Keine Anzeichen der japanischen Behörden, von der Todesstrafe abzulassen: Erneut sind zwei Gefangene exekutiert worden. Damit stieg die Gesamtzahl der Hinrichtungen unter der Regierung von Ministerpräsident Shinzo Abe auf 19.
In den frühen Morgenstunden am Donnerstag, 13. Juli, wurde in einer Haftanstalt in Osaka ein 61-Jähriger gehängt, der für schuldig befunden worden war, vier Frauen 1991 und 1992 ermordet zu haben. Im Gefängnis von Hiroshima wurde zeitgleich das Todesurteil an einem 34-Jährigen vollstreckt, der 2011 seine Arbeitskollegin getötet hatte. Es waren die ersten Hinrichtung in Japan in diesem Jahr. Das Land ist eine der wenigen Industrienationen mit der Todesstrafe. 124 Gefangene sind derzeit dort vom Vollzug der Todesstrafe bedroht.
Im Oktober 2016 hatte der Bund der japanischen Anwaltskammern ein Ende der Todesstrafe in dem ostasiatischen Staat verlangt. Zur Begründung führte der Verband der Rechtsanwälte auch das Risiko von Fehlurteilen und das Fehlen von Beweisen an, dass die Todesstrafe Verbrechen reduziert.
„Die jüngsten Hinrichtungen zeigen, dass die japanische Regierung mutwillig das Recht auf Leben missachtet“, kritisiert Hiroka Shoji, Ostasien-Expertin bei Amnesty International. “Die Todesstrafe bringt nie Gerechtigkeit, sie ist die ultimativ grausame und unmenschliche Strafe.”
Todestraktinsassen in Japan werden erst wenige Stunden vorher über ihre bevorstehende Hinrichtung informiert, die im Geheimen stattfindet. Für Gefangene, die keine Aussicht auf Begnadigung mehr haben, bedeutet dies, dass sie zu jedem Zeitpunkt, den sie in der Todeszelle verbringen, mit ihrer Hinrichtung rechnen müssen. Die dauernde Angst, dass es jeden Tag soweit sein könnte, treibt viele Todeskandidaten in den Wahnsinn. Die Angehörigen werden erst im Nachhinein von der Vollstreckung des Todesurteils informiert.
„Auch die Geheimniskrämerei bei Hinrichtungen kann nicht verbergen, dass sich Japan auf der falschen Seite der Geschichte befindet, wenn es um die Todesstrafe geht“, sagte Hiroka Shoji.
Amnesty International, Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe, 14. Juli 2017