu erlassen. Außerdem sollen alle Todesstrafenfälle neu überprüft werden, mit dem Ziel, die Todesurteile umzuwandeln, und zwar als ersten Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe. Dieser Aufruf ist eine Reaktion auf die Feststellung des Ombudsmanns für Indonesien, der Fehler und Schwächen im Rechtsverfahren eines 2016 hingerichteten Gefangenen bestätigt.

Am 28. Juli 2017 schlussfolgerte der indonesische Ombudsmann, dass die Hinrichtung des nigerianischen Staatsbürgers Humphrey „Jeff“ Jefferson Ejike auf Betreiben des Generalstaatsanwalts eine Verletzung der indonesischen Rechtsvorschriften darstellt. Jefferson war am 29. Juli 2016 auf der Insel Nusakambangan in Zentraljava zusammen mit drei weiteren Gefangenen hingerichtet worden. Alle Männer waren wegen Drogendelikten verurteilt worden. Drogenvergehen zählen nicht zu den „schwersten Verbrechen“, auf die die Todesstrafe gemäß dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, dessen Vertragsstaat Indonesien ist, beschränkt sein muss.

Laut Amnesty International, dem Institut für Strafrechtsreform (ICJR – Institute for Criminal Justice Reform), der Kommission für die Verschwundenen und Gewaltopfer (KontraS) und dem LBH Masyarakat (Community Legal Aid Institute) spiegelt die Feststellung des Ombudsmanns die Ergebnisse der Organisationen, zu denen diese bereits bei der Untersuchung vieler weiterer Todesstrafenfälle gekommen waren. Dies deutet auf systematische Fehler in der indonesischen Justizverwaltung hin, worunter etwa schwere Verletzungen des Rechts auf einen fairen Prozess und anderer internationaler Schutzvorschriften fallen, die in allen Todesstrafenfällen eingehalten werden müssen. Bedauerlicherweise kommen diese Erkenntnisse ein Jahr zu spät, nachdem das Todesurteil an Humphrey „Jeff“ Jefferson Ejike bereits vollstreckt worden ist.

Der Ombudsmann erklärte, der Generalstaatsanwalt hätte Jefferson nicht hinrichten lassen dürfen, weil sein Gnadengesuch noch anhängig war. Stattdessen hätte er der Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 15. Juni 2016 folgen müssen, nach der jeder Verurteilte bis zu einem Jahr nach dem abschließenden Gerichtsurteil ein Gnadengesuch einreichen kann. Weiterhin läge laut dem Ombudsmann eine Diskriminierung vor, da das Zentralgericht für den Bezirk Jakarta Jeffersons Antrag auf Neuprüfung seines Falls  – die letzte Möglichkeit auf Berufung in Kriminalfällen – nicht dem Obersten Gerichtshof vorgelegt habe, während die Anträge anderer Gefangener dagegen weitergeleitet worden waren.

Recherchen der Nationalen Menschenrechtskommission (Komisi Nasional Hak Asasi Manusia, Komnas HAM) und der Organisationen Amnesty International und ICJR zeigen, dass Angeklagte, denen die Todesstrafe drohte, in entscheidenden Phasen ihres Prozesses keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand hatten. In manchen Fällen kam es zu Misshandlungen durch die Polizei, um sie dazu zu zwingen, Straftaten zu „gestehen“ oder Ermittlungsunterlagen zu unterzeichnen, die dann vor Gericht als Beweismittel verwendet wurden. Mehrere Gefangene wurden zum ersten Mal vor einen Richter gestellt, als ihr Prozess begann – Monate nach ihrer Verhaftung. Manche erhielten keine Rechtshilfe, als sie gegen ihr Urteil oder Strafmaß in Berufung gingen, oder sie stellten erst gar keinen Berufungsantrag, weil sie von ihren Anwälten nicht über ihr Recht informiert wurden, dies zu tun.

In manchen Fällen aus den Jahren 2015 und 2016 wurde die Vollstreckung der Todesstrafe vorangetrieben, obwohl Gerichte die Berufungsanträge von Gefangenen bereits angenommen hatten, diese aber noch nicht angehört worden waren. Trotz des ausdrücklichen völkerrechtlichen Verbots, die Todesstrafe gegen Personen zu verhängen, die zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahre alt waren, sowie gegen Personen mit psychischen oder intellektuellen Beeinträchtigungen, sind von den genannten Organisationen zwei Fälle dokumentiert, in denen Behauptungen der Gefangenen diesbezüglich nicht angemessen untersucht worden waren. Dies hatte zur unrechtmäßigen Verhängung der Todesstrafe und in einem Fall auch zur Hinrichtung geführt. Auch wird die Todesstrafe weiterhin in beträchtlichem Maße gegen Drogendelikte eingesetzt.

MEHR DAZU
Gemeinsames Statement von Amnesty International und drei indonesischen Nichtregierungsorganisationen, verbunden mit der Forderung, ein Hinrichtungsmoratorium in Kraft zu setzen. Statement in Englisch, Französisch und Spanisch [klick hier].

Amnesty International, Öffentliche Erklärung (Index ASA 21/6861/2017) vom 03. August 2017

26. Dezember 2019